Ausgaben für Veranstaltungen

Dabei sind die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Fraktionsgesetz).

Bei der SPD- und der CDU-Fraktion waren auf den Bewirtungsbelegen nicht immer der Anlass für die Bewirtung vermerkt oder sehr allgemein umschrieben (z. B. bei der CDU-Fraktion: „Gespräch Fraktionsvorsitzender"). Somit konnte ein Bezug zur Arbeit der Fraktion nicht ohne weiteres hergestellt werden. Auch Anzahl und Namen der bewirteten Personen waren den Belegen nicht immer zu entnehmen.

An die Belege sind grundsätzlich die gleichen Anforderungen zu stellen, wie sie für die steuerliche Absetzbarkeit von Bewirtungsaufwendungen gelten. Zum Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen hat der Steuerpflichtige nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 Einkommensteuergesetz schriftlich die folgenden Angaben zu machen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen. Nach Auffassung des Rechnungshofs kann nur in Ausnahmefällen zur Wahrung der gebotenen Vertraulichkeit auf die Namensnennung der bewirteten Personen - bei Angabe der Personenzahl - verzichtet werden.

Beide Fraktionen haben erklärt, die Hinweise künftig beachten zu wollen.

Bei 84 Belegen über insgesamt 7.270 konnte von der CDU-Fraktion nicht immer ein zweifelsfreier Fraktionsbezug für die Bewirtungen hergestellt werden. Bei 13 Kreditkartenbelegen über 1.930 konnten keinerlei Angaben zum Anlass der Bewirtung sowie zu den bewirteten Personen gemacht werden.

Der Rechnungshof wird künftig bei nicht ordnungsgemäß belegten sowie nicht ausreichend begründeten Bewirtungsausgaben von einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung der Geldleistungen ausgehen.

Die Fraktionen leisteten auch Ausgaben für die Bewirtung von Mitgliedern in den Fraktionsräumen sowie bei auswärtigen Veranstaltungen. Für die Bereitstellung von Speisen und Getränken in den Fraktionsräumen wurden Pauschalen erhoben.

Eine regelmäßige Überprüfung, inwieweit diese noch angemessen und kostendeckend waren, fand im Prüfungszeitraum bei den Fraktionen von SPD, CDU und FDP nicht statt. Die Abgeordneten der CDU-Fraktion wurden an Ausgaben für Bewirtungen bei auswärtigen Veranstaltungen nicht beteiligt. Bei der FDP-Fraktion wurden für solche Veranstaltungen 15 bzw. 30 erhoben. Nr. 3.10 des abschließenden Berichts über die Prüfung von Geld- und Sachleistungen an die Fraktionen des Landtags Rheinland-Pfalz (Drucksache 14/3922).

Abgeordnete erhalten gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 AbgGRhPf eine Tagegeldpauschale von 281,21 monatlich für Mehraufwendungen am Sitz des Landtags und bei Reisen. Bewirtungen durch die Fraktionen können zu einer unzulässigen Doppelentschädigung führen.

Bewirtungen von Journalisten:

Die CDU-Fraktion leistete für die Bewirtung von Journalisten Ausgaben von mindestens 20.200 (2003 bis Mai 2006). Auf den Rechnungen waren z. B. „Journalistenhintergrund", „Gespräch mit Chefredakteuren...", „... mit Redaktion..." oder der Name der Zeitung vermerkt. Durch die weiteren Ämter des damaligen Fraktionsvorsitzenden als Landes- und stellvertretender Bundesvorsitzender war besonders bei Terminen mit Pressevertretern nicht oder nur schwer abzugrenzen, in welcher Funktion der Vorsitzende eingeladen hatte. Dies galt insbesondere für Bewirtungen in Berlin sowie für Treffen mit Vertretern überregionaler Medien.

Eine eindeutige Trennung der Gespräche eines Landes- und Fraktionsvorsitzenden mit den Pressevertretern in Partei- und Fraktionsgespräche ist nicht in allen Fällen möglich. Soweit der Anlass für Bewirtungen nicht eindeutig der Fraktion zuzuordnen ist, sind die Kosten künftig zwischen Fraktion und Partei zu teilen.

Die CDU-Fraktion erklärte in ihrer Stellungnahme vom 20. Mai 2009, dass in den Fällen, in denen eine eindeutige Zuordnung nicht möglich sei, eine hälftige Kostenteilung vorgenommen werde.

Pressefeste:

Die CDU- und die FDP-Fraktion veranstalteten in jedem Jahr ein Pressefest, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Jahren 2004 und 2005. Teilnehmer der Feste waren Abgeordnete, Fraktionsbeschäftigte und Pressevertreter. Bei den Pressefesten der CDU-Fraktion („Martinsgansessen") und der FDP-Fraktion nahmen auch dem jeweiligen Landesverband zuzuordnende sowie weitere Personen teil.

Gegen die Veranstaltung eines Pressefestes durch die Fraktionen bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Allerdings ist nach Ansicht des Rechnungshofs der Fraktionsbezug hinsichtlich der Bewirtung von Personen, die weder Mitglieder oder Beschäftigte der Fraktion noch Pressevertreter oder Mitglieder der Landespressekonferenz sind, fraglich. Dies gilt insbesondere für Mitglieder des Landesvorstandes und sonstige der Partei zuzuordnende Personen, die als solche wahrgenommen werden.

Der CDU-Fraktion wurden während der Prüfung die Bewirtungskosten für diesen Personenkreis vom Landesverband erstattet. Die FDP-Fraktion wird für sonstige Teilnehmer eine Kostenbeteiligung prüfen und ggf. anstreben.

Soweit bei künftigen Pressefesten Mitglieder des Landesvorstandes und weitere der Partei zuzuordnende Personen teilnehmen, geht der Rechnungshof von einer gemeinsamen Veranstaltung von Fraktion und Landesverband aus, die gemeinsam zu finanzieren wäre.

Im Übrigen sollten die Fraktionen die Höhe des Bewirtungsaufwands bei künftigen Pressefesten stärker an den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ausrichten.

Fastnachtsempfänge „Prinzenempfang":

Der traditionelle jährliche „Prinzenempfang" der CDU-Fraktion verursachte in den Jahren 2003 bis 2005 Ausgaben von 3.300, 7.000 und 6.000. Im Vergleich zum Jahr 2000 hatten sich 2004 die Ausgaben verfünffacht. Die hälftigen Anteile des Landesverbandes an den Gesamtausgaben wurden erst im Rahmen der Prüfungen angefordert und erstattet.

Der Rechnungshof hatte bereits bei der vorangegangenen Prüfung darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Fraktionsmitteln für den „Prinzenempfang" Bedenken begegnet. In der Schlussbesprechung am 3. Juli 2009 erklärten die Fraktionsvertreter, dass nunmehr die Partei den Empfang veranstalte.

Vorempfänge zur Fernsehfastnacht

Die CDU-Fraktion erstattete einem Mitglied des Bundestags für Vorempfänge anlässlich der Fernsehfastnacht der Jahre 2004 und 2005 anteilige Kosten von 550 und 432,15 . Für das Jahr 2006 zahlte die Fraktion 534,79 und forderte während der Prüfung eine Erstattung durch den Landesverband von 267,40. Den Zahlungen der Fraktion lagen frühere Absprachen zugrunde.

Die Fraktion erklärte in ihrem Schreiben vom 7. Mai 2007, dass der Oppositionsführer nur durch die Teilnahme und Mitfinanzierung des kleinen Empfangs vor der Fernsehfastnacht die Möglichkeit habe, die Opposition zu positionieren. Außerdem lade auch der Ministerpräsident regelmäßig vor der Fernsehsitzung zum Abendessen ein.

Nach Auffassung des Rechnungshofs dürfen staatliche Fraktionsgelder für reine Sympathiewerbung ohne Bezug zur sachlichen Arbeit der Fraktion im Parlament nicht verwendet werden. Geldleistungen von insgesamt 1.249,54 wurden nicht bestimmungsgemäß verwendet. Die Fraktion hat mit Schreiben vom 24. März 2010 erklärt, alle offen gebliebenen Punkte aus dem Bericht des Rechnungshofs gegenüber dem Landtag zu bezahlen.

Karten für Prunksitzungen

Die CDU-Fraktion zahlte 150 für fünf Begleitpersonen des damaligen Fraktionsvorsitzenden zu einer „Prunkfremdensitzung" am 11. Februar 2006 des Mainzer Carneval-Vereins (MCV) sowie 960 für 16 Eintrittskarten zur Fernsehsitzung des Mainzer Carneval Clubs am 24. Februar 2006. Gäste der Fernsehsitzung waren der Ministerpräsident des Landes Hessen und der damalige Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, die Bundesbildungsministerin, der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Bundestagsfraktion, der Vorsitzende der CDU-Fraktion im hessischen Landtag sowie eine Fernsehmoderatorin. Außerdem nahmen die damalige Vizepräsidentin des Landtags sowie der damalige Fraktionsgeschäftsführer teil. Eingeladen wurden auch Begleitpersonen.