Kompensationsflächenkataster in Rheinland-Pfalz

Nach den Vorgaben des § 12 Landesnaturschutzgesetz wurde in der Vergangenheit unter der Bezeichnung OLiV+ (Optimierte Liegenschaftsverwaltung Plus) ein Kompensationsflächenkataster eingeführt.

Durch Neuregelung im Bundesnaturschutzgesetz wird in § 17 Absätze 6 und 11 BNG die Führung eines entsprechenden Katasters normiert.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Für welche Landkreise bzw. kreisfreien Städte wurde bislang ein solches Kataster angelegt?

2. Wurden den zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörden die hierzu erforderlichen Daten mitgeteilt?

3. Wie weit ist das Einpflegen der Daten in das Kataster bisher fortgeschritten?

4. Falls es in einzelnen Landkreisen oder kreisfreien Städten nicht zur Einrichtung eines solchen Katasters gekommen sein sollte, wieso ist dies unterblieben?

5. Bis wann rechnet die Landesregierung mit dem Vorliegen eines kompletten Kompensationsflächenkatasters?

Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. April 2010 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Die zur Führung des Kompensationsflächenkatasters entwickelte Anwendung OLIV+ (Optimierte Liegenschaftsverwaltung plus Kompensation) ist eine web-basierte Anwendung, die das Kompensationsflächenkataster für das ganze Land beinhaltet und nicht für einen einzelnen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt. Die zuständigen Naturschutzbehörden betreuen innerhalb von OLIV+ ihren jeweiligen Teilraum selbstständig. Somit sind für alle Landkreise und kreisfreien Städte die Voraussetzungen zur Führung des Kompensationsflächenkatasters geschaffen.

Zu den Fragen 2 bis 5:

Nach § 12 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz sind die Angaben zu den als Kompensation festgesetzten Flächen von den unteren Naturschutzbehörden zum Zwecke der Aufnahme von Hinweisen in das Liegenschaftskataster an die zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörden mitzuteilen. Das Verfahren zur Übermittlung und Führung von naturschutzrelevanten Gebieten, u. a. von dauerhaften Kompensationsflächen als Geobasisinformationen im Liegenschaftskataster, ist in einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium des Innern und für Sport und dem Ministerium für Umwelt und Forsten vom 2. Januar 2005 geregelt. Mitteilungen der Naturschutzbehörden über den rechtlichen Status als Kompensationsfläche werden von den Vermessungs- und Katasterbehörden in das Liegenschaftskataster übernommen. Die entsprechenden Hinweise zum Flurstück erscheinen dann in den Auszügen aus dem Liegenschaftskataster

Die Übermittlung der Daten für das Kompensationsflächenkataster an die Naturschutzbehörde liegt grundsätzlich in der Verantwortung der für die Zulassung des Eingriffs zuständigen Behörde bzw. des Trägers der Bauleitplanung. Das Einpflegen von Daten der Kompensationsflächen durch die unteren Naturschutzbehörden ist ein permanenter Prozess, da ständig neue Kompensationsprojekte durchgeführt werden und einzulesen sind. Für das ganze Land existieren Einträge zu Kompensationsprojekten, wobei diese in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten in unterschiedlicher Aktualität vorliegen. Unterschiedliche Deckungsgrade dürften im Wesentlichen in den zeitlichen Kapazitäten der jeweiligen Behörden zur Dateneinpflege begründet sein. Um die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Einpflege der Daten zu unterstützen, wurde vom Land eine technische Weiterentwicklung der Eingabesoftware veranlasst.

Damit soll der Eingabeprozess erleichtert und beschleunigt werden. Die Einführung dieser Software ist nach Abschluss der laufenden Erprobung bis Mitte 2010 geplant.