Leasing

Im Einsatzmittelmanagement wurden zur Unterstützung der Verantwortlichen der BuE Berichte und Abfragen implementiert, die eine ständige Überwachung und Bewertung

­ des vom Ministerium des Innern und für Sport (ISM) vorgegebenen Ausstattungsgrades in bestimmten Einsatzbereichen,

­ der Einsatztage der einzelnen Fahrzeuge,

­ der vertraglich vereinbarten Kilometer bei Leasingfahrzeugen und

­ der aktuellen Kilometerstände aller Fahrzeuge des gesamten polizeilichen Fuhrparks ermöglichen.

Über die Auswirkungen der vorgenannten Maßnahmen kann erst zu einem späteren Zeitpunkt berichtet werden.

Zu Textziffer 6: Polizeipräsidium Trier ­ Fehler bei der Ermittlung des Raumbedarfs

Zu Nummer 3.2 Buchstabe a)

Als Raumbedarf (Gesamtfläche) für die Mischküche wurden zwischenzeitlich nach Abzug von 8 m² Nutzfläche insgesamt 254 m² sachgerecht ermittelt und in Absprache mit dem Rechnungshof Rheinland-Pfalz anerkannt.

Zu Nummer 3.2 Buchstabe b)

Die Belegung des Dienstgebäudes Salvianstraße wurde von Landesbetrieb LBB und Polizeipräsidium Trier überarbeitet und wird in Kürze vom Polizeipräsidium Trier mit Vorschlägen für die Belegung von freien Flächen beim Ministerium des Innern und für Sport vorgelegt.

Zu Nummer 3.2 Buchstabe c) i.V. m. Nummer 3.1 Buchstabe b)

Für die fachliche Beratung der Nutzer bei der Aufstellung umfangreicher Raumbedarfsunterlagen kann der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung in Anspruch genommen werden. Hierbei handelt es sich um baufachliche Dienstleistungen, die zusätzlich zu vergüten sind. Mittel hierfür stehen im Einzelplan 12 zur Verfügung, die von den Nutzern angefordert werden können.

Zu Nummer 3.2 Buchstabe c) i.V. m. Nummer 3.1 Buchstabe c)

Die RLBau werden zurzeit komplett überarbeitet. Die Aktualisierung soll im Frühjahr 2010 abgeschlossen sein. Insbesondere sollen hier konkrete Angaben zur Ermittlung des Raumbedarfs, wie vom Rechnungshof gefordert, vorgegeben werden.

Zu Textziffer 7: Steuerverwaltung ­ Qualitätssicherungsstelle noch nicht am Ziel

Die Steuerverwaltung ist seit Jahren bestrebt, die Bearbeitungsqualität in den Veranlagungsstellen der Finanzämter zu verbessern.

Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Weiterentwicklung und Verbesserung des maschinellen Risikomanagements. Parallel dazu befasst sich eine Arbeitsgruppe mit der Analyse bestehender Instrumente zur Qualitätssicherung, um deren Einsatz und Nutzen zu beurteilen und Lösungsansätze für eine weitere Verbesserung der Arbeitsqualität zu entwickeln. Die im Finanzamt Trier eingeführte und vom Rechnungshof geprüfte Qualitätssicherungsstelle ist dabei eines von mehreren denkbaren Modellen zur Qualitätsoptimierung. Die OFD favorisiert nach den Erkenntnissen der Arbeitsgruppe derzeit eine differenzierte Vorgehensweise bei der Umsetzung und Einführung zusätzlicher qualitätssichernder Maßnahmen in den Finanzämtern. Eine abschließende Entscheidung zur Umsetzung der von der Arbeitsgruppe gefundenen Lösungsvorschläge zum Qualitätsmanagement soll nach der Übernahme der bayerischen Automationslösung (Projekt EOSS-RP) erfolgen.

Hierzu ist insbesondere im Hinblick auf die technischen Planungen eine Machbarkeitsanalyse erforderlich.

Zu Textziffer 8: Finanzämter ­ unwirtschaftliche Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen

Zu Nummer 3.2 Buchstabe a):

Die Ermittlung des tatsächlichen Personalbedarfs für die Stundungs- und Erlassbearbeitung bedingt eine Organisationsuntersuchung der Vollstreckungsstellen. Nur so lassen sich der objektive Personalbedarf und das mögliche Umverteilungspotenzial seriös ermitteln. Diese Auffassung hat die OFD Koblenz gegenüber dem Rechnungshof bereits kommuniziert. Eine derartige Untersuchung ist allerdings äußerst arbeits- und zeitintensiv und kurzfristig in Folge der Übernahme der bayerischen Automationslösung im Rahmen des Projekts EOSS-RP nicht leistbar. Im Übrigen gilt es zu berücksichtigen, dass sich die aus der erwähnten Übernahme des EOSS-Verfahrens resultierenden Veränderungen der automationstechnischen Rahmenbedingungen auch auf die Stundungs- und Erlassbearbeitung auswirken werden. Belastbare Aussagen sind mithin erst im Anschluss an die Verfahrensübernahme und nach Ablauf einer entsprechenden Konsolidierungsphase möglich. Gleichwohl soll das beabsichtigte Vorgehensmodell bereits frühzeitig in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Personalbemessung der Steuerverwaltung der Länder" eingebracht werden, um auch länderübergreifende Erfahrungswerte zum Personalbedarf für die Stundungs- und Erlassbearbeitung zu sammeln.

Zu Nummer 3.2 Buchstabe b):

Ob eine Bearbeitungskonzentration der Stundungs- und Erlassfälle in einer Vollstreckungsstelle sinnvoll ist, richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Finanzamts. Im Oktober 2009 hat die OFD Koblenz durch Verfügung die organisatorischen Rahmenbedingungen für eine zentralisierte Bearbeitung geschaffen. Aufgrund der optionalen Ausgestaltung der Regelung („Soweit eine Zentralisierung innerhalb der Vollstreckung zu einer einheitlicheren und gleichmäßigeren Bearbeitung beiträgt, bestehen hiergegen keine Bedenken.") liegt die Zentralisierungsentscheidung nunmehr letztlich in der Steuerungsverantwortung der Vorsteher.

Zu Textziffer 9: Grundbuchämter ­ Verringerung des Personalbestands erforderlich

Zu Nummer 3.2 Buchstabe a):

Der vom Rechnungshof im Rahmen des Prüfungsverfahrens erhobenen Forderung, für jedes Projekt ­ auch Weiterentwicklungen

­ angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen und nachvollziehbar zu dokumentieren, wurde zugestimmt.

Hinsichtlich der vom Rechnungshof geprüften Einführung des IT-Fachverfahrens „SolumSTAR" ist darauf hinzuweisen, dass die Landesjustizverwaltung Rheinland-Pfalz als Beitrittsland in einem Länderentwicklungsverbund eine grundsätzlich „fertige Software" übernahm und kaum eigenen Gestaltungsspielraum hatte. Mit dem Start des IT-Projekts wurde im Übrigen eine Forderung des Rechnungshofs im Jahresbericht 1997 aufgegriffen. Die Vorteile einer solchen Maßnahme wurden vom Rechnungshof in diesem Bericht dargelegt.

Auch im Blick auf den aktuellen Jahresbericht des Rechnungshofs sind für das Jahr 2010 Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen" veranlasst. Bei der Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung für das IT-Projekt im Jahr 1999 waren keine den heutigen Standards entsprechenden Kenntnisse für die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorhanden.

Das alle Bundesländer betreffende Projekt „Neuentwicklung eines elektronischen Datenbankgrundbuchs" wird von einer projektbezogen einberufenen Arbeitsgruppe der Amtschefs der Justizressorts der Länder begleitet. Nach einem Ruhen des Projekts wurde Ende des Jahres 2009 eine Entscheidung über die Fortsetzung getroffen. Unter Berücksichtigung der neuen Vorgaben soll für die geplanten Maßnahmen eine angemessene Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass von der im Länderentwicklungsverbund federführenden Landesjustizverwaltung Bayern wesentlich Beiträge für die rheinland-pfälzische Berechnung geliefert werden können.

Der Forderung des Rechnungshofs, künftige Projekte durch ein angemessenes Projektmanagement zu unterstützen, wurde zugestimmt.

Soweit der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2010 Mängel in der Steuerung des Projekts „Einführung des Verfahrens SolumSTAR" anspricht, ist darauf hinzuweisen, dass die Landesjustizverwaltung Rheinland-Pfalz als Mitglied in einem Länderentwicklungsverbund nur begrenzte Einflussmöglichkeiten hatte. Auch stand zusätzliches Personal für die Durchführung des Projekts nicht zur Verfügung. Die Kapazitäten bei den vorhandenen Personalressourcen waren sehr beschränkt. So mussten andere IT-Projekte aus technischen Gründen zwingend im gleichen Zeitraum umgesetzt werden (Maßnahmen zur Erneuerung der IT und Ablösung der seinerzeit noch vorhandenen, sehr alten ­ ausfallgefährdeten ­ Plattformen).

In der Gesamtschau kann von einem erfolgreichen Projektmanagement gesprochen werden. Die Projektunterlagen belegen eine strukturierte Projektsteuerung und die Qualität der Maßnahmen im Projektmanagement. Mit einer fortlaufenden Dokumentation und einer ständigen Erfolgskontrolle, die u. a. mit einer regelmäßigen Anpassung des Projektzeitplans verbunden war, wurde das Projekt von der eingerichteten Projektgruppe „Elektronisches Grundbuch", dem Projektleiter und den Verantwortlichen im Ministerium der Justiz begleitet. Darüber hinaus wurden ­ und werden auch weiterhin ­ ständig Verbesserungen bei den technischen Plattformen und bei der Anwendungssoftware vorgenommen. Zur Schaffung einer größeren Kostentransparenz wurde im Haushalt ein Einnahmetitel für die Gebühreneinnahmen aus dem automatisierten Grundbuchabrufverfahren eingestellt. Bei den Notaren wurde für die Nutzung des automatisierten Abrufverfahrens erfolgreich geworben.

Bei künftigen IT-Projekten sollen die vom Rechnungshof angesprochenen Dokumentationen zusätzlich in einer Projektakte zu finden sein.

Zu Nummer 3.2 Buchstabe b) und c) Personalbestand

Der Rechnungshof geht davon aus, dass 25 Stellen des gehobenen Dienstes und 30 Stellen des mittleren Dienstes mit Personalkosten von rund 3,6 Millionen Euro jährlich abgebaut oder ­ vorbehaltlich eines Bedarfsnachweises ­ in andere Bereiche der ordentlichen Gerichtsbarkeit verlagert werden können. Diese Feststellungen basieren auf einer eigenen Personalbedarfsermittlung bei neun repräsentativ ausgewählten rheinland-pfälzischen Amtsgerichten.

Dieser Forderung kann nicht gefolgt werden, da ein Personalüberhang bei den Grundbuchämtern in dieser Größenordnung nicht gegeben ist. Das ergibt sich bereits aus den im Ministerium der Justiz nach den Grundsätzen des Personalberechnungssystems PEBB§Y vorgenommenen Berechnungen, welche letztlich auch in den Grundbuchämtern immer noch einen unter dem festgestellten Bedarf liegenden Deckungsgrad ausweisen.

PEBB§Y ist die Grundlage der Personalbedarfsberechnung der Landesjustizverwaltungen. An seiner Anwendung ist auch für die rheinland-pfälzischen Grundbuchämter weiterhin festzuhalten. Es bietet insbesondere im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen und Fortschreibungen die Möglichkeit, länderübergreifend Zahlenmaterial zum Personalbedarf ­ nicht nur im Bereich der Grundbuchsachen ­ zu vergleichen. Die besondere Notwendigkeit einer Vergleichbarkeit der Daten im Bereich der Personalbedarfsberechnung hat eine länderübergreifende Arbeitsgruppe der Rechnungshöfe im Dezember 2008 herausgearbeitet. In einem Soll/IstVergleich wurde ausdrücklich klargestellt, dass zur Vereinheitlichung und Transparenz die Ermittlung der PEBB§Y-Geschäfte der Länder an diejenigen des Bundes angeglichen werden sollten. Bereits mit dieser Forderung wäre es nicht vereinbar, in einzelnen Tätigkeitsbereichen ­ hier im Bereich der Grundbuchämter ­ die länderübergreifend vereinheitlichte Personalbedarfsbemessung durch das abweichende Personalberechnungssystem des Rechnungshofs zu ersetzen.

Sowohl die Personalbedarfsberechnung nach PEBB§Y als auch die Personalbedarfsermittlung des Rechnungshofs im Bereich der Grundbuchsachen basieren auf Daten, die auf der Grundlage einer Selbstaufschreibung erhoben wurden. Die für einzelne Geschäfte benötigte Arbeitszeit und die Anzahl der Geschäfte werden zur Ermittlung des Personalbedarfs zur Jahresarbeitszeit ins Verhältnis gesetzt.

Um aktuelle Entwicklungen in den Geschäftsabläufen zutreffend abzubilden, wurden in den Jahren 2008 und 2009 die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten einzelner Geschäfte nach PEBB§Y durch eine empirische Nacherhebung fortgeschrieben. Dieses Projekt umfasste insbesondere die von den Prüfungen des Rechnungshofs erfassten Geschäfte in Grundbuchsachen. Die im Rahmen dieser PEBB§Y-Fortschreibung 2008 aktuell ermittelten und der Personalbedarfsberechnung des Ministeriums der Justiz zugrunde zu legenden Zahlen basieren im Vergleich zu den Zahlen des Rechnungshofs auf einer wesentlich größeren und fundierteren Datenbasis.

Während an der Personalbedarfsermittlung des Rechnungshofs lediglich neun rhein-land-pfälzische Amtsgerichte beteiligt waren, wurden in die „PEBB§Y-Fortschreibung 2008" 26 Amtsgerichte aus acht Bundesländern einbezogen. Dem Umstand, dass rheinland-pfälzische Gerichte in diese Erhebung nicht eingebunden waren, ist keine entscheidende Bedeutung beizumessen, denn in 24 der 26 erfassten Amtsgerichte wird die auch in Rheinland-Pfalz genutzte Fachanwendung SolumSTAR eingesetzt. Die grundsätzliche Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit auf die rheinland-pfälzischen Grundbuchämter ist damit gewährleistet.

Berücksichtigt werden muss darüber hinaus aber auch, dass die analytische Personalbedarfsermittlung des Rechnungshofs auf einer Auswertung von insgesamt 4469 Laufzetteln basiert, nachdem über einen Zeitraum von lediglich 20 Arbeitstagen hinweg jedem Eingang ein Laufzettel beigefügt wurde. Die Grundlagen zur „PEBB§Y-Fortschreibung 2008" sind hingegen in mehrmonatigen Zeiträumen, und zwar für die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger von Juni bis November 2008 und für den Servicebereich von Juni bis September 2008 erhoben worden. Zuvor wurde bei den Gerichten ein einwöchiger Probelauf durchgeführt, um die geplanten Erhebungswerkzeuge zu optimieren. Ausgewertet wurden rund 173 000 Verfahren für den gehobenen und 136 000 Verfahren für den mittleren Dienst. Darüber hinaus wurden auch umfangreiche und länger andauernde Verfahren mit hohem Zeitaufwand eingebunden, die vor dem Erhebungszeitpunkt eingeleitet oder danach abgeschlossen, aber innerhalb des Erhebungszeitraums bearbeitet wurden. Eine Einbeziehung dieser Verfahren in die Berechnungen des Rechnungshofs ist nicht erkennbar.

Selbst unter Zugrundelegung der Personalbedarfsermittlung des Rechnungshofs kann indes nicht davon ausgegangen werden, dass Stelleneinsparungen und eine damit einhergehende Kostenreduzierung in dem beschriebenen Umfang auch haushaltsmäßig realisiert werden können. Dem steht vielmehr der im Bereich der ordentlichen Gerichte und der Staatsanwaltschaften insgesamt gegebene und für eine Bewertung maßgebliche personelle Bedarf im gehobenen sowie im mittleren Dienst entgegen. Zwar liegen hierzu die endgültigen Geschäftszahlen des Jahres 2009 noch nicht vor. Nach ersten Berechnungen und unter Zugrundelegung der Ergebnisse der PEBB§Y-Fortschreibung 2008 wird Ende 2010 bei den Gerichten im gehobenen Dienst ein Deckungsgrad (personelle Auslastung) von lediglich 89 % und im mittleren und Schreibdienst von 96 % erreicht sein. Ein Personalüberhang ist demnach in keinem dieser Bereiche gegeben.

Darüber hinaus muss Berücksichtigung finden, dass im Zusammenhang mit der Einführung digitalisierter Grundbücher nicht nur unerhebliche Zusatzarbeiten in den Grundbuchdezernaten (Rechtspfleger- und Servicebereich) angezeigt sind. Das Datenbankgrundbuch befindet sich derzeit noch in der Konzeptionsphase. Bereits heute sind die Grundbuchämter mit vorbereitenden Arbeiten zur Migration von Daten befasst. Sie sind bislang in den Personalbedarfsberechnungen nach PEBB§Y nicht abgebildet. Art und Umfang einer Erfassung werden derzeit in der landesinternen Arbeitsgruppe PEBB§Y geklärt.

Ergänzend und abschließend ist darauf hinzuweisen, dass es bereits infolge der Einführung von SolumSTAR in der Vergangenheit zu bedeutenden Personaleinsparungen gekommen ist (73 Stellen im mittleren und Schreibdienst). Im Haushalt 2004/2005 wurden 64,5 Stellen tatsächlich in Abgang gestellt.