Urheberrecht

Verbesserungsbedarf ­ weiteres Einsparpotential

Der Rechnungshof hat zudem einzelne Arbeitsabläufe in den Grundbuchämtern bemängelt und Verbesserungsvorschläge gemacht.

Zugleich wurde auf derGrundlage eines Durchschnittswertes der besten Bearbeitungszeiten weiteres Einsparpotenzial von rechnerisch 21 Stellen des gehobenen und 13 Stellen des mittleren Dienstes ermittelt. Das Ministerium der Justiz hat hierzu mitgeteilt, dass der dargestellten Notwendigkeit, durch geeignete Maßnahmen die Geschäftsprozesse zu optimieren, zugestimmt wird, personelle Konsequenzen jedoch erst danach geprüft werden können. Diese Vorgehensweise wird vom Rechnungshof unter Nummer 3.1 Buchstabe b) des Jahresberichts 2010 bestätigt.

Bereits heute werden diverse Instrumentarien zur Qualitätsverbesserung in den Grundbuchämtern genutzt. So haben sich in einigen Amtsgerichten gerichtsinterne Qualitätszirkel zur Befassung mit den organisatorischen Abläufen in den Grundbuchämtern gebildet.

Das Ministerium der Justiz hat den Bericht des Rechnungshofs darüber hinaus zum Anlass genommen, das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken um die ohnehin angedachte Etablierung eines Besonderen Vergleichsrings „Grundbuchsachen bei den Amtsgerichten" zu bitten. Die konstituierende Sitzung des Besonderen Vergleichsrings hat im Februar 2010 stattgefunden. Er wird die Aufbau- und Ablauforganisation der Grundbuchämter exemplarisch untersuchen und bis Sommer 2010 Empfehlungen zur Prozessoptimierung aussprechen. Dabei wird das Projekt von einem externen Berater begleitet werden.

Zu Textziffer 10: Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen ­ unwirtschaftliche Organisation und zu hoher Personalbestand

Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) ist keine nachgeordnete Landesbehörde, sondern eine selbstständige rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die von den 16 Bundesländern getragen wird.

Seine Haushalts- und Wirtschaftsführung unterliegt nach dem Staatsvertrag der Länder zur Errichtung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen der Rechtsaufsicht des für das ärztliche Prüfungswesen zuständigen Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen.

Die Rechtsaufsicht beinhaltet die Prüfung, dass Gesetz und sonstiges Recht, u. a. der Staatsvertrag, eingehalten werden. Die Forderungen des Rechnungshofs betreffen nicht die Rechtsaufsicht.

Der Verwaltungsrat des IMPP, dem je ein Vertreter der/des für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerin/Ministers (Senatorin/Senators) der vertragsschließenden Länder sowie ein(e) Vertreter(in) der/des für das Finanzwesen und für das Hochschulwesen zuständigen Ministerin/Ministers des Landes Rheinland-Pfalz angehört, ist u. a. zuständig für die Feststellung und Änderung des Haushaltsplans einschließlich des Stellenplans und die allgemeinen Anweisungen über die Ausführung des Haushaltsplans. Er ist zugleich die oberste Dienstbehörde für die Beamten und Beamtinnen des Instituts und gibt die Richtlinien für die Geschäftsverteilung vor.

Die Haushaltswirtschaft richtet sich nach den in Rheinland-Pfalz geltenden haushaltsrechtlichen Vorschriften. Die Haushaltskommission der Finanzreferenten der Länder prüft jährlich den Haushaltsplan des IMPP und gibt hierzu ein Votum gegenüber der Finanzministerkonferenz ab.

Gemäß Artikel 2 des Staatsvertrages trägt das IMPP die Verantwortung für die Durchführung der Approbationsordnung für Ärzte, der Approbationsordnung für Apotheker und des Psychotherapeutengesetzes in Verbindung mit den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Psychologische Psychotherapeuten und für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Das IMPP erstellt den Gegenstandskatalog für die Fächer und legt damit die Anforderungen an die Qualifikation der in den akademischen Heilberufen Tätigen fest. Es erstellt die Prüfungsfragen mit den dazugehörigen Antwortmöglichkeiten und legt fest, welche Antwort als zutreffend anerkannt wird. Fehlentscheidungen können hohe Schadensersatzforderungen aus Amtshaftung mit Kostenfolgen für alle Länder zur Folge haben. Die Verwaltungsentscheidungen des IMPP haben Einfluss auf die Berufszulassung und sind damit unmittelbar grundrechtsrelevant. Druck und Versendung der Prüfungsfragebögen, die technische Auswertung der Antwortbögen und die Mitteilung der Ergebnisse an die Landesprüfungsämter bedürfen höchster Sorgfalt und Geheimhaltung. Die das IMPP tragenden Länder haben ein hohes Interesse daran, dass das IMPP die ihm obliegenden Aufgaben mit hoher Qualität erledigt.

Die Kosten des IMPP tragen alle 16 Länder gemeinsam entsprechend der Aufteilung nach dem Königsteiner Schlüssel. Kostenentlastungen kommen allen Ländern anteilig zugute. Die Haushaltsausgabe des Landes Rheinland-Pfalz lag 2009 bei 255 143 EUR.

Die Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofs sind z. T. Gegenstand der Beratungen der Finanzministerkonferenz und der Gesundheitsministerkonferenz. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 3./4. März 2010 dafür votiert, eine Kommission, bestehend aus Vertretern der Finanzministerkonferenz, der Gesundheitsministerkonferenz, der Haushaltskommission der Finanzreferenten und des Verwaltungsrates, einzusetzen, um die gebotenen Maßnahmen abzustimmen.

Zu Nummer 3.2 Buchstaben a) bis d)

Der Leiter des Instituts vollzieht gemäß dem Staatsvertrag die Beschlüsse des Verwaltungsrates. Im Rahmen der Richtlinien des Verwaltungsrates regelt er die Geschäftsverteilung und ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Geschäftsablauf.

Der Verwaltungsrat hat einen Organisationsvorschlag erarbeitet, der auf den Empfehlungen des Rechnungshofs aufbaut und die Arbeitsfähigkeit des IMPP auf der Basis des erreichten Qualitätsstandards sichern soll. Der Rechnungshof vertritt die Auffassung, dass der Organisationsvorschlag noch nicht hinreichend an dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ausgerichtet ist. Es wird Aufgabe der vorgesehenen Kommission sein, die Auffassungen übereinzubringen.

Zentralgruppe

­ Das IMPP hat in der Zentralgruppe eine Stellenreduzierung um 0,7 Stellen gD vorgenommen. Eine weitergehende Reduzierung wird vom Verwaltungsrat angesichts der aufgrund der wissenschaftlichen Prägung des IMPP oftmals besonders aufwendigen Personalgewinnung als nicht vertretbar angesehen.

­ Der Personaleinsatz zur Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten kann nach Auffassung des Verwaltungsrates nicht reduziert werden, weil der Personalbedarf von 1,5 Stellen an juristischen Mitarbeitern nur unwesentlich von der Zahl der neu eingegangenen Widerspruchs- und Klageverfahren beeinflusst werde. Diese seien im Jahre 2009 gegenüber 2006/2007 um mehr als 30 % angestiegen. Das Prüfungsrecht sei ein Spezialrecht, dessen differenzierte Beherrschung aufgrund der ebenfalls hoch spezialisierten Anwaltschaft auf Klägerseite zwingende Erfolgsvoraussetzung sei. Die juristische Vertretung des Instituts erfolge auf allen Ebenen der Rechtsprechung bis zu den höchsten Gerichten (zuletzt beim Bundesverwaltungsgericht). „Rechtsangelegenheiten" im IMPP beträfen nicht nur „Prüfungsangelegenheiten", sondern vielfältige Rechtsfragen aus den Bereichen des Beamten-, Tarifund Personalvertretungsrechts, des Haushaltsrechts oder des Zivilrechts, wie z. B. die rechtliche Begleitung von Vergabeverfahren (z. B. Hardwarebeschaffung, Softwareentwicklung, Druck von Prüfungsunterlagen) und von Amtshaftungsverfahren, die Nachprüfung und Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (IMPP-Prüfungsfragen) einschließlich Verhandlungen über entsprechende Schadensersatzzahlungen sowie zivilrechtliche Vertragsangelegenheiten, wie z. B. individuelle Lizenzverträge über urheberrechtlich geschützte IMPP-Prüfungsfragen oder Verträge mit internationalen Einrichtungen.

­ Im Bereich der zentralen Dienste wurde 1,0 Stellen mD in Abgang gestellt und 1,2 Stellen mD mit kw-Vermerk versehen.

­ Der Personaleinsatz für die Bearbeitung von Haushaltsangelegenheiten wurde nach erfolgreicher Einführung von IRMA (Integriertes rheinland-pfälzisches Mittelbewirtschaftungs- und Anordnungssystem) reduziert (Anbringung eines kw-Vermerks an 0,3 Stellen gD).

­ Darüber hinaus wurden 1,0 Stellen gD mit kw-Vermerk sowie eine weitere Stelle 1,0 gD mit ku-Vermerk nach A 9 mD versehen.

Abteilung I „EDV Statistik und Dokumentation"

Das IMPP hat dem Verwaltungsrat vorgetragen, für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lägen Arbeitsplatzbeschreibungen vor, in denen die einzelnen Aufgaben aufgelistet, in ihrem Anteil an der Gesamtarbeitszeit differenziert und hinsichtlich der Gesamtauslastung dargelegt seien. Aus diesen Darlegungen sei die Richtigkeit der Eingruppierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachvollziehbar.

Die Abteilung EDV lege zweimal jährlich einen Terminplan vor. Der Arbeitsanfall in der Abteilung EDV wie im gesamten Institut verteile sich kontinuierlich über das gesamte Jahr.

Das IMPP habe seine Software in den siebziger Jahren hausintern selbst entwickelt. Aufgrund der Komplexität der bestehenden Software sei es nicht sinnvoll, Weiterentwicklungen Dritten zu übertragen. Aus diesem Grund würden erweiternde Module, die in die bestehende Software eingebunden werden mussten, ebenfalls hausintern entwickelt.

Durch die rückläufige Zahl der Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer hätten sich nur in geringem Umfang Möglichkeiten der Personalreduktion ergeben. Allerdings würden die früher in Spitzenzeiten eingesetzten Aushilfskräfte nicht mehr benötigt. Der Aufwand für die Erstellung von Prüfungsstatistiken sei unabhängig von der Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Die Erstellung der Zeugnisse habe insbesondere im Bereich der Medizin trotz einer rückläufigen Zahl von Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern zu einem vermehrten Personalaufwand geführt, da die Gestaltung der Zeugnisse infolge des jetzt erforderlichen Ausweises von etwa 50 Einzelnoten in nicht standardisierten Prüfungsfächern (jeder Prüfungsteilnehmer belege andere Kurse) von der Approbationsordnung vorgegeben sei.

Abteilung II „Medizin"

Das IMPP hat dem Verwaltungsrat u. a. vorgetragen, dass

­ der Umfang der bedeutungstragenden und anhand wissenschaftlicher Quellen zu referenzierenden Textmengen in den Examina stärker zugenommen habe als die gegenläufige Verminderung der Aufgabenzahlen. Die Ursache hierfür liege in Änderungen der Rechtsgrundlagen, die die Einarbeitung klinischer Bezüge in die Prüfungen der Grundlagenfächer sowie die Erarbeitung umfangreicher Fallstudien forderten. Klinische Bezüge würden überwiegend, Fallstudien ausschließlich von den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des IMPP erarbeitet. Eine Machbarkeitsstudie habe gezeigt, dass vom Institut berufene Sachverständige nicht in der Lage seien, den immensen Arbeitsaufwand für die neuen, durch die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) eingeführten Prüfungsformate zu erbringen. Während im Jahre 2000 eine Aufgabe der (damaligen) Ärztlichen Vorprüfung mit durchschnittlich 2,6 Lehrbüchern belegt worden seien, würden zur Abdeckung einer Aufgabe zum (jetzigen) Ersten Abschnitt im Durchschnitt 15 Lehrbücher referenziert. Dies bedeute mehr als eine Verfünffachung der Literatur- und Dokumentationsarbeit. Diese Zunahme sei einerseits dem wachsenden Lehrbuchangebot und der geforderten Interdisziplinarität, aber auch dem gestiegenen Risiko gerichtlich anfechtbarer Prüfungsentscheidungen geschuldet;

­ die Eignung einer Prüfungsaufgabe für die Datenbank noch nicht die Prüfungseignung bedeute, die sich erst aufgrund der Literaturabdeckung bei Auswahlerstellung herausstelle. Das ermittelte, etwa 1,4-fache Über-Soll angeforderter und erfasster Aufgabenentwürfe lasse noch die Auswirkungen der ÄAppO-Übergangsregelung (Parallelprüfungen nach altem und neuem Recht mit dadurch erhöhtem Fragenbedarf) erkennen. Auch würde der Aufbau eines reichhaltig bestückten Pools angestrebt, der es ermöglichen solle, bei der Zusammenstellung der Prüfungen nach Schwierigkeit, Relevanz und Repräsentativität auswählen zu können. Die Möglichkeiten zur Reduktion der Fragenanforderungen würden gemäß der Empfehlung des Rechnungshofs erneut geprüft;

­ das in Entwicklung befindliche elektronische Fragen-Einreichungssystem, wenn es künftig auch in der Abteilung Medizin zum Einsatz komme, für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zu einem verminderten Arbeitsaufwand für die Fragenerfassung führe. Gleiches gelte für den (kleineren) Teil des Zweiten Abschnittes, der aus Einzel-Items bestehe.

Arbeitsgruppe „Entwicklung und Qualitätssicherung" und „SpidMed"

Das Institut ist gemäß § 27 Abs. 1 Satz 3 Ärzteapprobationsordnung verpflichtet, die Fakultäten bei der Durchführung ihrer studienbegleitenden Prüfungen zu unterstützen. Die Arbeitsgruppe Entwicklung und Qualitätssicherung hat ­ so das Institut ­ dazu das Datenbank-System „SpidMed" entwickelt. Dazu habe es in den früheren Jahren einer Anschubfinanzierung bedurft, die das IMPP inzwischen aus anderen Einnahmen (insbesondere Lizenzgebühren) erwirtschaftet und zurückgezahlt habe. Seit 2008 trage sich SpidMed aus eigenen Einnahmen. Der Verwaltungsrat ist der Auffassung, dass das Projekt aus rechtlichen Gründen nicht eingestellt werden kann.

Der Verwaltungsrat ist der Auffassung, dass den Fachabteilungen entsprechend qualifiziertes Personal zur Verfügung gestellt werden muss. Die zentralisierte Aufgabenerledigung erscheint laut Verwaltungsrat der wirtschaftlichere Weg. Die Arbeitsgruppe „Entwicklung und Qualitätssicherung" werde von dem für Statistik und Prüfungsauswertung zuständigen Referenten aus der Abteilung EDV koordiniert und verfüge lediglich über 0,5 Stellen hD (aus der Abteilung Medizin abgegeben) und 0,5 Stellen mD einer Assistenzkraft (aus der Zentralgruppe abgegeben). Zusammenfassung entbehrlicher Stellen

Der Verwaltungsrat des IMPP hat bereits bei seiner Sitzung am 1./2. Juli 2009 Konsequenzen aus der Prüfungsmitteilung des Rechnungshofs gezogen und eine verschlankte Organisationsstruktur des IMPP sowie die Einsparung von 6,5 Stellen beschlossen. Er hält allerdings nicht alle vom Rechnungshof empfohlenen Änderungen für realisierbar, wenn das IMPP weiterhin in der Lage sein soll, seine Aufgaben gesetzeskonform zu erledigen. Dieser Auffassung hat sich die Gesundheitsministerkonferenz der Länder in einem Beschluss vom November 2009 angeschlossen.

Zu Nummer 3.2 Buchstabe e) und Nummer 3.3

Das Ministerium der Finanzen strebt ­ in enger fachlicher Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen ­ eine sachgerechte Absenkung des Besoldungsgefüges der Leitungsstellen des IMPP an. Bei dieser letztlich dem parlamentarischen Gesetzgeber obliegenden Abwägungsentscheidung werden neben fiskalischen Erwägungen auch die fachlichen Belange der für die Sicherung der Qualität der medizinischen und pharmazeutischen Ausbildung zuständigen Gesundheitsministerien der Länder zu berücksichtigen sein. Der derzeitige Stand der fachlichen Abstimmung stellt sich wie folgt dar: Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung, die mit der abschließenden Bewertung der Stellen durch den Landesbesoldungsgesetzgeber indiziert ist, erfolgte schon frühzeitig im Interesse einer sachgerechten Entscheidungsfindung eine Anhörung des Verwaltungsrats als Gremium der Vertreter der Gesundheitsfachressorts der Länder. Dieser hatte einen Vorschlag für eine komprimierte Organisationsstruktur erarbeitet, aufgrund dessen nach ersten Gesprächen mit Vertretern des Gesundheits- und Finanzressorts folgende Veränderungen in der besoldungsrechtlichen Bewertung der Leitungsämter vorgeschlagen wurden: Das Amt des Direktors des IMPP soll künftig in der Besoldungsgruppe B 5 (statt bisher B 6) eingruppiert werden. Die Abteilungsleiter sollen grundsätzlich mit B 2 (statt bisher mit bis zu B 3) bewertet werden. Eine Ausnahme hiervon stellt (wie bisher) lediglich das Amt des Abteilungsleiters, der zugleich ständiger Vertreter des Direktors ist, dar; dieser soll in B 3 (statt bisher B 4) eingestuft werden. In entsprechender Abstufung sollen das Amt des Leiters eines Fachgebiets, dessen Inhaber nicht zugleich die Funktion des Abteilungsleiters innehat, mit A 16 bewertet werden.

Aus besoldungsfachlicher Sicht erscheint der Vorschlag für eine Absenkung der Leitungsämter des Instituts gerade auch vor dem Hintergrund der organisatorischen Straffung und des damit verbundenen Aufgabenzuwachses für das Leitungspersonal vertretbar, da er einerseits den Anforderungen an die Führungsebene im Hinblick auf die Größenordnung des Instituts, andererseits aber auch hinsichtlich dessen wissenschaftlicher Ausrichtung mit bundesweiter Bedeutung angemessen Rechnung trägt. Die Besoldungsstruktur der Führungsämter des IMPP wäre auch institutsintern verantwortungsgerecht abgestuft.

Eine abschließende Bewertung der Leitungsämter und damit die sachgerechte Vorbereitung einer gesetzgeberischen Entscheidung könne jedoch erst auf Basis einer endgültigen Entscheidung über die Organisationsstruktur des IMPP erfolgen. Da außerdem die Verabschiedung des Haushaltsplans und damit auch die künftige Organisationsstruktur des IMPP zwischenzeitlich zum Beratungsgegenstand der jeweils zuständigen Fachministerkonferenzen, namentlich der Finanzministerkonferenz und der Gesundheitsministerkonferenz der Länder geworden ist, gilt es, deren diesbezügliche Meinungsbildung abzuwarten.

Zu Nummer 3.2 Buchstabe f)

Das IMPP hat zugesichert, die Stellenbeschreibungen für die Vorzimmerkräfte zu erstellen und diese tarifgerecht einzugruppieren.