Fachhochschule

Die Beamten/Beamtinnen im Bereich ­ hD/Landwirtschaft ­ sind sowohl im Unterricht als auch in den Aufgabenfeldern Beratung und Versuchswesen tätig. Das Modell Lehre/Beratung/Versuchswesen hat sich seit Jahren in Rheinland-Pfalz bewährt. Beamte/Beamtinnen, die ausschließlich im Unterricht eingesetzt sind, bilden die absolute Ausnahme. Ein eingleisiger Einsatz dieses Personenkreises beschränkt sich auf unumgängliche Einzelfälle.

In den Kapiteln 08 52, 08 53 und 08 55 werden im Bereich ­ hD/Landwirtschaft ­ insgesamt 31,25 Stellen eingespart. Bei der Darstellung sind auch die ku-Vermerke mit berücksichtigt, da mit der Umwandlung einer Stelle des höheren Dienstes in eine Stelle des gehobenen Dienstes im Grundsatz der Einsatz im Schulbereich entfällt.

Zu den Kapiteln im Einzelnen: Kapitel 08 52 (Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Eifel) 6,5 Stellen des hD im Bereich A 13 Landwirtschaftsrat, A 14 Oberlandwirtschaftsrat und A 15 Landwirtschaftsdirektor entfallen infolge von kw-Vermerken und ku-Vermerken.

Kapitel 08 53 (Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz) 11,75 Stellen des hD im Bereich A 13 Landwirtschaftsrat, A 14 Oberlandwirtschaftsrat und A 15 Landwirtschaftsdirektor entfallen infolge von kw-Vermerken und ku-Vermerken.

Kapitel 08 55 (Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück) 13 Stellen des hD im Bereich A 13 Landwirtschaftsrat, A 14 Oberlandwirtschaftsrat, A 14 Oberstudienrat und A 15 Landwirtschaftsdirektor entfallen infolge von kw-Vermerken und ku-Vermerken

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Einsparvorgaben kann die Forderung des Rechnungshofs als erfüllt angesehen werden.

Zu Nummer 3.2 Buchstabe c)

In der Agrarverwaltungsreform von 2003 ist eine Reduzierung der Schulstandorte auf vier vorgesehen. Bisher werden über diese Schulstandorte hinaus an weiteren Standorten Berufs- und Fachschulklassen unterrichtet, wenn sowohl die räumliche und personelle Ausstattung vorhanden ist als auch die Schülerzahlen für eine Klassenbildung ausreichen. Damit konnte zum einen dem Wunsch des Berufsstandes nach einer dezentralen Beschulung entsprochen und zum anderen vorhandenes Personal effektiv eingesetzt werden. An keinem der Schulstandorte ist soviel räumliche Kapazität vorhanden, dass der Unterricht dort konzentriert werden könnte.

Die durchschnittliche Schülerzahl ist an den BBS Agrarwirtschaft mit 22 Schülerinnen und Schülern pro Klasse (Schuljahr 2008/ 2009) höher als an den übrigen BBS des Landes (20,1 Schüler/-innen pro Klasse). Trotzdem kam es in der Vergangenheit vor allem im Bereich der Fachschule gelegentlich zu der Situation, dass relativ kleine Klassen gebildet worden sind. Um dies in Zukunft zu verhindern, wurde verfügt, dass sowohl Fachschulklassen als auch ausgelagerte Berufsschulklassen nur dann gebildet werden können, wenn zu einem Stichtag mindestens 16 Schüler gemeldet sind.

Im Fall der Unterrichtsversorgung für den Schwerpunkt Obstbau innerhalb der Fachschulklasse Gartenbau am DLR Rheinpfalz ergeben sich Herausforderungen dadurch, dass sowohl die Lehrkräfte im Kompetenzzentrum Gartenbau in Klein-Altendorf angesiedelt sind, als auch die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler aus den nördlichen Landesteilen kommen. Aus diesem Grund mussten einerseits Lehrkräfte für den, obstbaulichen Unterricht, an dem die gesamte Gartenbauklasse teilnimmt, nach Neustadt fahren, andererseits erschien es sinnvoll, die speziellen Obstbau-Module in Klein-Altendorf zu unterrichten. Zusammen mit dem DLR Rheinpfalz wird nun geprüft, wie der Unterricht in den Obstbau-spezifischen Fächern so organisiert werden kann, dass möglichst wenige Fahrtzeiten anfallen.

Zu Nummer 3.2 Buchstabe d)

Die Stundentafel der Berufsoberschule I am Schulstandort Bad Kreuznach sieht auf den ersten Blick keinen landwirtschaftlichen Fachunterricht vor und unterscheidet sich damit nicht von einer BOS I an einer allgemeinen BBS. Eine BOS mit Schwerpunkt Agrarwirtschaft, wie sie in Bad Kreuznach angeboten wird, beinhaltet im Bereich Technologie/Informatik aber tatsächlich 240 Stunden landwirtschaftlichen Fachunterricht und ist deshalb ein wichtiger Bestandteil der agrarischen Ausbildung. Es wird geprüft, inwieweit eine Aufgabe dieser Schulform Nachteile hätte.

Zu Nummer 3.2 Buchstabe e)

Das Ministerium hat mit den Schulkoordinatoren und der Schulaufsicht eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die bis zum Herbst 2010 eine Strategie für die Zukunft der BBS Agrarwirtschaft skizzieren soll. Es sollen Lösungsansätze erarbeitet werden, wie die BBS Agrarwirtschaft mittelfristig unter Beibehaltung des hohen fachlichen Niveaus und der Akzeptanz des Berufsstandes auf die sich ändernden Rahmenbedingungen, wie z. B. rückläufige Schülerzahlen, reagieren kann. Die Landesregierung wird diese Vorschläge bewerten und mit dem Berufsstand diskutieren. Ziel ist, auch weiterhin eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu garantieren und gleichzeitig Kostenaspekten Rechnung zu tragen.

Zu Textziffer 19: Fachhochschulen Koblenz,Trier und Worms ­ Deputatsermäßigungen entsprachen der Regellehrverpflichtung von 50 Professoren

Zu Nummer 3.2 i.V. m. Nummer 3.1 Buchstaben a) bis c)

Die Landesregierung hat sich mit dem Ergebnis der Prüfung an den drei Fachhochschulen Koblenz, Trier und Worms konkret auseinandergesetzt. Die Feststellungen des Rechnungshofs enthielten wichtige Hinweise im Hinblick auf das Verfahren zum Nachweis der Erfüllung der Lehrverpflichtung. In der Folge ist die Landesregierung bestrebt, die in dem Bericht enthaltenen allgemeingültigen Feststellungen über die drei geprüften Fachhochschulen hinaus nutzbar zu machen. Die Umsetzung erfolgt derzeit in einem zweistufigen Verfahren.

Einige der getroffenen Feststellungen konnten unmittelbar durch Vorgabe des zuständigen Ministeriums umgesetzt werden. Zu diesem Zweck wurde unter dem 14. Dezember 2009 ein Schreiben an alle sieben Fachhochschulen des Landes versandt mit folgenden Aufforderungen bzw. Empfehlungen:

­ Die Hochschulen wurden aufgefordert, ein einheitliches Nachweisverfahren unter Verwendung einheitlicher Vordrucke in den Fachbereichen zu implementieren.

­ Den Fachhochschulen wurde empfohlen, bei der Wahrnehmung von Hochschulverwaltungsaufgaben i. S. d. § 9 Abs. 1 Hochschullehrverordnung (HLehrVO) jeweils den Einsatz kostengünstigerer Lösungen zu prüfen. (Allerdings ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass die Ausstattung im Mittelbau nicht mit der an den Universitäten vergleichbar ist.)

­ Die Hochschulen wurden ­ um Mehrfachanrechnungen von betreuten Diplom-, Bachelor- und Masterarbeiten im Zusammenhang mit der Deputatsreduzierung zukünftig zu vermeiden ­ aufgefordert, zukünftig im Rahmen der entsprechenden Ermäßigungsanträge die jeweiligen Matrikelnummern der betreuten Studierenden anzugeben. Die Angabe der Matrikelnummer anstelle des Studierendennamens wurde aus Datenschutzgründen bevorzugt. Die gleiche Anweisung erging zur Handhabung bei der Gewährung von Deputatsermäßigungen zur Betreuung von praktischen Studiensemestern.

­ Ferner wurden die Hochschulen aufgefordert, bis zu einer eventuellen Änderung des § 11 HLehrVO, der Regelungen für das Zusammentreffen mehrerer Ermäßigungstatbestände enthält, für die Anwendung der gültigen Vorschrift zu sorgen.

Außer diesen im Sinne der Umsetzung der geltenden HLehrVO zu treffenden Anordnungen hat der Rechnungshof auch Feststellungen getroffen, die die Art und Weise der Umsetzung betreffen. Da den Hochschulen durch die Verordnung nicht vorgegeben ist, wie die Regelungen über die Lehrverpflichtung und die Deputatsermäßigungen im Einzelnen umzusetzen sind, sind unter Beachtung der Hochschulautonomie gemeinsame Überlegungen und Beratungen mit den Hochschulleitungen erforderlich und angezeigt.

Zu diesem Zweck wurde eine kleine Arbeitsgruppe vom zuständigen Ministerium eingerichtet, an der die Hochschulleitungen einer vom Rechnungshof geprüften Fachhochschule und einer bisher zu diesem Thema nicht geprüften Hochschule vertreten sind.

Diese Arbeitsgruppe hat im Januar getagt und die Umsetzung der folgenden Feststellungen des Rechnungshofs diskutiert:

­ Die Anpassung des Ausgleichszeitraums bei semesterweiser Verschiebung von Lehrverpflichtungen gem. § 6 HLehrVO, um unter Berücksichtigung der Anforderungen des Lehrbetriebs ­ gerade auch im Hinblick auf die Bolognareform und den Hochschulpakt ­ Anreize zur bedarfsgerechten Planung des Lehrbetriebs zu geben.

­ Erörtert wurde die Festlegung von Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen für Lehrveranstaltungen und eine Dokumentation der Teilung oder Zusammenlegung von Lehrveranstaltungen im Deputatsnachweis.

­ Diskutiert wurde die Festlegung eines einheitlichen Äquivalenzwertes für Lehrveranstaltungsstunden bei Gewährung von Deputatsnachlässen zur Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung der HLehrVO.

­ Es wurden Überlegungen zur Differenzierung der Deputatsermäßigung für Dekanatsaufgaben wegen deutlicher Unterschiede in den Fachbereichsgrößen angestellt.

­ Die Überprüfung und ggf. Reduzierung bzw. Aufhebung der anlässlich der Bachelor-/Master-Umstellung gewährten Deputatsreduzierungen wurde diskutiert auch im Hinblick auf den Arbeitsaufwand von Reakkreditierungsverfahren. In diesem Zusammenhang spielte auch die künftige Dokumentation der mit der Deputatsermäßigung insofern verfolgten Ziele eine Rolle.

­ Erörtert wurde ferner die zukünftige Handhabung bei Anträgen auf Deputatsermäßigung wegen Vorhaben angewandter Forschung.

­ Ferner wurde im Hinblick auf zur Betreuung von Diplomarbeiten gewährte Deputatsermäßigungen diskutiert, ob die im Schreiben des damaligen Präsidenten der Fachhochschule Rheinland-Pfalz vom 11. April 1995 festgelegte Regelung noch zeitgemäß ist und bei Bachelor-/Master-Arbeiten entsprechend Anwendung finden soll oder ob ggf. eine Änderung herbeigeführt werden soll.

­ Die Problematik und etwaige Folgen des § 11 HLehrVO, der das Vorgehen beim Zusammentreffen mehrerer Ermäßigungstatbestände regelt, wurde diskutiert. Dazu wurde noch einmal festgestellt, dass es sich um eine Sollvorschrift handelt, die nur bei Vorliegen ganz besonderer Umstände ausnahmsweise eine Abweichung zulässt. Es wurde überlegt, wie eine auch vom Rechnungshof angeregte Präzisierung der Vorschrift sinnvollerweise aussehen könnte.

Das Ergebnis bzw. der Diskussionsstand dieser kleinen Arbeitsgruppe wurde anschließend von den beteiligten Hochschulleitungen in die Landeshochschulpräsidentenkonferenz (LHPK) eingebracht und wird dort ­ und zwar im Gesamtgremium mit den Vertretern der Universitäten ­ erörtert. Das dortige Meinungsbild wird anschließend in der kleinen Arbeitsgruppe behandelt und bei den zu treffenden Entscheidungen im gegebenen Maß berücksichtigt.

Parallel zu diesen Verfahren hat sich die Fachhochschule Worms bereitgefunden, neue Formulare zur Gestaltung des Verfahrens auf Deputatsermäßigung und zum Nachweis der Erfüllung der Lehrverpflichtung zu entwerfen. Erste Entwürfe zum Antrags-, Bescheid- und Nachweisformular mit entsprechenden unterstützenden Anlagen sind bereits entwickelt worden. Diese wurden den anderen Fachhochschulen zur Durchsicht und eventuellen Anmerkung übergeben. Die Fachhochschule Worms wird diese Formulare im laufenden Sommersemester testen und anschließend zwecks Anpassung bearbeiten. Danach ist vorgesehen, diese Formulare allen Fachhochschulen zur Verfügung zu stellen und auf diese Weise ein verbessertes und einheitliches Verfahren zu implementieren.

Wie aus der Schilderung zu ersehen ist, wird an der Umsetzung der positiv aufgenommenen Erkenntnisse des Rechnungshofs gearbeitet. Das Umsetzungsverfahren bedarf insofern einer gewissen Dauer, da die Fachhochschulen in den Prozess eingebunden sind.

Angesichts der Anzahl der Fachhochschulen ergibt sich einiger Abstimmungsbedarf. Diese Handhabung der breiten Beteiligung und Diskussion mit den Hochschulen im Vorfeld dient dazu, die Ergebnisse nicht nur bei den geprüften Fachhochschulen, sondern in der Fläche bei allen Fachhochschulen zur Änderung, Verbesserung und Einheitlichkeit des Verfahrens einzusetzen. Es handelt sich insofern um ein übergreifendes Projekt, das sich auf gutem, erfolgversprechendem Weg befindet. Durch die Einbindung der LHPK werden die Überlegungen und Änderungsansätze darüber hinaus auch an die Universitäten herangetragen. Dort zeigt man sich ­ auch wenn aufgrund der unterschiedlichen Verhältnisse nicht alle Überlegungen übertragbar sind ­ interessiert an den Ergebnissen, um sie in eigene Überlegungen zur Anpassung des Verfahrens einzubringen.

Zu Textziffer 20: Pädagogische Service-Einrichtungen ­ Fortbildung und Beratung von Lehrkräften und Schulen wirtschaftlicher gestalten und Personalkosten transparenter darstellen

Zu Nummer 3.2 Buchstabe a)

Das „Pädagogische Landesinstitut Rheinland-Pfalz" (PL) wird zum 1. August 2010 gegründet. Die Gründungsphase selbst ist für alle Beteiligten mit erheblichem Mehraufwand verbunden, sodass die angesprochenen Synergieeffekte erst mit einer zeitlichen Verzögerung auftreten werden. Selbstverständlich ist es dann Aufgabe der Institutsleitung dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere im Verwaltungsbereich freiwerdende Ressourcen anderweitig angemessen eingesetzt werden oder aber aufgrund von Fluktuation freiwerdende Stellen nicht wieder besetzt werden.

Unabhängig davon wurde aber bereits im Vorfeld eine Reihe von Synergieeffekten in Verbindung mit der Gründung des neuen Landesinstituts realisiert:

­ Die Druckereien des PZ und des IFB wurden zu einer Druckerei in Speyer zusammengeführt.

­ Es wurde ein gemeinsames Publikationskonzept entwickelt, das verbindlich vorgibt, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Publikation überhaupt gedruckt werden muss oder aber ob eine elektronische Verteilung ausreicht. Gleichzeitig ist auch vorgegeben, bei allen Druckaufträgen zu prüfen, inwieweit eine Vergabe an private Unternehmen wirtschaftlicher ist.

­ Die Bibliothek des PZ wurde vom Bestand her reduziert, sie wird gleichzeitig als wissenschaftliche Zentralbibliothek für das gesamte Institut ausgebaut. Von dort aus werden zentrale Recherchen durchgeführt; auch die Verwaltung und Nutzung von Fachzeitschriften wird von dort zentral für das ganze Institut geleistet.

­ Das Bildarchiv des Landesmedienzentrums wird mit allen Materialien sowie dem gesamten Personal an das Landeshauptarchiv abgegeben, sobald das Mitbestimmungsverfahren abgeschlossen ist.

­ Während der Planungsphase für das PL wurde die Zahl der Verwaltungsreferate von drei auf zwei reduziert, da der Verwaltungsleiter des PZ in die Kommunalverwaltung gewechselt hat.

Zu Nummer 3.2 Buchstabe b) Folgende Maßnahmen sind bereits realisiert:

­ In Ludwigshafen wurde das Schulpsychologische Beratungszentrum und die Außenstelle des PZ zusammengeführt.

­ In Speyer wurde das Schulpsychologische Beratungszentrum Speyer im Gebäude des IFB untergebracht.

­ In Saarburg wurde die PZ-Außenstelle Trier im IFB Saarburg untergebracht.

Schon jetzt wurden die Verwaltungsleiter der bestehenden Einrichtungen aufgefordert, die vorhandenen Mietverträge dahingehend zu überwachen, dass bei Auslauf von Mietverträgen geprüft wird, inwieweit eine Zusammenführung von mehreren Teileinrichtungen an einem Standort möglich ist. Die vorzeitige Kündigung von laufenden Mietverträgen mit privaten Vermietern ist in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden und damit unwirtschaftlich.