Kürzung der Solarförderung durch die Bundesregierung

Nach Medienberichten hat man sich in einer koalitionsinternen Arbeitsgruppe zu offenen Streitfragen in der von der Bundesregierung angestrebten Kürzung der Solarförderung einigen können. So soll es trotz des heftigen Widerstandes gerade der ostdeutschen Bundesländer und der Solarbranche bei der schon vom Bundeskabinett gebilligten Kürzung der Solarförderung bleiben. Die Förderung soll Medienberichten zufolge ab Juli auf Dachflächen um 16 % und für die meisten Freiflächen um 15 % gekürzt werden. Auf Ackerflächen soll dagegen weiter keine Subventionierung mehr vorgesehen sein. Eine weitere Änderung nach den Koalitionsgesprächen soll beim Eigenverbrauch von Solarstrom erfolgen. Hier sollen nun engere Fördergrenzen gezogen werden. So sei vorgesehen, dass der Bonus gegenüber ins Netz gespeisten Strom von acht Cent pro Kilowattstunde erst ab 30 % Eigenverbrauch gezahlt wird. Zudem solle die Eigenverbrauchsregel nur für Anlagen bis 500 Kilowatt gelten, bisher waren 800 Kilowatt vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die aktuellen Ergebnisse der koalitionsinternen Arbeitsgruppe aus rheinland-pfälzischer Sicht?

2. Wird nach Ansicht der Landesregierung mit den aktuellen Ergebnissen der koalitionsinternen Arbeitsgruppe der vorgetragenen Kritik gerade der ostdeutschen Bundesländer, der Solarbranche und des Bundesrats ausreichend Rechnung getragen?

3. Welche Folgen haben nach Ansicht der Landesregierung die Kürzungspläne bei der Solarförderung für die rheinland-pfälzische Wirtschaft, insbesondere für die Handwerksbetriebe?

Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. Mai 2010 wie folgt beantwortet:

Der Deutsche Bundestag hat am 6. Mai 2010 die Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) beschlossen. Sie entspricht weitgehend den Ergebnissen einer koalitionsinternen Arbeitsgruppe und den Beratungen des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschten Bundestages. Daher bezieht sich die Beantwortung der Kleinen Anfrage auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 17/1604) sowie den Gesetzesbeschluss in Bundesratsdrucksache 284/10.

In der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Novelle zum EEG werden u. a. die Vergütungen für Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom auf Gebäuden und Freiflächen zum 1. Juli 2010 deutlich gekürzt.

Zusätzlich zu der im EEG geregelten Degression sollen die Vergütungssätze bei Solaranlagen auf Konversionsflächen um weitere 11 %, bei sonstigen Freiflächenanlagen um 15 % und bei Dachanlagen um 16 % abgesenkt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage der Abgeordneten Margit Mohr, David Langner und Alfons Maximini (SPD) wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Landesregierung sieht die Höhe der Änderungen bei den Vergütungssätzen äußerst kritisch. Sinkende Preise für Solarmodule ermöglichen zwar eine zusätzliche Degression. Die darüber hinaus geplanten Absenkungen im Juli dieses Jahres bedeuten in Ver, 21. Juni 2010 bindung mit der ohnehin vorgesehenen Degression in der Summe aber eine Reduzierung der Einspeisevergütung für die Jahre 2010 und 2011 um ein Drittel. Dies übersteigt die Anpassungsfähigkeit der Unternehmen. In diesem Tempo können Produktionszyklen der Solarindustrie nicht geändert und Lernkurven der Technik nicht in die Produktion umgesetzt werden. Für die Unternehmen müssen die Reduzierungen planbar sein.

Die im Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vorgesehene Absenkung der Einspeisevergütungen gefährdet den Forschungs- und Produktionsstandort für Photovoltaik (PV) in Deutschland, da die Gefahr besteht, dass die Produktion von Solarmodulen trotz Effizienzsteigerung nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist. Dies wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Arbeitsplatzabbau in Deutschland führen.

Das EEG war die Basis dafür, dass sich Deutschland zum Weltmarktführer in Technologiekompetenz, auch was den Solarbereich betrifft, entwickeln konnte. Es hat sich zu einem Motor für Beschäftigung und Innovation in Deutschland entwickelt. Dadurch sind allein in der Solarbranche ca. 60 000 Arbeitsplätze entstanden. In dieser Branche hat Deutschland ­ noch ­ einen deutlichen Vorsprung gegenüber anderen Ländern. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Photovoltaiktechnik aus Deutschland erfordert einen dynamischen heimischen Markt.

Der im Gesetzesbeschluss vorgesehene weitgehende Ausschluss von Freiflächen von der Vergütungsregelung ist ebenfalls nicht sachgerecht. Stattdessen sollte durch eine differenzierte Einspeisevergütung und durch gezielte kommunale Planung dafür Sorge getragen werden, dass Freifeld-Photovoltaikanlagen nur auf Grenzertragsflächen errichtet und hochertragreiche landwirtschaftliche Flächen ausgenommen werden. PV-Freiflächenanlagen sind die kostengünstigste Form der solaren Stromerzeugung. PV-Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen lassen eine extensive Bewirtschaftung oder Beweidung zu und bieten ­ richtig angelegt ­ zudem eine ideale Rückzugsmöglichkeit für eine Vielzahl bedrohter Tier- und Pflanzenarten.

Die Landesregierung hat sich im Bundesrat nachdrücklich für eine sinnvolle Ausgestaltung der Änderungen bei der Solarförderung im EEG eingesetzt. Der Bundesrat fasste auch auf Initiative von Rheinland-Pfalz eine Entschließung, in der unter anderem gefordert wurde, dass Vertrauensschutzbestände gewahrt und neu zu installierende Photovoltaik-Anlagen nicht unrentabel werden. Der Bundesrat hat den Deutschen Bundestag gebeten, die geplante einmalige zusätzliche Absenkung der Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 auf höchstens 10 % für diese Anlagen zu begrenzen.

Der danach vom Deutschen Bundestag gefasste Gesetzesbeschluss trägt weder den Anliegen des Bundesrates noch der Solarbranche Rechnung.

Zu Frage 3: Die Solarförderung der Bundesregierung hat im Elektrohandwerk, Dachdeckerhandwerk und im Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk in großem Umfang zusätzliche Aufträge induziert. Wegen Förderstopp und drastischer Absenkung der Einspeisevergütung ist es zu Lieferengpässen bei Modulen und Wechselrichtern sowie Personalengpässen gekommen. Vielen Unternehmen ist es nicht möglich, bis zum 30. Juni 2010 alle anstehenden Aufträge auszuführen.

Von Seiten des rheinland-pfälzischen Handwerks wird geschätzt, dass durch die Kürzung der Förderung, unbeschadet regionaler Unterschiede, mit einem Rückgang der Installation von Photovoltaikanlagen ab dem 1. Juli 2010 in Höhe von 30 % bis zu 50 % gerechnet werden muss.

Auch für 2011 sei nicht zu erwarten, dass sich die Marktlage entspannt.

Der Gesetzesbeschluss vom 6. Mai 2010 enthält ­ abgesehen von einer Übergangsregelung ­ die vollständige Herausnahme von Ackerflächen aus der Vergütungsregelung des EEG. Hieraus sind erhebliche Umsatzeinbrüche zu erwarten. 2009 wurde rund 30 % der in Rheinland-Pfalz neu installierten Photovoltaikleistung in Großanlagen über 100 kWPeak (bzw. 12 % > 1 000 kWPeak) zugebaut.

Ein Ausgleich durch andere Aufträge in den Bereichen Wärmepumpe, Biomasseanlagen, Solarthermie (Heizungsunterstützung/Warmwasserbereitung) wird für die Unternehmen nicht zu realisieren sein, da der Stopp des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien im Wärmebereich auch dort zu erheblichen Einbrüchen im Absatz führen wird.