Abschreibungen

Aufgrund der Entwicklungen am Finanzmarkt waren diese Abschreibungen außergewöhnlich hoch. Außerdem fielen Abschreibungen auf das Anlagevermögen an.

Die restliche Planunterschreitung von 0,1 Mio. saldiert sich aus zahlreichen geringeren Abweichungen.

Aufgrund geringerer Investitionsausgaben im laufenden Geschäftsjahr und in den Vorjahren liegen die Abschreibungen rund 1,7 Mio. unter dem Planansatz. Die Aufwendungen für Abschreibungen erzeugen in gleicher Höhe Abschreibungserlöse in der Mittelverwendung und haben somit keinen Einfluss auf das Finanzergebnis.

c) Ergebnis:

Die Salden von Gesamterträgen und Gesamtaufwendungen ergeben den Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag.

Die Körperschaft weist für das Jahr 2008 in der Ertrags- und Aufwandsrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von rund 1,1 Mio. aus. Das Jahrsergebnis lag damit mit 14,0 Mio. über dem im Wirtschaftsplan 2008 prognostizierten Fehlbetrag von 12,9 Mio..

Das im Vergleich zum Wirtschaftsplan wesentlich bessere Jahresergebnis resultiert vornehmlich aus höheren Gebührenerträgen und höheren übrigen betrieblichen Erträgen. Außerdem konnten in nahezu allen Bereichen Einsparungen erreicht werden. Zeitliche Verzögerungen bei Investitionen führten zu Abschreibungen unter Plan.

Das verbesserte Ergebnis hat auch Auswirkungen auf die Finanzrechnung. Hier konnte zwar nur ein Haushaltsfehlbetrag von 4,0 Mio. erzielt werden, jedoch lag dieses Ergebnis unter Berücksichtigung von Überträgen aus 2007 in Höhe von 2,9 Mio. und Überträgen nach 2009 in Höhe von 3,4 Mio. um 19,4 Mio. über dem im WP 2008 geplanten Haushaltsfehlbetrag von 23,8 Mio..

Das Ergebnis des Jahresabschlusses vermindert die Rücklagen in der laufenden Gebührenperiode durch den entstandenen Haushaltsfehlbetrag von 4,0 Mio.. Es ist sichergestellt, dass die Körperschaft unter Einbeziehung der aktuellen Planungen bis zum Ende der Gebührenperiode 2009 bis 2012 über ausreichende Eigenmittel verfügt.

Deutschlandradio legt gemäß § 30 a des Deutschlandradio-Staatsvertrages bereits seit dem Wirtschaftsjahr 2006 einen Konzernabschluss vor. Zum Konzern gehören neben dem Deutschlandradio als Muttergesellschaft die 100-prozentige Beteiligung Deutschlandradio Service GmbH (DRS) und die Gesellschaft für infrastrukturelle Dienste mbH (GID) als Tochter der DRS. Deutschlandradio kommt mit der Vorlage des Konzernabschlusses der Vorgabe des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrags nach, die Beteiligungen in die Berichtsstruktur des Deutschlandradios einzubeziehen. Der DeutschlandradioKonzern erzielte einen Jahresüberschuss von 1,1 Mio.. Dieser setzt sich zusammen aus dem Jahresfehlbetrag der Tochtergesellschaft DRS von 35 T, dem Jahresfehlbetrag der Enkelgesellschaft GID von 13 T und dem Ergebnis der Muttergesellschaft von 1,1 Mio..

Entsprechend § 39 der Finanzordnung erstellt Deutschlandradio im Rahmen der Wirtschaftsplanung auch eine Mittelfristige Finanzplanung (MifriFi), die einen Berichtszeitraum von fünf Jahren, beginnend mit dem laufenden Haushaltsjahr, umfasst. Die hier vorgelegte MifriFi erstreckt sich also auf die Jahre 2009 bis 2013.

Für den Zeitraum 2009 bis 2012 basiert die Mittelfristplanung auf der Finanzbedarfsanmeldung der Körperschaft zum 17. KEF-Bericht, die zum 30. April 2009 eingereicht wurde. In einigen Punkten wurde eine Anpassung auf den aktuellen Sachstand notwendig. Für das Jahr 2013 erfolgte für den Aufwandsbereich im Wesentlichen eine Fortschreibung des Vorjahres (2012) unter Berücksichtigung der von der KEF für die laufende Gebührenperiode anerkannten Teuerungsraten für den Personal- und Programmaufwand sowie die Technischen Leistungen. Die sonstigen Aufwendungen wurden auf dem Niveau des Vorjahres eingefroren. Es wurden jedoch aus der laufenden Gebührenperiode verschobene Instandhaltungsmaßnahmen zusätzlich eingestellt. Im investiven Bereich lagen der Planung aktuelle Ausgabenschätzungen der konkreten Projekte zugrunde, die aus heutiger Sicht bis 2013 erforderlich sind.

Die Erträge belaufen sich für den Zeitraum der mittelfristigen Planung auf 1.034,9 Mio.. Davon entfallen 830,4 Mio. auf die laufende Gebührenperiode 2009 ­ 2012. In diesem Zeitraum liegen die Erträge damit um 2,8 Mio. unter der Anmeldung zum 17. KEF-Bericht.

Die Aufwendungen belaufen sich für den Zeitraum der mittelfristigen Planung auf 1.129,6 Mio..

Davon entfallen 898,4 Mio. auf die laufende Gebührenperiode, für die die aktuelle Mittelfristplanung nunmehr um 7,5 Mio. höhere Aufwendungen vorsieht als in der Anmeldung zum 17. KEFBericht. Hinzuweisen gilt es, dass hierin der Aufwand für die Altersversorgung für den Zeitraum 2009

­ 2012 mit 82,1 Mio. um 12,3 Mio. höher als in der Anmeldung zum 17. KEF-Bericht liegt.

Bei der Ermittlung der Altersversorgungsrückstellungen wurden in Abweichung zur Anmeldung zum 17. KEF-Bericht die Bewertungseffekte durch die Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) berücksichtigt. Dies gilt auch für die Beihilferückstellungen. Aufgrund der durch die Umstellung auf die Bilanzierung nach dem BilMoG entstehenden einmaligen Mehraufwendungen im Jahr 2010 i. H. v. 47,0 Mio. wird Deutschlandradio das Bilanzierungswahlrecht nutzen und diese Mehraufwendungen auf einen Zeitraum von 15 Jahren verteilen (Mehrbedarf bis zum Jahr 2012 von rund 12,7 Mio.).

Die Veränderungen im Finanzplan (Ergebnis Mittelaufbringung/Mittelverwendung) gegenüber der Anmeldung zum 17. KEF-Bericht führen für die laufende Gebührenperiode zu einer Ergebnisverschlechterung um 5,4 Mio. auf 79,7 Mio.. Sie betreffen die Mittelaufbringung mit einem um 8,7 Mio. höheren Saldo aus den Zuführungen zu den Versorgungsrückstellungen und Erträgen aus der Altersversorgung sowie die Mittelverwendung mit um 10,2 Mio. höheren Zuweisungen zum Ertrags- und Aufwandsplan und um 3,9 Mio. höheren Investitionen.

Für das Jahr 2013 entsteht darüber hinaus ein Haushaltsfehlbetrag von 27,3 Mio.. Dieser ergibt sich in der Mittelaufbringung aus Abschreibungserlösen (10,8 Mio.) sowie Zuführungen zu den Versorgungsrückstellungen (3,2 Mio.), als Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen der Altersversorgung. Dem stehen Mittelverwendungen für Investitionen (13,0 Mio.), Zuweisungen zum Deckungsstock (1,3 Mio.) und zum Ertrags- und Aufwandsplan (26,8 Mio.) sowie Sonstiges (0,1 Mio.) gegenüber.

Daraus ergibt sich für die vorliegende Mittelfristige Planung 2009 ­ 2013 in Summe ein Haushaltsfehlbetrag von 106,9 Mio.. auf 68,0 Mio.. Darin enthalten sind rückläufige Erträge von 2,7 Mio. sowie um 7,5 Mio. höhere Aufwendungen. Die Abweichungen werden im Folgenden erläutert.

Der Haushaltsfehlbetrag erhöht sich zum gleichen Berichtsstand um 5,4 Mio. auf 79,7 Mio.. Trotz dieses höheren Haushaltsfehlbetrages vermindern sich die Eigenmittel nur um 0,6 Mio., da im Wesentlichen die Auswirkungen durch die Bilanzierung gemäß BilMoG nicht finanzbedarfswirksam berücksichtigt wurden. Die erhöhten Aufwendungen führen nicht unmittelbar zu einem Liquiditätsverbrauch, so dass aufgrund der Bilanzierung nach dem BilMoG ­ entgegen der KEF-Systematik in der modifizierten Planungsmethode ­ kein zusätzlicher Eigenmittelverbrauch in der vorliegenden Planung berücksichtigt wurde. Dies führt zu dem korrigierten Eigenmittelausweis nach KEF-Systematik.

Die Sonderzuführungen zum Deckungsstock aus den BilMoG-Effekten wurden aufgrund der in der Gebührenperiode hierfür nicht vorhandenen Gebühreneinnahmen nicht eingestellt. Hierdurch wird erstmalig eine Deckungsstocklücke auszuweisen sein. Diese beträgt für den Zeitraum 2010 bis 2012 ca. 2,6 Mio. und soll beginnend mit der nächsten Gebührenperiode in Abstimmung mit der KEF durch Zusatzmittel wieder geschlossen werden.

Eigenmittelentwicklung (nach KEF-Systematik): Der Eigenmittelbestand der aktuellen Planung wird per Ende 2012 vollständig aufgebraucht sein. Die Anmeldung zum 17. KEF-Bericht ging zum gleichen Zeitpunkt von einem Bestand in Höhe von 0,6 Mio. aus. Für 2013 stehen somit keine Eigenmittel mehr zur Verfügung, um den Finanzbedarf nach der modifizierten Planungsmethode zu decken.

Der Fehlbetrag allein für das Jahr 2013 wird sich voraussichtlich auf 24,7 Mio. belaufen. Deutschlandradio ist damit auf eine Anpassung der Rundfunkgebühr ab 2013 angewiesen.

3. Ergebnisse des 17. KEF-Berichtes für den Zeitraum 2009 bis 2012

Die KEF kam nach Prüfung der Finanzbedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten in ihrem gebührenrelevanten 16. Bericht für den Zeitraum 2009 bis 2012 zum Ergebnis, dass zum 1. Januar 2009 eine Anhebung der Rundfunkgebühr um 0,95 auf 17,98 pro Monat und Rundfunkteilnehmer notwendig war (Grundgebühr 5,76, Fernsehgebühr 12,22). Der Anteil des Deutschlandradios an der Grundgebühr erhöhte sich um 0,02 auf 0,395. Das Gebührenvotum der KEF wurde von den Ländern im 11.

Rundfunkänderungsstaatsvertrag umgesetzt, der zum 1. Januar 2009 in Kraft trat. Die Kommission legte nun ihren 17. Bericht vor, der als Zwischenbericht nicht gebührenrelevant ist. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Gebührenperiode 2009 bis 2012 mit einem ausgeglichenen Ergebnis abgeschlossen werden kann.

Die Gebührenperiode wird bei Deutschlandradio geprägt durch die Beauftragung eines dritten Vollprogramms. Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht das Programm DRadio Wissen vor, das ausschließlich digital zu verbreiten ist. Da der Auftrag erst nach Vorliegen des 16. KEF-Berichts erteilt wurde, konnten die Kosten des neuen Programms in dem von der Kommission anerkannten Vo

Die Eigenmittel nach KEF-Systematik weichen inhaltlich von den Rücklagen ab. Sie beinhalten zusätzlich alle kurzfristig liquiditätswirksam verfügbaren Bilanzpositionen zu einem Bilanzstichtag. Für die Mittelfristige Planung erfolgt eine theoretische Fortschreibung der Eigenmittel unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Finanzbedarfs nach modifizierter Planungsmethode der KEF.