Sachstand Ortsumgehung Konz-Könen (B 51, Kreis Trier-Saarburg)

In der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage 2758 vom 8. Februar 2010 (Drucksache 15/4329) teilte das zuständige Ministerium u. a. mit, dass das Land darauf dränge, ein Finanzierungsgespräch im März 2010 führen zu können, nachdem der Bund die Finanzierungsgespräche erneut auf Herbst 2010 verschieben wollte.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat das vom Land gewünschte Finanzierungsgespräch im März 2010 stattgefunden? Wenn ja, wann und mit welchem konkreten Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

2. Wurde inzwischen eine Priorisierung der in Rheinland-Pfalz noch anstehenden Bundesstraßenbaumaßnahmen durch das Land vorgenommen? Wenn ja, welche Rangfolge bei den Prioritäten nimmt die vorgenannte Baumaßnahme hierbei ein bzw. an welcher Stelle der Prioritätenliste wurde diese Maßnahme seitens des Landes berücksichtigt (bitte konkrete Darstellung)?

3. Trifft es zu, dass der Haushaltsentwurf 2011 des Bundes noch im ersten Halbjahr d. J. aufgestellt werden soll? Wenn ja, sieht die Landesregierung für die Baumaßnahme Ortsumgehung Konz-Könen eine reelle Chance, in diesem Haushaltsentwurf Berücksichtigung zu finden, so dass im Jahr 2011 mit einer Realisierung gerechnet werden kann?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. Mai 2010 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Das in Drucksache 15/4329 in der Antwort zu Fragen 1, 2, 4 und 5 erwähnte Finanzierungsgespräch zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und dem Land Rheinland-Pfalz hat Anfang März 2010 stattgefunden. Das BMVBS hat in dieser Besprechung darauf hingewiesen, dass eine Entscheidung über Neubeginne frühestens nach Verabschiedung einer neuen mittelfristigen Finanzplanung des Bundes für die Jahre 2011 bis 2014 möglich sein wird.

Zu den Fragen 2 und 3:

Das BMVBS sieht derzeit aufgrund der hohen Vorbelastungen durch die im Bau befindlichen Vorhaben der Konjunkturpakete (KP-I, KP-II und Mautmehreinnahmenprogramm) und der sinkenden Mittel für Straßenbaumaßnahmen in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes keinen Raum für weitere Neubeginne von baureifen Bedarfsplanmaßnahmen.

Aussagen zu einem konkreten Baubeginn der Ortsumgehung Konz-Könen sind daher derzeit noch nicht möglich.