Umschulung von Arbeitslosen zum Altenpfleger bzw. zur Altenpflegerin

Die Bundesagentur für Arbeit verlangt grundsätzlich von Berufsschulen, die Umschüler in ihre Altenpflege-Ausbildungsgänge aufnehmen wollen, besondere Zertifizierungen mit einem Zusatzmodul AZWV. Die in unserer Region in Frage kommenden berufsbildenden Schulen in Cochem, Mayen und Daun verfügen über entsprechende Zertifizierungen nicht, sodass maximal fünf Personen pro Schule im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung von der BA gefördert werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die grundsätzliche Forderung der Bundesagentur für Arbeit nach einer umfassenden Zertifizierung auch für staatliche Berufsschulen in Rheinland-Pfalz?

2. Gibt es bereits berufsbildende Schulen in Rheinland-Pfalz, die über die entsprechenden Zertifizierungen verfügen?

3. Ist die Landesregierung bereit, interessierte Berufsschulen bei Zertifizierungsverfahren zu unterstützen?

4. Sieht die Landesregierung andere Möglichkeiten in Zusammenarbeit mit der BA über Einzelfälle hinaus, Förderungen für dreijährige Umschulungsmaßnahmen zu erhalten?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Juni 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Landesregierung sieht in den Regelungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zur Weiterbildung und der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) grundsätzlich einen Beitrag zur Qualitätssicherung der Maßnahmen für arbeitslos gewordene Menschen. Die Güte des Bildungsangebotes ist eine wichtige Voraussetzung, damit der Wiedereinstieg am Arbeitsmarkt gelingen kann. Bildungsgutscheine dürfen deshalb nur bei einem für die Förderung zugelassenen extern zertifizierten Träger der beruflichen Weiterbildung eingelöst werden. Diese Regelung findet auch dann Anwendung, wenn staatliche Schulen oder staatlich anerkannte Ersatzschulen die berufliche Weiterbildung durchführen. Für Rheinland-Pfalz hat die Regelung aber bisher keinerlei Auswirkungen gezeigt, da gemäß § 12 der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung für Umschulungen in der Altenpflege sogenannte Einzelfallzulassungen ausgesprochen werden können.

Die Einzelfallzulassungen ermöglichen staatlichen Schulen und staatlich anerkannten Schulen, Umschulungsmaßnahmen durchzuführen.

Zu 2.: In Rheinland-Pfalz gibt es keine berufsbildende Schule, die über eine entsprechende Zertifizierung verfügt.

Zu 3.: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass der überwiegende Teil der Kriterien der Ausbildungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung zur Trägerzertifizierung bereits in den einschlägigen rechtlichen Regelungen für die staatlichen und die staatlich anerkannten Schulen in Rheinland-Pfalz festgeschrieben und damit schon umgesetzt ist. Das stellt sich in anderen Ländern ebenso dar.

Deshalb befasst sich derzeit der Unterausschuss Berufliche Bildung der Konferenz der Kultusminister der Länder mit der Frage, ob vor dem Hintergrund bestehender schulrechtlicher Regelungen in den Ländern eine Zertifizierung staatlicher und staatlich anerkannter Schulen grundsätzlich notwendig ist beziehungsweise welche Kriterien eine Zertifizierung von Schulen vorsehen müsste.

Stellvertretend für den Unterausschuss Berufliche Bildung ist der Vertreter des Freistaates Bayern beauftragt, mit der Anerkennungsstelle bei der Bundesagentur für Arbeit entsprechende Gespräche zu führen. Eine Entscheidung soll zeitnah herbeigeführt werden. Unabhängig davon arbeitet derzeit der von der Bundesagentur für Arbeit eingesetzte Anerkennungsbeirat aktuelle Empfehlungen rund um die Frage der Zertifizierung aus.

Zu 4.: Dreijährige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für Altenpflegerinnen und Altenpfleger werden auch künftig in Rheinland-Pfalz in ausreichender Zahl möglich sein. Landesweit können schon jetzt durch die Möglichkeiten der Einzelfallzulassung bis zu fünf angehende Altenpflegerinnen oder Altenpfleger pro Klasse in allen staatlichen und staatlich anerkannten berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz weitergebildet werden.

Sobald die Zertifizierungsproblematik bei den berufsbildenden Schulen gelöst ist, können auch mehr als fünf Personen in einer Klasse weitergebildet werden. Es handelt sich dann um eine sogenannte Gruppenmaßnahme.

In jedem Fall wird der in Rheinland-Pfalz erfolgreich beschrittene Weg einer beruflichen Weiterbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern im regulären Ausbildungssystem weiterbestehen. Damit ist sichergestellt, dass die Weiterbildungen wohnortnah in sehr guter Qualität durchgeführt werden können. Das entspricht auch den Interessen der Umschülerinnen und Umschüler und ist wichtig für die Wirksamkeit der Weiterbildungsmaßnahmen.