Neubesetzung der Schulleiterstelle am Westerwald-Gymnasium Altenkirchen

Seit Beginn des Schuljahres 2009/2010 ist die Schulleiterstelle am Westerwald-Gymnasium Altenkirchen vakant. Nach der Ausschreibung der Stelle haben der Kreisausschuss des Landkreises Altenkirchen und der Schulausschuss des Gymnasiums ihr Votum abgegeben. Der kommissarische Schulleiter wird zum Ende des laufenden Schuljahres in den Ruhestand gehen. Eine abschließende Entscheidung ist offensichtlich noch immer nicht getroffen worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wird über die Nachbesetzung der vakanten Schulleiterstelle entschieden?

2. Inwieweit ist sichergestellt, dass ein neuer Schulleiter zu Beginn des Schuljahrs 2010/2011 den Dienst antreten kann?

3. Wie ist der Sachstand der Nachbesetzung der frei werdenden Stelle des kommissarischen Schulleiters für das Schuljahr 2010/2011?

4. Inwieweit ist sichergestellt, dass alle stellvertretenden Schulleiterstellen (Studiendirektoren) im Schuljahr 2010/2011 besetzt sein werden?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. Juni 2010 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Die Entscheidung über die Besetzung der Schulleiterstelle am Westerwald-Gymnasium in Altenkirchen wurde inzwischen getroffen.

Zu Frage 2: Die Landesregierung würde es begrüßen, wenn die neue Schulleitung zum Schuljahresbeginn 2010/2011 ihren Dienst am Westerwald-Gymnasium Altenkirchen antreten könnte. Allerdings ist vor der tatsächlichen Besetzung von Stellen zunächst den unterlegenen Mitbewerberinnen und Mitbewerbern Gelegenheit zu geben, gegen die vorgesehene Stellenbesetzung Rechtsschutz geltend zu machen.

Zu Frage 3: Ich gehe davon aus, dass unter dem Begriff „Stelle des kommissarischen Schulleiters" die Stelle des ständigen Vertreters der Schulleiterin oder des Schulleiters zu verstehen ist. Diese wurde im Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Nr. 3 vom 29. März 2010 ausgeschrieben.

Sobald das Auswahlverfahren durchgeführt ist, sind zunächst die Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten sowie des Hauptpersonalrates für die staatlichen Lehrkräfte an Gymnasien und Kollegs zu beachten. Des Weiteren ist den unterlegenen Mitbewerberinnen und Mitbewerbern Gelegenheit zur Geltendmachung von Rechtsschutz einzuräumen.

Sofern im Rahmen dieser Beteiligungsverfahren keine Einwände erhoben werden, ist mit einer Besetzung der Stelle zum 1. Februar 2011 zu rechnen.

Zu Frage 4: Ich gehe davon aus, dass unter dem Begriff „alle stellvertretenden Schulleiter (Studiendirektoren)" die Stelle der ständigen Vertretung der Schulleiterin oder des Schulleiters und die Stelle der zweiten Stellvertreterin oder des zweiten Stellvertreters zu verstehen sind.

Bezüglich der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters nehme ich Bezug auf die Antwort zu Frage 3. Die Stelle des zweiten Stellvertreters ist derzeit besetzt.