Jugendstrafvollzug in der Teilanstalt VI (Blockland)

Die Fraktionen der CDU und der SPD haben unter Drucksache 16/75 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet.

Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt:

1. Wie viele Jugendliche und Heranwachsende sind zurzeit in der JVA Blockland inhaftiert, und für wie viele Gefangene war diese Anstalt ursprünglich konzipiert?

Bis zum 31. März 2004 waren in der JVA in Blockland 125 Jugendliche und Heranwachsende inhaftiert. Zusammen mit 35 ebenfalls auf dem Gelände getrennt untergebrachten inhaftierten Frauen ergab das eine Belegung von 160

Insassen. Die Anstalt wurde ursprünglich für 288 Gefangene eingerichtet. Inzwischen wurde die Mehrzahl der Gefangenen (90 bremische Jugendgefangene) nach Oslebshausen verlegt (vgl. Antwort zu Frage 4.).

2. Seit wann werden vom Senat Gespräche mit dem Land Niedersachsen über die weitere Ausgestaltung der bestehenden Vollzugsgemeinschaft geführt, und was ist konkret Inhalt und Ergebnis dieser Gespräche?

Die Gespräche werden seit Anfang 2003 geführt. Zunächst hatten sie die Verlegung des Frauenvollzuges und des Jugendvollzuges (Straf- und Untersuchungshaft) zum Inhalt.

Frauenvollzug vollzogen ist, ist derartig überbelegt, dass Niedersachsen nicht nur keine Frauen aus anderen Bundesländern aufnehmen kann, sondern seinerseits die Nachbarländer um Unterstützung gebeten hat. Auch in Hamburg und in Schleswig Holstein sind die Frauenvollzugseinrichtungen voll belegt. Andere Länder nicht in Betracht. Die Erwartungen des Senats aus dem Beschluss vom 18. März 2003, dass der Bremer Frauenvollzug in ein anderes Bundesland verlegt werden solle, konnten somit aus faktischen Gründen nicht umgesetzt werden.

Der Justizsenator ist deshalb nach Prüfung aller Umstände zu dem Ergebnis gelangt, dass die kostengünstigste Variante die ist, die weiblichen Strafgefangenen auf das Gelände des offenen Vollzuges Am Fuchsberg in zwei besonders gesicherte Pavillons zu verlegen.

Jugendvollzug

Der Justizsenator war an das Justizministerium in Hannover zunächst mit der Frage heran getreten, ob Niedersachsen bereit wäre, den gesamten Bremer Jugendvollzug (Untersuchungs- und Strafhaft) in der Jugendanstalt (JA) Hameln auf Dauer aufzunehmen. Hierzu hatte Niedersachsen grundsätzlich seine Bereitschaft signalisiert.

In Bremen wurde Kritik an den Plänen geäußert aus den Reihen der mit dem Jugendvollzug befassten Behörden und Vereine und das Justizressort gebeten, hinsichtlich der Untersuchungsgefangenen zu überprüfen, ob ein Verbleib in Bremen möglich sei. Der Senat wird sich mit dieser Frage im Rahmen der Entscheidung über die Zukunft des Jugendvollzuges befassen.

Die Verhandlungen über den Abschluss eines Staatsvertrages dauern zurzeit an. Die Höhe und der Berechnungsmodus der zu erstattenden Tageshaftkosten, eventuelle Sicherheitszuschläge sowie die Höhe der Kosten für die notwendigen Um- und Erweiterungsbauten in der JVA Hameln ist noch offen.

3. In welchem zeitlichen Rahmen erscheint eine Verlegung der Gefangenen nach Hameln realistisch?

Die 35 niedersächsischen Gefangenen werden bis zum 30. Juni 2004 zurück in die JVA Hameln verlegt werden. Aufgrund der bisherigen Erörterungen könnte sich eine Verlegung der bremischen jugendlichen Strafgefangenen nach Hameln bei einer Planungs- und Bauzeit von ca. zwei Jahren 2006/2007 umsetzen lassen.

4. Inwieweit hat der Senat bereits konkrete Maßnahmen getroffen, um die Gefangenen aus der Jugendvollzugsanstalt Blockland in die JVA Oslebshausen zu verlegen?

Der Bremer Senat hatte am 18. März 2003 beschlossen, den Standort Blockland bis Ende des Jahres zu schließen. Um die Voraussetzungen hierfür zu schaffen, wurde am Standort Oslebshausen das leerstehende Haus IV wieder in Stand gesetzt, so dass dort nun 95 Haftplätze für den geschlossenen Untersuchungsund Jugendstrafvollzug zur Verfügung stehen. Dies entspricht der langjährigen durchschnittlichen Belegung des Bremer Jugendvollzuges (55 bis 60 Strafund 30 bis 35 Untersuchungsgefangene). Anfang April sind die bremischen jugendlichen Untersuchungs- und Strafgefangenen aus der JVA in Blockland nach Oslebshausen umgezogen.

Das Gebäude ist mit einer Mauer vom übrigen Bereich der Justizvollzugsanstalt getrennt. Auch die schulischen und beruflichen Maßnahmen sowie Freizeitmaßnahmen werden getrennt vom Erwachsenenvollzug durchgeführt.

5. Wie unterscheiden sich die Unterbringungsmöglichkeiten für die jugendlichen und heranwachsenden Strafgefangenen in der JA Hameln von denen in der JVA Blockland bzw. Oslebshausen?

Die Jugendanstalt Hameln ist baulich in einzelne Häuser mit je acht Wohngruppen gegliedert; jede dieser Gruppen verfügt über acht Haftplätze. Jeweils vier Wohngruppen mit 32 Haftplätzen werden als eine Betreuungseinheit aufgefasst. Die einzelnen Wohngruppen sind mit Einzelhafträumen, die über einen abgetrennten Bereich mit Toilette und Waschbecken verfügen, ausgestattet.

Für jede Wohngruppe gibt es eine Gemeinschaftsdusche, eine Gemeinschaftsküche und einen Gemeinschaftsraum. Es besteht Einzelfernsehempfang in den Hafträumen. Innerhalb eines Hauses besteht ­ je nach Hauskonzept ­ im Rahmen der Binnendifferenzierung der Anstalt die Möglichkeit, die Wohngruppen voneinander zu trennen und differenziert zu betreuen.

In Blockland sind die Insassen in Einzelhafträumen mit der üblichen Ausstattung untergebracht. Eine Wohngruppe umfasst zwischen 22 und 32 Insassen.

Die WG verfügen über einen Freizeitraum und eine Teeküche sowie den Wohngruppen zugeordnete Duschen.

Im Haus IV des Standortes Oslebshausen ist die Einrichtung von zwei Jugendvollzugswohngruppen (JVG) vorgesehen. In der Vollzugsgruppe 1 sind 34 Einzelhaftplätze auf drei Ebenen vorgesehen. Ein Haftraum kann aufgrund seiner Größe im Bedarfsfall doppelt belegt werden. In der Vollzugsgruppe 2 werden 46 Einzelplätze auf ebenfalls drei Ebenen bereit gestellt. Weitere 14 Hafträume mit 15 Haftplätzen wurden im Mittelbau des Hauses hergerichtet. Sie werden der Vollzugsgruppe 2 zugerechnet (s. a. Differenzierung). Beiden Vollzugsgruppen wird ein großer zentraler Freizeitraum ­ ehemalige Kirche ­ sowie ein weiterer Gruppenraum und drei Teeküchen zugeordnet.

6. bzw. in Oslebshausen erfolgen, und welche Möglichkeiten bestehen insoweit in der JA Hameln?

Am Standort Blockland wurden die Wohngruppen wie folgt belegt, wobei sich die Binnendifferenzierung nach Haftart und Lockerungsgrad ausrichtete:

- Zugang Strafhaft und Sicherungshaft: WG 5/6 (48 Haftplätze),

- Strafhaft, nicht lockerungsgeeignet beurteilte Insassen: WG 3 (22 Haftplätze),

- Strafhaft, Insassen in der Lockerungsprüfung: WG 4 (32 Haftplätze),

- Für Lockerungen geeignete Insassen und Vorbereitung auf den Freigang: Haus West (32 Haftplätze),

- U- Haft: WG 7 (25 Haftplätze),

- Freigänger: Teilanstalt V, offener Vollzug (Am Fuchsberg, zehn mögliche Haftplätze).

Bei der Belegung wird darauf geachtet, dass Tatgenossen nicht zusammengelegt werden.

Am Standort Oslebshausen wird die Vollzugsgruppe 1 (34 Haftplätze) mit Untersuchungs- und Sicherungsgefangenen belegt. Eine Differenzierung der Haftarten ist nach Ebenen möglich. Die Häuser sind in drei Ebenen aufgeteilt. Der Bereich der JVG 1 ist in sich abgeschlossen, eine Zuwegung zur Strafhaft kann nur in Begleitung von Bediensteten erfolgen.

Die JVG 2 (46 Haftplätze) ist für die Vollstreckung von Jugendstrafhaft vorgesehen. Eine Differenzierung innerhalb der Vollzugsgruppe wird zum einen vorgenommen nach den Kriterien Zugang und schutzbedürftige Gefangene sowie Gefangene, die ein auffälliges Vollzugsverhalten zeigen und wiederholt disziplinarisch belangt wurden. Eine weitere Differenzierung erfolgt nach Vorbereitung auf die Verlegung in den offenen Vollzug bzw. Entlassungsvorbereitung).

Die JA Hameln verfügt mit derzeit 680 Haftplätzen (HP) über eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Binnendifferenzierung. Es sind dies im Wesentlichen:

- Untersuchungshaft (102 Haftplätze),

- Aufnahmeabteilung (62),

- Sozialtherapie (31), für die Behandlung von Straftätern mit Tötungs- und Gewaltdelikten und besonders behandlungsbedürftigen Persönlichkeitsstörungen,

- Sozialtherapie II (25), für die Behandlung von Sexualstraftätern,

- Betreuung und Schutz (46), für besonders schutzbedürftige, bedingt gruppenfähige und sehr junge Gefangene,

- Abteilung für therapiewillige Insassen (15), Vorbereitung auf die interne und externe Sozial- oder Suchttherapie,

- lebenspraktisches Training und Integrationshilfe (47), Vorbereitung auf den offenen Vollzug und die vorzeitige Entlassung,

- Suchttherapie (13), für Gefangene mit einer Suchtproblematik, die nicht in externe Einrichtungen vermittelt werden können,

- Abteilung für Vorbereitung und Stabilisierung (62), für Insassen, die noch keine vollzugliche Perspektive haben und deren längere Beobachtung erforderlich ist,

- Motivations- und Orientierungsteam (62), für Insassen, die noch keine vollzugliche Perspektive haben und deren längere Beobachtung erforderlich ist,

- Abteilung für besondere Betreuung (62), für Gefangene mit negativer Mitarbeitsprognose und Gefangene, die durch massiv subkulturelles Verhalten aufgefallen sind,