Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung einer Trassenführung

Der Landkreis Altenkirchen hat keine direkten Verbindungen zu überregionalen Verkehrswegen. Der Oberkreis des Landkreises ist sehr stark von Gewerbe und Industrie geprägt. Die Unternehmen brauchen dringend eine schnelle Verkehrsverbindung an die überregionalen Verkehrswege. Darüber hinaus gibt es viele Bürgerinnen und Bürger, die ihre Arbeitsstelle im Landkreis Siegen haben und teilweise auf individuelle Verkehrsmittel angewiesen sind. Für diese ist es auch dringend notwendig, eine schnelle Verkehrsverbindung zu ihrer Arbeitsstätte zu haben. Der Teilausbau der sogenannten Hüttentalstraße hat zwar zu einer Verkehrsentlastung in Nordrhein-Westfalen geführt, aber es verbleibt nach wie vor die Engstelle im Raum Kirchen/Muddersbach. Zwischenzeitlich gibt es grünes Licht aus NRW, den Ausbau der Hüttentalstraße weiter zu betreiben bis hin an die Grenze zum Landkreis Altenkirchen (Rheinland-Pfalz). Deshalb ist es jetzt von besonderer Bedeutung für den Landkreis Altenkirchen, dass die B 62 im Raum Kirchen/Muddersbach ausgebaut wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung einer Trassenführung notwendig?

2. Ist ein raumordnerisches Verfahren für eine Trassenführung eingeleitet? Wenn nein, wann soll ein raumordnerisches Verfahren eingeleitet werden?

3. Wie ist aus Sicht der Landesregierung der Zeithorizont für Planung und Realisierung des wichtigen Ausbaus der B 62?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. Juli 2010 wie folgt beantwortet:

Das Raumordnungsverfahren (ROV) für den Bau der Ortsumgehung Mudersbach (B 62) wurde noch nicht eingeleitet. Vor der Einleitung des ROV ist zunächst die Fertigstellung der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erforderlich. Diese wird derzeit erarbeitet.

Nach Vorliegen der UVS und weiterer für das ROV erforderlicher Unterlagen erfolgt eine Vorabstimmung im Rahmen des Kostenmanagements mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Ein Termin für die Einleitung des Raumordnungsverfahrens kann vor diesem Hintergrund derzeit noch nicht genannt werden.

Zu Frage 3:

Aufgrund der zahlreichen erforderlichen Genehmigungs- und Verfahrensschritte können derzeit noch keine abschließenden Aussagen zur Realisierung der Maßnahme getroffen werden.