JVA - Lockerungsprüfung

In beiden Ländern wird eine umfangreiche Checkliste, die nahezu identisch ist, der Lockerungsprüfung zugrunde gelegt. Die jeweils festzustellende Eignung von Gefangenen für die Gewährung von Lockerungen und Urlaub ist jedoch eine auf der Grundlage der geltenden Verfügungslage zu treffende Einzelfallentscheidung der Anstaltsleitungen.

9. Werden vom Senat weitere Standorte in die Verlegungspläne mit einbezogen?

Nein. Der Justizsenator hat hinsichtlich des Jugendvollzuges Gespräche mit Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern keine freien Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Auch der Ausbau von bestehenden Anstalten dort kam nicht in Betracht, weil in Hamburg und neu organisiert und den länderspezifischen Erfordernissen angepasst worden war, während der Jugendvollzug in Mecklenburg-Vorpommern unter einer erheblichen Überbelegung leidet.

10. für das Land Bremen ist eine Verlegung der Gefangenen in die JVA Hameln verbunden? Welche Einsparungsmöglichkeiten stehen dem gegenüber?

Über das bisherige Angebot von Niedersachsen und die künftigen Vertragsgrundlagen wird weiterhin zwischen den Ländern verhandelt. Zu den Kosten im Falle einer Verlegung der Gefangenen nach Hameln sowie eventueller Einsparungen kann zurzeit noch keine Aussage gemacht werden.

11. oder einen anderen Standort in Bremen aufgebracht werden, um einen zur JA Hameln vergleichbaren Vollzug zu gewährleisten?

Mit mehr als 600 Gefangenen ist die Jugendanstalt Hameln in der Lage, ein hoch differenziertes Angebot sowohl im Betreuungs- als auch im Aus- und Fortbildungsbereich vorzuhalten. Aufgrund der Kleinheit des bremischen Jugendvollzuges sind entsprechende Angebote nicht möglich. Vergleichbare zu realisieren.

12. Wie hoch ist das Beschäftigungsvolumen (Stellen) für den Justizvollzug (Ist und Soll), und welcher Anteil entfällt davon auf das Blockland?

Mit Stand Februar 2004 ergab sich für den Kernbereich JVA bei einem Soll von - Vollkräften ein Ist von 272. Auf beiden Seiten sind 13,5 Refinanzierte (ohne Judit) zuzurechnen, so dass sich für die JVA eine Summe von 288 (Soll) zu 285

(Ist) ergibt. Im Eigenbetrieb JUDIT sind ­ bezogen auf den Beschäftigungsort JVA ­ zum Ende des Jahres 2003 104 Bedienstete beschäftigt gewesen, so dass sich ein Gesamtbeschäftigungsvolumen von rund 390 ergibt. Hiervon entfiel für den Standort Blockland (einschließlich Frauenvollzug) ein Beschäftigungsvolumen von 72 bei der JVA und neun Mitarbeitern bei JUDIT (ohne anteilige zentrale Dienste, wie z. B. ärztlicher Dienst u. a.), mithin insgesamt 81 Bedienstete (einschließlich zehn langzeitkranker/vollzugsdienstuntauglicher Mitarbeiter). Personalstruktur der Produktgruppe Justizvollzug 11.

Das Beschäftigungsvolumen nach Gesamtanstalt und Standort Blockland verteilt sich wie folgt: Volumen Aufsichtsdienst (AVD) 246, davon 61 Blockland (incl. zehn Dauerkranke/VDU) Volumen Verwaltung 27, davon 3,5 Blockland Volumen Fachdienst JVA 12, davon 7,5 Blockland Volumen Fachdienst JUDIT 104, davon 9 Blockland Summe 389, davon 81 Blockland

b) Wie hoch ist der Krankenstand, und welche Möglichkeiten sieht der Senat, diesen zu verringern?

1999 bis 2003 durchschnittlich sieben Prozent, im gleichen Zeitraum betrug die durchschnittliche Quote in der JVA in Blockland 13 Prozent.

Zur Verringerung der Krankenquote wurden folgende Projekte eingeführt:

1. Führungskräftecoaching

In den Jahren 2001 bis 2003 wurde eine Führungskräftefortbildung für die Führungskräfte der einzelnen Teilanstalten durchgeführt, um die Wahrnehmung der Personalführung auf Teilanstaltsebene zu verbessern. Darüber hinaus wurde bis Ende 2003 ein Führungskräftecoaching durchgeführt, in dem es u. a. um die Führung von Mitarbeitern ging, die im Rahmen der Umstrukturierungen und Personaloptimierungen Motivationsprobleme haben.

Des Weiteren beteiligt Bremen sich an der Führungsakademie für den Justizvollzug in Celle. Von dort werden regelmäßig Schulungsangebote für Führungskräfte im Strafvollzug angeboten.

2. Mitarbeitergespräche

Es werden regelmäßige Vorgesetzen-/Mitarbeitergespräche geführt.

Hierdurch wurden z. B. auch die künftigen Verwendungswünsche der Mitarbeiter ermittelt, so dass durch die Besetzung mit der gewünschten Position die Motivation zur Arbeit im Jugendvollzug im Personalbereich des Hauses IV gefördert wurde. Auch nach Rückkehr von längerer krankheitsbedingter Abwesenheit dienen regelmäßige Gespräche dazu, die Bediensteten über Änderungen des Vollzuges zu informieren.

3. Arbeitsgruppe Gesundheit

Es wurde eine Arbeitsgruppe Gesundheit gebildet, die regelmäßig tagt und im vergangenen Jahr auch einen Gesundheitstag für die Bediensteten organisiert hat. In dieser Gruppe werden besondere dienstliche Belastungen ermittelt und Lösungswege aufgezeigt. Außerdem erhalten die Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen die Gelegenheit, durch eine anonymisierte Befragung Belastungsfaktoren zu nennen und eine Einschätzung über die Arbeitsbedingungen vorzunehmen. Diese Befragungen werden regelmäßig ausgewertet, um sinnvolle Verbesserungen herbei zu führen.

In regelmäßigen Teambesprechungen werden Entscheidungen des Vollzuges transparent gemacht. Die Teamsitzungen dienen u. a. dazu, die Teamfindung zu fördern.

Im Rahmen des Gesundheitstages wurde eine umfangreiche Gesundheits- und Ernährungsberatung für die Bediensteten organisiert. Außerdem unterhält die JVA ein Sportangebot für die Bediensteten.

4. Umschulungsmaßnahme zum/zur Verwaltungsfachangestellten

Es handelt sich um eine berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme mit dem Ziel, Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes eine Perspektive zu eröffnen, nach einer langjährigen Tätigkeit im Vollzug in andere Berufsfelder des öffentlichen Dienstes wechseln zu können. Die Maßnahme umfasst 830 Unterrichtsstunden verteilt auf drei Jahre. Die Unterrichtszeiten sind abgestimmt auf die Erfordernisse des Schichtdienstes. Zur ersten Veranstaltung (Beginn: Februar 2003) wurden zehn männliche Bedienstete zugelassen.

5. Sprechstunde Arbeitsplatz

Diese Beratung wurde seit dem vergangenen Jahr regelmäßig zu einem festen Termin angeboten, über den alle Beschäftigten der JVA schriftlich informiert wurden. Ziel des Angebots war eine unabhängige persönliche oder telefonische Beratung der Bediensteten der JVA bei Konfliktsituationen und Probleme im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz durch einen erfahrenen Sozialarbeiter des Amtes für Soziale Dienste, der auch berufliche Erfahrungen im Vollzug hat.

Da das Angebot in zehn Monaten lediglich dreimal in Anspruch genommen wurde, ist es zwischenzeitlich eingestellt worden.

c) In wie weit führt die Verlegung in die JVA Oslebshausen zu einer Effizienzsteigerung beim Einsatz des Personals?

Der Senator für Justiz und Verfassung unterstützt die Bemühungen der Anstaltsleitung, im Zusammenhang mit der Auflösung des Standortes zu realisieren. Entsprechende Personalgespräche wurden unter Beteiligung der Personalvertretung mit allen Mitarbeitern der Teilanstalt VI sollen ausgebrannte Mitarbeiter die Möglichkeit erhalten, in anderen Bereichen (z. B. im Erwachsenenvollzug) der JVA Bremen eingesetzt zu werden. Gleichzeitig soll besonders motivierten, geeigneten Mitarbeitern (weiterhin) die Chance gegeben werden, unter (räumlich) optimierten Betreuungsbedingungen auf die Jugendstrafgefangenen einzuwirken.

13. Welche Auswirkungen hat die Verlegung des Jugendstrafvollzugs nach Niedersachsen für die Entlassungsvorbereitung bzw. für die sich nach der Entlassung anschließenden Resozialisierungsmaßnahmen der Häftlinge?

Die Entlassungsvorbereitung ist wie alle anderen Vollzugsmaßnahmen eine Behandlungsmaßnahme, die auf die Person des einzelnen Gefangenen zugeschnitten sein muss. Die Entlassung der Bremer Jugendlichen wird grundsätzlich nach Bremen erfolgen. Die Entlassungsvorbereitung wird in enger Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe, der Bewährungshilfe und den Freien Trägern im Bereich der Straffälligenhilfe von der Jugendanstalt Hameln aus gestaltet.

14. Wie kann sicher gestellt werden, dass die Entlassungsvorbereitung von auch weiterhin in Bremen stattfindet?

Gefangene, die geeignet sind, z. B. solche, bei denen zu diesem Zweck keine laufenden Ausbildungsmaßnahmen abgebrochen werden müssen, können zur Entlassungsvorbereitung in den Offenen Vollzug der JVA Bremen zum Fuchsbergverlegtwerden. vorgenommen.

15. Welche Auswirkungen hat die mögliche Verlegung der Gefangenen auf die Bedarfsplanungen für den Neubau einer JVA in Bremen?

Grundsätzlich resultiert daraus, dass die erforderliche Neubaukapazität um rund 90 Haftplätze reduziert werden kann. Dies wird sich kostenmindernd auswirken. Das Trennungsgebot würde andernfalls erfordern, in einem Neubau einen vom Erwachsenenvollzug abgetrennten und damit kostentreibenden Bereich für den Jugendvollzug vorzusehen. Die Verlegung des Jugendstrafvollzugs nach Niedersachsen ermöglicht dagegen eine Vielzahl von im Unterkunftsbereich wie auch im Freizeit-, Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungsbereich aufgrund des Wegfalls des Trennungsgebots das doppelte Vorhalten der Angebote nicht mehr erforderlich sind. So können die Werkhallen kompakter und die Sporthalle kleiner gebaut werden. Die Anzahl der und Ausbildungslehrgänge aufgegeben werden.

Der Verbleib der Untersuchungsgefangenen in Bremen ist dagegen die kostengünstigere Variante. Die Untersuchungshaft an jugendlichen Gefangenen kann nach den gesetzlichen Vorschriften in der U-Haft für Erwachsenen stattfinden.

Einzige Voraussetzung ist eine getrennte Abteilung. Da die Untersuchungshaft bei jugendlichen Gefangenen deutlich kürzer ist als bei Erwachsenen, und eine Vielzahl von Gefangenen bereits aus der U-Haft heraus wieder in für sie passende Maßnahmen entlassen werden, kann diese Zeit genutzt werden, um entweder Alternativen zur Haft für den Jugendlichen zu entwickeln oder auch zur Vollzugsplanvorbereitung (schulische und berufliche Eignungstests) für die Zeit nach der Verurteilung. Deshalb ist es nicht notwendig, im Bereich der U-Haft das volle Programm an schulischen und beruflichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen vorzuhalten, zumal solche Maßnahmen die Kosten in die Höhe trieben.

16. Wann ist mit einer Entscheidung über eine mögliche Verlegung der Gefangenen in die JA Hameln oder einen anderen Standort zu rechnen?

Der Senator für Justiz und Verfassung strebt einen zügigen Abschluss der Verhandlungen mit dem Niedersächsischen Justizministerium an mit dem Ziel, die notwendigen Investitionen in der JA Hameln zu fördern, so dass eine Verlegung möglichst 2006/2007 erfolgen kann.