Förderschulen und Schwerpunktschulen

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Förderpädagogen haben sich in den vergangenen fünf Jahren auf eigenen Wunsch von einer Förderschule an eine Schwerpunktschule versetzen lassen bzw. umgekehrt?

2. Gibt es Untersuchungen bzw. Erkenntnisse zur Zufriedenheit von Förderschullehrern an Förderschulen in Vergleich zu Schwerpunktschulen?

3. Wie viele Stunden temporären Unterrichtsausfall haben Förderschullehrer mit dem Einsatzort Schwerpunktschule in den vergangenen fünf Jahren vertreten ­ gegliedert nach Vertretung eines Förderschullehrers bzw. eines Regellehrers der Schwerpunktschule?

4. Wie wird die besondere Förderung von Integrationskindern gewährleistet, wenn die Förderschullehrer Regelunterricht erteilen müssen?

5. Welche sonderpädagogischen Zuweisungen haben die einzelnen Schwerpunktschulen im Land ­ differenziert nach Soll und Ist?

6. Wie viele dieser Zuweisungen sind Abordnungsstunden der Förderschulen?

7. Erhalten Förderschulen bei Abordnung von Lehrkräften an Schwerpunktschulen zusätzliche Stundenzuweisungen in Höhe der Abordnungsstunden?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Juli 2010 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung: Schwerpunktschulen erhalten zusätzlich zu ihrer schulartbezogenen Personalzuweisung eine Zuweisung von Wochenstunden pädagogischer Fachkräfte und Förderschullehrerwochenstunden. Daraus wird eine Gesamtpersonalzuweisung für die einzelne Schule ermittelt und zugewiesen. Diese Gesamtpersonalzuweisung dient dazu, den erweiterten pädagogischen Auftrag des integrativen/inklusiven Unterrichts zu erfüllen. Im Sinne eines insgesamt fördernden Unterrichts, der Heterogenität und Individualität wertschätzt, ergibt sich daraus, dass alle eingesetzten Berufsgruppen eine gemeinsame Verantwortung für die Förderung aller Schülerinnen und Schüler im integrativen/inklusiven Unterricht haben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Förderschullehrkräfte werden grundsätzlich von der Schulbehörde von Förderschulen an Schwerpunktschulen abgeordnet. Es fanden keine Versetzungen von Förderschullehrkräften an eine Schwerpunktschule oder umgekehrt statt.

Zu Frage 2: Nein.

Zu Frage 3: Daten zur Vertretungstätigkeit von Förderschullehrkräften am Einsatzort Schwerpunktschule nach Vertretungsgrund liegen nicht vor.

Zu Frage 4: Mit der Gesamtpersonalzuweisung für Schwerpunktschulen wird die Schwerpunktschule in die Lage gesetzt, einen insgesamt fördernden Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu konzipieren, zu planen und durchzuführen. Die Konzeption der Schwerpunktschule und das Konzept der Personalzuweisung schließen die Zuständigkeit aller Lehrkräfte der Klasse für alle Schülerinnen und Schüler ein. Die Förderung der Integrationsschülerinnen und Schüler basiert auf einem abgestimmten individuellen Förderplan, der von allen Lehrkräften der Klasse gemeinsam verfolgt und umgesetzt wird, unabhängig von der Anwesenheit einer Förderschullehrkraft oder einer pädagogischen Fachkraft in der konkreten Unterrichtsstunde.

Zu den Fragen 5 und 6: Schwerpunktschulen sind Grundschulen und weiterführende Schulen der Sekundarstufe I mit einem erweiterten pädagogischen Auftrag. Die sonderpädagogische Zuweisung der Schwerpunktschulen ist ein Bestandteil der Personalzuweisung. Im Rahmen der Statistik zur Unterrichtsversorgung wird pro Schule ein Ergebnis pro Schule ­ bezogen auf den festgelegten Statistiktermin ­ veröffentlicht. Diese Informationen liegen dem Landtag vor.

Das Soll für integrativen/inklusiven Unterricht an einer Schwerpunktschule kann nicht angegeben werden, weil in die Berechnung neben den Wochenstunden der Förderschullehrkräfte auch an der Schule vorhandene Wochenstunden pädagogischer Fachkräfte einfließen. Ebenso fließen Versorgungsüberhänge ein, die ggf. als Ist-Überhang an einer Schule vorhanden sind. Die Wochenstunden der im Schuljahr 2009/2010 an Schwerpunktschulen eingesetzten Förderschullehrkräfte sind der Anlage zu entnehmen. Alle Förderschullehrkräfte werden für diese Aufgabe an Schwerpunktschulen abgeordnet.

Zu Frage 7: Ja. Die Zuweisung von Personal für Förderschulen basiert auf zwei Säulen. Zum einen erhält die Schule die Personalzuweisung, die für den Unterricht der Schülerinnen und Schüler in der jeweiligen Förderschulform benötigt wird. Zum anderen erhält die Schule eine Personalzuweisung, um sonderpädagogische Förderung an anderen Schularten durchzuführen. Dazu gehört auch der Bedarf an Förderschullehrkräften an Schwerpunktschulen. v.