Fertigstellung Ausbau L 379 Obermoschel ­ Feilbingert

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurde der angekündigte Planfeststellungsbeschluss zu dem weiteren Ausbau der L 379 bereits in die Wege geleitet? (Wenn nein, warum und wenn ja, in welchem Stadium befindet sich das Verfahren?)

2. Die Strecke wurde bereits 2005 teilweise ausgebaut. Gerade der jüngste Winter hat dem „alten" Abschnitt erheblich zugesetzt und verursacht einen gefährlichen Kontrast zwischen „alter und neuer" Strecke. Sieht die Landesregierung wie ich den dringenden Handlungsbedarf und wenn ja, was wird aktuell getan und wenn nein, warum?

3. Angesichts der Dringlichkeit der Sache wäre ein Baubeginn im Jahr 2010 sehr wichtig. Kann dies gewährleistet werden? (Wenn ja, ab wann ist mit dem Beginn der Baumaßnahme zu rechnen, und wenn nein, warum?)

4. Wie gestalten sich die Planungen hinsichtlich der Brücke in Höhe der Einmündung in die Gewanne Langhölle?

5. Sieht die Landesregierung es ebenfalls als sinnvoll und dringlich an, dass die in Frage 4 genannte Brücke mit der Landesstraße erneuert wird?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. Juli 2010 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Das Planfeststellungsverfahren ist bereits eingeleitet; die Planfeststellungsbehörde hat die Pläne der Verbandsgemeindeverwaltung Alsenz-Obermoschel zur Offenlage übersandt, die für Anfang August 2010 vorgesehen ist. Die Bekanntmachung der Offenlage soll in Kürze erfolgen.

Zu Frage 2: Wegen des unbefriedigenden Fahrbahnzustandes waren Mittel für den Ausbau der L 379 bereits im aktuellen Bauprogramm für die Landesstraßen 2009/2010 eingeplant worden. Nachdem das Baurecht für das Vorhaben noch nicht erreicht werden konnte und die bauliche Umsetzung sich deshalb verzögert hat, wird die Verkehrssicherheit bis zu einem Ausbau der Strecke im Rahmen der laufenden Unterhaltung gewährleistet.

Zu Frage 3: Ein zeitnaher Baubeginn wird angestrebt. Da dieser vom weiteren Verlauf und vom Abschluss des Planfeststellungsverfahrens abhängt, sind jedoch konkrete Aussagen zu einem Baubeginn derzeit nicht möglich.

Zu den Fragen 4 und 5: Der Neubau der Langhöllbrücke im Zuge der L 379 ist im oben genannten Planfeststellungsverfahren enthalten. Er soll im Rahmen des Ausbaus der L 379 mit erfolgen.