Lehrerversorgung an der Berufsbildenden Schule in Westerburg

Wiederholt wurde von Eltern und Ausbildungsbetrieben auf die prekäre Lehrerversorgung an der Berufsbildenden Schule in Westerburg hingewiesen.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:

1. Gibt es signifikante Unterschiede bei der Lehrerversorgung zwischen den Landesteilen Rheinhessen-Pfalz, Trier und Koblenz?

2. Nach welchen Kriterien erfolgt die Lehrerzuweisung an die berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz?

3. Welchen Unterschied gibt es in der Lehrerversorgung zwischen Stadt und Land?

4. Wie wird die Berufsbildende Schule in Westerburg im Landesvergleich bei der Lehrerzuweisung behandelt?

5. Wie ist die Schüler-Lehrerrelation der BBS Westerburg ­ unterschieden nach Voll- und Teilzeitklassen ­ im Verhältnis zu vergleichbaren Bündelschulen?

6. Was hat die Landesregierung bisher zur Verbesserung der Lehrerversorgung an der BBS Westerburg unternommen und welche Maßnahmen sind für das kommende Schuljahr konkret geplant?

7. Trifft es zu, dass Schulen mit geringer Unterversorgung prozentual einen wesentlich höheren Erstattungsbetrag im Rahmen des Modellversuchs EQuL erhalten als Schulen mit höherer Unterversorgung?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Juli 2010 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Die notwendige Lehrkräfteversorgung an berufsbildenden Schulen richtet sich nach dem Bedarf an zu erteilendem Unterricht. Die Landesregierung ist bemüht, eine gleichmäßige Unterrichtsversorgung über das ganze Land herzustellen. Aufgrund des aktuell angespannten Lehrkräftearbeitsmarktes kann der Bedarf je nach Unterrichtsfach und Schule jedoch nicht in jedem Falle gedeckt werden. Darüber hinaus bewerben sich mehr junge Lehrkräfte für den südlichen Landesteil als für den nördlichen und es gelingt mitunter besser, Lehrkräfte für den Schulaufsichtsbezirk Rheinhessen-Pfalz zu finden als für den Schulaufsichtsbezirk Koblenz. Daher bestehen bezogen auf die Schulaufsichtsbezirke leichte Unterschiede hinsichtlich der Versorgung mit Lehrkräften.

Zu Frage 2: Die Stellenzuweisung an die berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz erfolgt im Rahmen der Personalplanung für alle öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz. Dabei wird die für die einzelnen Schularten aufgrund der Entwicklung von Schüler- und Klassenzahlen nach den einschlägigen Regelungen über die Unterrichtsorganisation voraussichtlich erforderliche Lehrerstundenzuweisung (Lehrerwochenstunden-Soll) zu Grunde gelegt. Ferner werden Tatbestände, die zu Änderungen der Unterrichtsversorgung führen wie z. B. Veränderungen durch Ruhestandsversetzungen, beim Deputat der einzelnen Lehrkräfte, durch Abordnungen, Versetzungen oder die Gewährung von Anrechnungsstunden berücksichtigt.

Zu Frage 3: Systematische Unterschiede hinsichtlich der Lehrkräfteversorgung zwischen berufsbildenden Schulen in Städten und berufsbildenden Schulen in ländlichen Regionen gibt es nicht.

Zu Frage 4: Angestrebt wird eine vollständige Abdeckung des Lehrkräftebedarfs an allen Schulen. Besonderes Augenmerk erhalten die Schulen mit einem aktuell hohen Bedarf an Lehrkräften in den verschiedenen Unterrichtsfächern. Bei der Verteilung der Bewerberinnen und Bewerber um Einstellung in das Lehramt an berufsbildenden Schulen wird sowohl dem Bedarf der Schulen wie den Einsatzmöglichkeiten der Bewerberinnen und Bewerber aufgrund ihrer Fächerkombination, aber auch den Einsatzwünschen der Bewerberinnen und Bewerber Rechnung getragen. Diese bewerben sich sehr häufig in mehreren Bundesländern gleichzeitig um Anstellung und suchen sich dann aus mehreren Zusagen verschiedener Bundesländer das Angebot aus, das ihren persönlichen Vorstellungen am nächsten kommt. Von daher wird die BBS Westerburg genauso behandelt wie alle anderen Schulen auch. Da zurzeit an der BBS Westerburg ein hoher Lehrkräftebedarf besteht, steht die Lehrkräfteversorgung der BBS Westerburg im Fokus der Bemühungen der Schulaufsicht.

Zu Frage 5: Die Schülerschaft einer BBS setzt sich aus Vollzeit- und Teilzeitschülerinnen und -schülern zusammen. Dabei stellt sich das jeweilige Verhältnis von Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschülern zu Teilzeitschülerinnen und Teilzeitschülern je nach BBS-Standort sehr unterschiedlich dar. Das Regelstundenmaß der Lehrkräfte wird nicht nach Vollzeit- und Teilzeitklassen differenziert. Um Aussagen treffen zu können, ist eine Umrechnung der Anzahl der Teilzeitschülerinnen und Teilzeitschüler in Vollzeitschüleräquivalente notwendig, die ins Verhältnis zu den Stellenäquivalenten gesetzt wird (eine Teilzeitschülerin bzw. ein Teilzeitschüler entspricht 0,4 Vollzeitschülerin bzw. Vollzeitschüler).

Die BBS Westerburg hat 16,9 Vollzeitschüleräquivalente pro Stelle. Der Vergleich mit zwei anderen, etwa gleich großen und ähnlich strukturierten Schulen im Schulaufsichtsbezirk Koblenz weist für diese Schulen die Werte 16,1 und 16,8 Vollzeitschüleräquivalente pro Stelle aus.

Zu Frage 6: Zur Verbesserung der Lehrkräfteversorgung an berufsbildenden Schulen wird seitens der Landesregierung in verstärktem Maße der Seiten- und Quereinstieg in das Lehramt an berufsbildenden Schulen ermöglicht. Zudem wurde das bundesweit beachtete Koblenzer Modell entwickelt, in dem in Zusammenarbeit zwischen der Fachhochschule Koblenz und der Universität Koblenz-Landau das Studium des höheren Lehramtes für berufsbildende Schulen angeboten wird. Dieser Studiengang hat sich bereits gut etabliert.

Die Landesregierung erwartet, durch das regionale Angebot dieser Studiengänge in Koblenz eine bessere Lehrkräfteversorgung im nördlichen Landesteil und damit auch an der BBS Westerburg zu erreichen. Weiterhin sind den Schulen neue Möglichkeiten zur Vermeidung von temporärem Unterrichtsausfall über das Projekt Erweiterte Selbstständigkeit (PES) eröffnet worden und es wird im Schulversuch EQuL (siehe Antwort zu Frage 7), an dem auch die BBS Westerburg teilnimmt, erprobt, ob und in welchem Maße eine Erweiterung der Möglichkeiten zur Personalgewinnung auf der Ebene der Einzelschule mit Hilfe von Finanzmitteln, die die Schulen im Rahmen von Budgets selbst bewirtschaften, erfolgen kann.

Für die BBS Westerburg sind bereits zum 1. Mai 2010 zwei Einstellungen realisiert worden. Für das kommende Schuljahr sind sechs weitere Einstellungen geplant.

Zu Frage 7: Im Schulversuch „Transfer von Eigenverantwortung, Qualitätsmanagement und Lehr- und Lernkultur an berufsbildenden Schulen (EQuL)" wurde für alle Schulen ein einheitliches Budgetierungsverfahren entwickelt.

Das Budgetierungskonzept basiert auf der Kapitalisierung von Stunden, die sich aus der Differenz der pauschalierten Soll-Stunden und der Ist-Stunden der Schulen ergeben. Das Budget der Einzelschule wird über eine Kapitalisierungsfunktion ermittelt. Diese Kapitalisierungsfunktion ist so angelegt, dass für die Schule ein Anreiz gegeben wird, den Unterrichtsausfall zu reduzieren. Das Budgetierungskonzept wird im Schulversuch für die Dauer von drei Jahren erprobt, evaluiert und weiterentwickelt.

Die BBS Westerburg erhält von den elf am Schulversuch EQuL teilnehmenden Schulen das höchste Budget.