Schwankungsbreite

Die Verfahrensdauer der erstinstanzlichen Zivilsachen weist bei den rheinland-pfälzischen Landgerichten eine erhebliche Schwankungsbreite auf. Einzelne Kammern arbeiten deutlich schneller als der Bundesdurchschnitt. Andere Kammern liegen signifikant unter dem Bundesdurchschnitt.

Aus diesem Grund wurde im Jahr 2009 ein Vergleichsring eingerichtet mit der Aufgabe, die Ursachen für die vergleichsweise lange durchschnittliche Verfahrensdauer herauszufinden. Die Unterschiede innerhalb des Landes sollen näher beleuchtet und vergleichend analysiert werden. Ziel ist es, nach dem Prinzip des „Lernens von den Besten" Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung aufzuzeigen und die Umsetzung entsprechender Maßnahmen anzuregen.

In Familiensachen stellt sich die Situation wie folgt dar:

III. Situation an den Arbeitsgerichten in Rheinland-Pfalz

Wie haben sich die Zahlen der Eingänge in den Arbeitsgerichten der ersten und zweiten Instanz in den Jahren 2005 bis 2009 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Gerichten sowie erster und zweiter Instanz)? Hinweis:

Die Zahlen der Jahre 2005 und 2006 enthalten aus statistischen Gründen keine Eilsachen, weil diese seinerzeit nicht mit den Hauptsachenverfahren erfasst worden sind.

Die Verfahrensbestände in der ersten Instanz haben sich wie folgt entwickelt:

Die Veränderung vom Anfangsbestand 2005 bis zum Endbestand 2009 beträgt ­ 13,1 %.

Die Verfahrensbestände in der zweiten Instanz haben sich wie folgt entwickelt:

Die Veränderung vom Anfangsbestand 2005 bis zum Endbestand 2009 beträgt ­ 34,2 %.

Wie hat sich im gleichen Zeitraum die Anzahl der Richter in der ersten und zweiten Instanz entwickelt?

Hinweis:

Da einige der Richterinnen und Richter in Teilzeit arbeiten, entsprechen die Kopfzahlen nicht immer den tatsächlichen Arbeitskraftanteilen, die daher gesondert ausgewiesen werden.

Damit wurde die Anzahl der Richter von 2005 bis 2010 um zwei verringert (= ­ 4,9 %), die Arbeitskraftanteile haben um drei abgenommen (= ­ 8,1 %).

Damit wurde die Anzahl der Richter von 2005 bis 2010 um drei verringert (= ­ 23,1 %), die Arbeitskraftanteile haben um 3,5 abgenommen (= ­ 26,9 %).

Wie lang ist die durchschnittliche Verfahrensdauer der rheinland-pfälzischen Arbeitsgerichte in erster und zweiter Instanz?

Die Verfahrensdauer betrug 2009 in der ersten Instanz durchschnittlich 2,9 Monate.

In der zweiten Instanz betrug die Verfahrensdauer durchschnittlich 5,1 Monate.

17. Welche Position nimmt das Land Rheinland-Pfalz bei der Verfahrensdauer in der Arbeitsgerichtsbarkeit im Vergleich zu anderen Bundesländern ein?

Hinweis:

Die nachfolgende Übersicht bezieht sich auf die Vergleichszahlen 2008. Aktuellere bundesweite Vergleichszahlen liegen noch nicht vor.

Wie haben sich die Zahlen der Eingänge in Strafsachen der ersten und zweiten Instanz in den Jahren 2005 bis 2009 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Gerichten sowie erster und zweiter Instanz)?