Bauabfälle im Straßenbau

Bei der Sanierung und dem Neu- bzw. Ausbau von Straßen fallen verschiedene Bauabfälle und unterschiedlich belasteter Bodenaushub (gem. LAGA) an. Diese werden unterschiedlich recycelt und deponiert. Neuerungen in der Verwertungspraxis sollen zu erheblichen Kostensteigerungen im Straßenbau geführt haben.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Tonnen Bodenaushub (gestaffelt nach LAGA Z0 bis Z5) fallen in Rheinland-Pfalz jährlich an und welche Belastungsstufen haben diese im Einzelnen?

2. Wo dürfen diese Böden nach Belastungsstufe abgelagert werden, welche dürfen recycelt werden?

3. Welche Möglichkeiten gibt es für Kleinmengen und wie hoch sind die Obergrenzen?

4. Welche Möglichkeiten der Weiterverwertung an Ort und Stelle gibt es?

5. Wie schätzt die Landesregierung die Kostensteigerung und die Umweltbelastung durch den Abtransport der belasteten Böden ein?

6. Wie sieht die Landesregierung die zukünftige Entwicklung in diesem Bereich?

Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. August 2010 wie folgt beantwortet:

Vor dem Hintergrund des im Jahre 1999 in Kraft getretenen Bundes-Bodenschutzgesetzes und der im selben Jahr erlassenen BundesBodenschutz- und Altlastenverordnung war es notwendig geworden, in allen Ländern die bestehenden Werteregelungen des Bodenschutzes sowie die Werteregelungen anderer Bereiche, die den Schutz des Bodens berühren, zu überprüfen und fortzuentwickeln.

Das Ergebnis dieser auf fachlich fundierten und eingehenden Prüfungen beruhenden Fortschreibungen führte zwangsläufig zu Restriktionen der bis dahin vorherrschenden Verwertungspraxis von Böden und Bauabfällen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 3159 der Abgeordneten Bernhard Henter, Elfriede Meurer und Arnold Schmitt namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Laut der letzten veröffentlichten Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz 2008 betrug das Aufkommen an belasteten Böden (LAGA > Z2) 349 000 Tonnen. Für unbelasteten bzw. nur geringfügig belasteten Erdaushub (LAGA m Z2) besteht keine Nachweispflicht und damit keine Möglichkeit der genauen Mengenbilanzierung. Für eine Differenzierung des Mengenaufkommens nach Belastungsstufen (LAGA Z0 bis Z5) liegen keine Daten vor.

Zu Frage 2: Nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes des Bundes hat die Verwertung von Böden und Abfällen Vorrang vor ihrer Beseitigung. Böden können durch Aufbereitung recycelt oder unmittelbar stofflich verwertet werden. Böden mit der Belastungsstufe LAGA > Z2 können nur auf Deponien verwertet oder beseitigt werden. Außerhalb von Deponien ist eine Verwertung von Böden möglich, wenn diese von vornherein oder mittels einer Schadstoffentfrachtung die Belastung LAGA m Z2 aufweisen. Dabei sind die jeweiligen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere die des Bundes-Bodenschutzgesetzes und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung.

Zu Frage 3: Die möglichen Entsorgungswege für Bauabfälle aus dem Straßenbau richten sich nach den Belastungsstufen und sind wie diese mengenunabhängig.

Zu Frage 4: Böden können vor Ort in technischen Bauwerken, z. B. Lärmschutzwällen und Dämmen, zum Massenausgleich und zur Profilierung von Böschungen verwertet werden. Durch die Immobilisierung von Schadstoffen, z. B. Kaltrecycling an Ort und Stelle, entstehen weitere Einsatzmöglichkeiten. Über den Verwertungsweg entscheidet der Abfallerzeuger nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten unter Beachtung der gesetzlichen und bautechnischen Vorschriften.

Zu Frage 5: Unbelastete und nur geringfügig belastete Böden (LAGA m Z2) sind, soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, zu verwerten. Sofern dies vor Ort nicht möglich ist, ist ein Abtransport der Böden notwendig.

Die Höhe der Entsorgungskosten hängt von der konkreten Art und Menge des Abfalls und seiner Belastung, vom gewählten Entsorgungsweg sowie dem individuell vereinbarten Entsorgungspreis ab. Abschließende Aussagen über die Mehrkosten der derzeitigen gegenüber der bisherigen Verwertungspraxis sind daher nicht möglich.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Ralf Seekatz (Drucksache 15/4527) verwiesen.

Hinsichtlich der Umweltbelastungen ist darauf hinzuweisen, dass bei der Verbringung von Böden über größere Entfernungen zusätzliche Emissionen entstehen. Diese gilt es mit der Erfordernis abzuwägen, bei der Verwertung von Böden an oder nahe dem Anfallort Vorsorge gegen eine Belastung von Grundwasser und Boden zu treffen.

Zu Frage 6: Die Landesregierung geht davon aus, dass aufgrund des Interesses, die Kosten gering zu halten, eine Verwertung von Böden vor Ort oder ortsnah verstärkt angestrebt wird. Insoweit können auch Aktivitäten zur Optimierung der Bodenaufbereitung in Recyclinganlagen einen Innovationsschub erhalten, was Kostensteigerungen entgegenwirken kann.