L 48 zwischen Leiwen und Ortsteil Zummet

Im Haushalt 2009/2010 sind die Mittel für den Ausbau der L 48 zwischen Leiwen und dem Ortsteil Zummet bereitgestellt. Bis heute sind allerdings erst erste Planungen vorgestellt und statt dem Ausbau ist nach dem letzten Winter nur eine grobe Sanierung erfolgt.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie sieht der weitere Zeitplan für den Ausbau der Strecke aus, wann wird gebaut?

2. Welcher Sachstand liegt aktuell vor?

3. Aus welchen Gründen sind hier Verzögerungen entstanden?

4. Wie hätten diese Verzögerungen vermieden werden können?

5. Welche Unterstützung gab es von örtlichen Stellen, von der Ortsgemeinde?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. September 2010 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1, 2 und 5: Bereits 2009 wurden auf der Grundlage erster Planungsentwürfe Gespräche mit den Verbandsgemeindewerken Schweich an der Römischen Weinstraße und der Ortsgemeinde (OG) Leiwen geführt, um Fragen der Entwässerung und des Grunderwerbs zu erörtern. Danach erfolgten weitere Gespräche mit Vertretern der OG Leiwen, der Verbandsgemeinde (VG) Schweich an der Römischen Weinstraße und der Verbandsgemeindewerke, um die Planung weiter abzustimmen.

Die Planung für einen Ausbau der L 48 zwischen Leiwen und Zummet, die am 16. Juni 2010 dem Ortsgemeinderat der OG Leiwen vorgestellt wurde, wird von der OG Leiwen, der VG Schweich an der Römischen Weinstraße und den Verbandsgemeindewerken grundsätzlich mitgetragen. Anregungen und Bedenken, die sich aus der Vorstellung der Planung am 16. Juni 2010 noch ergeben haben, werden derzeit in die Planung eingearbeitet.

Das Baurecht soll nun über ein Abstimmungsverfahren herbeigeführt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass für das Bauvorhaben benötigte Flächen erworben werden können. Wegen der umfangreichen Betroffenheiten werden sich die diesbezüglichen Grunderwerbsverhandlungen des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz voraussichtlich bis 2011 erstrecken. Das Baurecht wird sodann in der zweiten Jahreshälfte 2011 erwartet, sodass ein Baubeginn in 2012 angestrebt werden kann.

Über die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Investitionsmittel ist im Rahmen der Aufstellung der Landesstraßenbauprogramme für die Jahre ab 2012 zu entscheiden.

Zu den Fragen 3 und 4: Aufgrund der vorgesehenen Verbreiterung der Fahrbahn sind Eingriffe in die Randbereiche der Strecke erforderlich. Daher waren bautechnische, wassertechnische und privatrechtliche Fragen grundsätzlich zu überprüfen und abzustimmen, was einen erheblichen Zeitaufwand erfordert hat.

Unter anderem musste die Planung bezüglich der Entwässerung der Strecke mit den Verbandsgemeindewerken geprüft und abgestimmt werden, wozu mehrere zeitintensive und nicht vermeidbare Termine erforderlich waren.