Konsequenzen des ersten Zwischenberichts der Bundesregierung zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes für das Land Rheinland-Pfalz

In dem genannten Bericht wird explizit darauf hingewiesen, dass„in geöffneten Kindergartengruppen die Bedürfnisse der unter Dreijährigen oft nicht hinreichend berücksichtigt werden". Demgegenüber betonte Frau Staatsministerin Ahnen zur Positionierung der Landesregierung zum Ausbau der U3-Betreuung im Ausschuss für Bildung und Jugend vom 22. April 2010, „man habe bewusst primär auf den geöffneten Kindergartenplatz gesetzt."

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Kinder unter drei Jahren werden in Rheinland-Pfalz in absoluten und relativen Zahlen in geöffneten Kindergartengruppen betreut?

2. Wie verteilen sich die Kinder in geöffneten Kindergartengruppen auf die verschiedenen Gruppenformen?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Kritik des Berichts an dem Konzept der geöffneten Kindergartengruppe?

4. Inwieweit plant die Landesregierung angesichts der Kritik, den Fokus beim U3-Ausbau verstärkt auch auf Krippengruppen und Kindertagespflege zu legen?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. September 2010 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Im Eingangstext der Kleinen Anfrage wird der Zwischenbericht der Bundesregierung auf Seite 27 zitiert, wonach „in geöffneten Kindergartengruppen die Bedürfnisse der unter Dreijährigen oft nicht hinreichend berücksichtigt werden". Dies bedarf der Klarstellung, da der nachfolgende Text dann darauf hinweist, dass geöffnete wie auch altersgemischte Kindergartengruppen Gefahr laufen, die Bedürfnisse der Kleineren zu wenig zu berücksichtigen, wenn Personalausstattung und Alterszusammensetzung nicht angemessen sind.

Angesichts

­ der im Ländervergleich guten Personalausstattung in Rheinland-Pfalz,

­ der bewussten Entscheidung, das Personal in geöffneten Gruppen um eine Viertel- bzw. halbe Stelle aufzustocken und

­ der Tatsache, dass in Rheinland-Pfalz nur Zweijährige (und nicht wie der Bund schreibt „unter Dreijährige" in geöffneten Gruppen betreut werden), halte ich Personalausstattung und Alterszusammensetzung für angemessen und sehe die im Bericht formulierte Gefahr für Rheinland-Pfalz nicht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nach dem Konzept der rheinland-pfälzischen Landesverordnung können in geöffneten Kindergartengruppen bis zu vier bzw. sechs

­ in Abhängigkeit von dem entsprechend eingesetzten Mehrpersonal ­ Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr aufgenommen werden. Die Aufnahme von Kindern unter zwei Jahren ist nicht vorgesehen.

Nach einer Sonderauswertung der Bundesstatistik zum 1. März 2009 werden von 15 588 in Kindertagesstätten betreuten unter Dreijährigen 3 142 Zweijährige in für Zweijährige geöffneten Kindergartengruppen mit drei und mehr Zweijährige betreut. Damit beträgt der Anteil 20 Prozent.

Zu Frage 2: Geöffnete Kindergartengruppen sind eine Gruppenform. Sie können unterschieden werden in solche, die bis zu vier Kindern zwischen dem vollendeten zweiten und dritten Lebensjahr aufnehmen, und solche, die bis zu sechs Kinder dieses Alters aufnehmen. Eine Verteilung der in diesen Gruppen betreuten Kinder kann nicht benannt werden. Ausweislich der Betriebserlaubnisse vom August 2010 sind rund 15 Prozent der Zweijährigenplätze in geöffneten Gruppen mit drei oder vier Plätzen genehmigt, die übrigen in Gruppen mit fünf oder sechs Plätzen.

Zu Frage 3: Wie schon in der Vorbemerkung ausgeführt, sind geöffnete Kindergartengruppen in Rheinland-Pfalz für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr vorgesehen. Der Bericht formuliert zudem differenziert, wenn es heißt „Angesichts der Gruppengröße und der Personalsituation in diesen Gruppen kann es passieren, dass den unter Dreijährigen nicht die notwendige Aufmerksamkeit zuteil wird" (Seite 27, letzter Absatz des Berichts). Die Personalsituation in rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten liegt an der Spitze im bundesweiten Vergleich. Auch ist in der geöffneten Gruppe nach rheinland-pfälzischer Regelung eine Binnendifferenzierung möglich. Ebenso haben die Kinder in geöffneten Kindergärten Spielgefährten in einer vergleichbaren Entwicklungsphase. In seiner Allgemeinheit weist der Bericht auf wichtige Zusammenhänge der Kleinstkindbetreuung hin. Es zeigt sich aber, dass Rheinland Pfalz diese Aspekte bei der Ausgestaltung seines Programms bereits berücksichtigt hatte.

Zu Frage 4: Die verschiedenen, in Rheinland-Pfalz vorhandenen Angebotsformen:

­ Krippengruppe,

­ Kleine Altersmischung mit Reduzierung der Gruppengröße,

­ Geöffnete Kindergartengruppen mit Personalverstärkung,

­ Haus-für-Kinder-Gruppe mit Reduzierung der Gruppengröße bieten den für die Bedarfsplanung verantwortlichen örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zahlreiche Handlungsoptionen, um ein bedarfsgerechtes Angebot zu gestalten. Unabhängig von diesen der Bedarfsplanung zugrunde liegenden Gruppenformen gestaltet sich die Pädagogik im Alltag der Einrichtung. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen auch in ihren Bemühungen, ein qualitativ hochwertiges Angebot an Kindertagespflege vorzuhalten. Die Landesregierung sieht deshalb keine Veranlassung, den Fokus beim U3-Ausbau anders auszurichten.