Bei der Verleihung von Fundgegenständen an Dritte wurde kein einheitliches Vertragsmuster verwendet

17. Direktion Landesarchäologie der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz 17)

Das ehemalige Landesamt für Denkmalpflege ging ohne haushaltsrechtliche Ermächtigung mit dem Abschluss eines Mietvertrags für die Außenstelle Speyer Zahlungsverpflichtungen von mindestens 2,4 Mio. ein.

Verträge mit Aushilfskräften gestalteten die Außenstellen der Direktion Landesarchäologie unterschiedlich. In zahlreichen Fällen wurden Werkverträge anstelle der gebotenen Dienstverträge geschlossen.

Bei der Verleihung von Fundgegenständen an Dritte wurde kein einheitliches Vertragsmuster verwendet. Die Außenstelle Mainz verlieh Fundgegenstände im Wert von 244 000 ohne schriftlichen Vertrag. Die Rückgabe von Fundgegenständen wurde nicht ordnungsgemäß dokumentiert.

Die Außenstellen schlossen mit Trägern von Bauvorhaben, die Grabungen zur Sicherstellung von Kulturdenkmälern veranlassten, nicht immer schriftliche Verträge über die Mitfinanzierung und den zeitlichen Ablauf der Arbeiten. Die Höhe der Mitfinanzierung wurde nicht nach einheitlichen Maßstäben bemessen.

Die Außenstelle Koblenz lagerte fast 170 Paletten mit Steinfunden mehr als zwei Jahre unsachgemäß auf Kfz-Stellplätzen.

Fundgegenstände wurden von den Außenstellen nicht einheitlich dokumentiert. Bei den Außenstellen Koblenz und Mainz bestanden hohe Arbeitsrückstände bei der Dokumentation.

Der Zugriff auf die Literaturbestände bei den Außenstellen war mangels einheitlicher Software und Gesamtverzeichnis erschwert.

Die Leistungs- und Ausgabenstruktur der Direktion Landesarchäologie war nicht hinreichend transparent. Aussagefähige Daten für die Steuerung von Arbeitsabläufen und für die Bemessung des Personalbedarfs waren nicht aufbereitet.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur zusicherte, beim Abschluss von Mietverträgen die entsprechenden Haushaltsvorschriften künftig zu beachten,

b) das Verfahren für den Abschluss und die Abwicklung von Dienst- und Werkverträgen neu geregelt wurde,

c) ein einheitliches Muster für Leihverträge eingeführt wird,

d) Ausleihen und Rückgaben von Fundgegenständen vollständig dokumentiert werden,

e) in einer Verwaltungsvorschrift die Modalitäten der Inanspruchnahme von Trägern von Baumaßnahmen, die archäologische Rettungsgrabungen veranlassen, geregelt werden,

f) die fachgerechte Erhaltung der Steinfunde durch Umlagerung in geeignete überdachte Lagerflächen sichergestellt wird,

g) mit der Fundstellendatenbank PGIS eine Fachanwendung zur Dokumentation von Fundgegenständen weiterentwickelt wird,

h) ein elektronischer Zugriff der Außenstellen auf Bibliotheksdaten ermöglicht wird,

i) die Entwicklung eines Kennzahlensystems fortgesetzt wird.

18. Berufsbildende Schulen Agrarwirtschaft 18)

Eine unvollständige Erfassung und eine unzutreffende Zuordnung von Kosten verminderte die Aussagefähigkeit der Kostenund Leistungsrechnung. Deren Ergebnisse waren als Grundlage für Leistungsaufträge, Berichte der Landesregierung und zur Steuerung der Berufsbildenden Schulen Agrarwirtschaft nicht geeignet.

Die Zeitansätze der Lehrkräfte der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum für die Erteilung des Unterrichts an den Berufsbildenden Schulen Agrarwirtschaft sowie für Vor- und Nachbereitung waren zu hoch. Zehn Stellen des höheren Dienstes mit Personalkosten von 0,8 Mio. jährlich können abgebaut werden.

Die acht Schulstandorte waren ­ gemessen an der Schülerzahl ­ zu kostenintensiv. Die Einrichtung der Schulform „Berufsoberschule I" bei der Berufsbildenden Schule Agrarwirtschaft Rheinhessen-Nahe-Hunsrück war nicht notwendig.

Die Geburtenentwicklung führt in Rheinland-Pfalz zu anhaltend rückläufigen Schülerzahlen und zu freien Ressourcen auch beim Personaleinsatz in den Berufsbildenden Schulen Agrarwirtschaft. Ein Entwicklungskonzept war noch nicht erarbeitet.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass durch Veränderungen bei der Erfassungs- und Verrechnungssoftware der Kosten- und Leistungsrechnung zwischenzeitlich die innerbetriebliche Leistungsverrechnung auf die Kostenträger gewährleistet ist und die Grundlagen für das Berichtswesen der Landesregierung, die Vorgaben zur Steuerung der Berufsbildenden Schulen Agrarwirtschaft sowie die Möglichkeiten der Evaluation der Leistungsaufträge verbessert wurden.

17) Nr. 17 des Jahresberichts 2010 (Drucksache 15/4200 S. 103), Stellungnahme der Landesregierung hierzu (Drucksache 15/4518 S. 15). 18) Nr. 18 des Jahresberichts 2010 (Drucksache 15/4200 S. 107), Stellungnahme der Landesregierung hierzu (Drucksache 15/4518 S. 15).

Die Landesregierung wird aufgefordert,

a) die aufgezeigten Möglichkeiten zum Stellenabbau möglichst umfassend zu nutzen,

b) baldmöglichst die Zahl der Schulstandorte ­ wie nach der Agrarverwaltungsreform von 2003 vorgesehen ­ auf vier zu verringern und über die Ergebnisse der Bemühungen zur Vermeidung von Kosten zu berichten,

c) über die Ergebnisse der Prüfung zur Aufgabe der Schulform „Berufsoberschule I" an der Berufsbildenden Schule Agrarwirtschaft Rheinhessen-Nahe-Hunsrück zu berichten,

d) über die Bewertung der von einer Arbeitsgruppe erarbeiteten Lösungsvorschläge bezüglich einer Strategie zur künftigen Entwicklung der Berufsbildenden Schule Agrarwirtschaft zu berichten.

19. Fachhochschulen Koblenz, Trier und Worms 19)

Die Lehrverpflichtung der Professoren an den drei Fachhochschulen war um durchschnittlich 18 % je Semester ermäßigt.

Hochgerechnet auf alle Fachhochschulen des Landes entsprachen die Ermäßigungen der Regellehrverpflichtung von 123

Professoren oder Personalkosten von nahezu 10 Mio. jährlich.

Ein wesentlicher Teil der Ermäßigungen entfiel auf hochschulinterne Leitungs- und Verwaltungsaufgaben. Nicht alle Ermäßigungen waren gerechtfertigt.

Professoren wiesen die Erfüllung ihrer Lehrverpflichtung nicht oder in unterschiedlicher Weise nach. Hochschulverwaltungen kontrollierten die Deputatsabrechnungen nur zum Teil. Sie bewerteten gleiche Tatbestände unterschiedlich.

Die Regelung zur Höhe der Deputatsermäßigung beim Zusammentreffen mehrerer Ermäßigungstatbestände wurde nicht beachtet.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) alle Fachhochschulen des Landes aufgefordert wurden, ein einheitliches Nachweisverfahren zu implementieren, Maßnahmen zur Vermeidung von Mehrfachanrechnungen zu treffen und beim Zusammentreffen mehrerer Ermäßigungstatbestände die Vorgaben der Hochschullehrverordnung zu beachten,

b) den Hochschulen empfohlen wurde, bei der Wahrnehmung von Hochschulverwaltungsaufgaben jeweils kostengünstigere Lösungen zu prüfen.

Die Landesregierung wird aufgefordert, über die Ergebnisse der Beratungen der Arbeitsgruppe zur weiteren Verbesserung des Verfahrens bezüglich des Nachweises der Erfüllung der Lehrverpflichtung und der Gewährung von Deputatsermäßigungen zu berichten.

20. Pädagogische Service-Einrichtungen 20)

Die Abordnung von Lehrkräften an die Pädagogischen Service-Einrichtungen entsprach nicht immer dem Bedarf. Die Personalkosten dieser Kräfte von mehr als 3 Mio. waren im Landeshaushalt nicht transparent dargestellt.

Aufgabenüberschneidungen bei Fortbildung und Beratung führten zu Personalmehraufwand. In den Bereichen „Verwaltung" und „Hausbewirtschaftung" bestanden Personalreserven von umgerechnet neun Vollzeitkräften.

Fortbildungsveranstaltungen entsprachen nicht immer dem Bedarf der Zielgruppen. Verbindliche Arbeitsplanungen und Vorgaben für die Evaluation fehlten. Vorhandene Software wurde noch nicht hinreichend zu Planung, Steuerung und Evaluation genutzt. Kosten von Veranstaltungen und Veröffentlichungen waren nicht oder nicht vollständig bekannt.

Fortbildung von Lehrkräften fand überwiegend während der Unterrichtszeiten statt. Dies führte 2007 zu einem Vertretungsbedarf, der einer Unterrichtsverpflichtung von 235 Vollzeitlehrkräften entsprach.

Das Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung nutzte die Schulungs- und Besprechungsräume am Hauptsitz in Speyer durchschnittlich nur an 68 Tagen im Jahr.

Neben den Hauptstellen der Pädagogischen Service-Einrichtungen gab es insgesamt neun Außenstellen und 14 schulpsychologische Beratungsstellen. Mehrere Außenstellen waren an einem Ort oder in unmittelbarer Nachbarschaft eingerichtet.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) Abordnungen von Lehrkräften in bedarfsgerechtem Umfang sichergestellt werden,

b) der voraussichtliche Bedarf an Abordnungen im Entwurf des nächsten Haushaltsplans transparent dargestellt wird,

c) Druckereien und Bibliotheken zusammengeführt wurden, ein Publikationskonzept entwickelt und die Zahl der Verwaltungsreferate reduziert wurde,

19) Nr. 19 des Jahresberichts 2010 (Drucksache 15/4200 S. 115), Stellungnahme der Landesregierung hierzu (Drucksache 15/4518 S. 17). 20) Nr. 20 des Jahresberichts 2010 (Drucksache 15/4200 S. 120), Stellungnahme der Landesregierung hierzu (Drucksache 15/4518 S. 18).

d) nach Gründung des Pädagogischen Landesinstituts Rheinland-Pfalz insbesondere im Verwaltungsbereich freie Personalressourcen anderweitig angemessen eingesetzt oder frei werdende Stellen nicht wieder besetzt werden,

e) seitens des zuständigen Ministeriums mit dem Pädagogischen Landesinstitut Rheinland-Pfalz mittelfristige Zielvereinbarungen zur Aufgabenplanung getroffen werden,

f) die Voraussetzungen für eine systematische Evaluation aller Fortbildungsmaßnahmen geschaffen werden,

g) Planung, Steuerung und Controlling sowie die Bekanntgabe der Angebote und die Anmeldungen DV-gestützt erfolgen,

h) das Pädagogischen Landesinstitut Rheinland-Pfalz jeweils für die einzelnen Projekte den erforderlichen Personal- und Sachbedarf ermitteln wird,

i) der Vertretungsbedarf von Lehrkräften u. a. durch Verlagerung von Fortbildungsveranstaltungen in die unterrichtsfreie Zeit verringert werden soll,

j) Außenstellen bei Mehrfachpräsenz an einem Standort bereits zusammengeführt wurden,

- die Verwaltungsleiter der Pädagogische Service-Einrichtungen aufgefordert wurden, bei Auslauf von Mietverträgen eine Zusammenführung von mehreren Teileinrichtungen an einem Standort zu prüfen.

Die Landesregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass möglichst bald die Raumbedarfsprüfung für den Standort Speyer abgeschlossen wird und die Schulungs- und Besprechungsräume wirtschaftlich genutzt werden.

21. Agentur für Qualitätssicherung, Evaluation und Selbstständigkeit von Schulen 21)

Eine Zielvereinbarung zur Konkretisierung des Leistungsauftrags war noch nicht geschlossen.

Kontaktbesuche und die Teilnahme von Koreferenten an Vorbereitungs- sowie von Schulaufsichtsbeamten an Evaluationsbesuchen waren regelmäßig nicht erforderlich. Die Zeitansätze für die Aufgaben von Teamleitungen waren teilweise zu großzügig bemessen. Die Festlegung von Dienstorten der Teamleiter abweichend von dem Hauptsitz der Agentur war nicht sachgerecht.

Der Einsatz eines Koreferenten als Teamleiter für eine Schulevaluation verursacht im Vergleich zu einem Referenten der Agentur wesentlich höhere Personalkosten. Dies war u. a. auf die Zahl der gewährten Entlastungsstunden zurückzuführen.

Die Zeitanteile der mit der Fertigung von Berichtsentwürfen befassten Mitarbeiter des Fachbereichs „Wissenschaft, Analyse" für sonstige Tätigkeiten waren zu hoch. Eine Universität fertigte Ergebnisberichte wesentlich kostengünstiger als die Agentur.

Möglichkeiten, u. a. durch Verringerung der Zahl der Vorbereitungsbesuche und Verlängerung der Evaluationsintervalle das Verfahren zu vereinfachen und zu straffen, waren noch nicht hinreichend genutzt.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) eine Zielvereinbarung für die Jahre 2010 und 2011 erarbeitet ist,

b) Kontaktbesuche nicht mehr oder nur noch ausnahmsweise stattfinden,

c) Vorbereitungsbesuche regelmäßig nur von einer Kraft durchgeführt werden,

d) Schulaufsichtsbeamte grundsätzlich nur noch einmal im Schulhalbjahr für Evaluationsbesuche eingesetzt werden,

e) die Zahl der je Schulhalbjahr zu evaluierenden Schulen pro Teamleitung von acht auf zehn erhöht wurde,

f) spätestens 2011 für alle Teamleiter der Hauptsitz der Agentur als Dienstort festgelegt wird,

g) bei Einsatz von Koreferenten als Teamleiter auf deren Unterrichtsverpflichtung nur noch eine Lehrerwochenstunde pro Schule angerechnet wird,

h) die Agentur angekündigt hat, Anregungen des Rechnungshofs, u. a. bezüglich der Verringerung der Zahl der Vorbereitungsbesuche und der Verlängerung der Evaluationsintervalle, aufzugreifen.

Die Landesregierung wird aufgefordert, über

a) die vereinbarten Ziele zur Konkretisierung des Leistungsauftrags,

b) die Aufgabenschwerpunkte der Teamleitungen sowie die Ergebnisse der Prüfung des Personalbedarfs und des Aufwands für ein Evaluationsverfahren zu berichten.

21) Nr. 21 des Jahresberichts 2010 (Drucksache 15/4200 S. 127), Stellungnahme der Landesregierung hierzu (Drucksache 15/4518 S. 20).