Eifel-Maar-Kaserne in Ulmen

Nr. 16 Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landesarchivverwaltung

Nr. 17 Förderung von Museen

Nr. 18 Beteiligung des Landes an der Europäischen Akademie zur Erforschung von Folgen wissenschaftlichtechnischer Entwicklungen Bad Neuenahr-Ahrweiler GmbH

Nr. 19 Beteiligung des Landes an der Institut für Verbundwerkstoffe GmbH

Nr. 20 Einsatz der Informationstechnik in der Landesforstverwaltung

Nr. 21 Förderung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen

Nr. 22 a) Förderung der Stadtsanierung Vallendar

Nr. 22 b) Förderung von Konversionsliegenschaften;

Nr. 22 c) Organisation und Personalbedarf von Fachabteilungen der beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen

Nr. 22 d) Förderung der Konversion in Germersheim

Nr. 22 e) Einsatz und Vergütung der Sanierungsträger und sonstigen Beauftragten bei städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen

Nr. 22 f) Ausschreibungen und Auftragsvergaben bei kommunalen Hochbaumaßnahmen

Nr. 22 g) Organisation von öffentlichen Grundschulen

Nr. 22 j) Personalkosten bei Gesellschaften mit Beteiligung des Landes

Nr. 22 l) Organisation und Personalbedarf der Abteilung „Landwirtschaft, Weinbau, Wirtschaftsrecht" der Aufsichtsund Dienstleistungsdirektion

Nr. 22 m) Organisation der Schulaufsicht ­ schulfachliche Referate ­

Nr. 22 n) Funktionsstellen an öffentlichen Gymnasien, berufsbildenden Schulen und Integrierten Gesamtschulen

Nr. 22 o) Projekt Erweiterte Selbstständigkeit (PES) von Schulen

Im Rahmen des Entlastungsverfahrens werden die Feststellungen zu Nr. 1 „Bestätigung der Landeshaushaltsrechnung 2007" in Nr. 1 „Bestätigung der Landeshaushaltsrechnung 2008" dieser Drucksache weiter behandelt.

Anmerkungen zu

Nr. 13 Organisation und Personalbedarf der Staatlichen Studienseminare

Der zugesagten Berichterstattung über die Anpassung der Personalausstattung der Seminarleitungsebene und der Unterrichtsverpflichtung der Fachleiter wird entgegengesehen.

Nr. 22 f) Ausschreibungen und Auftragsvergaben bei kommunalen Hochbaumaßnahmen

Über den rechtskräftigen Abschluss der Verfahren bezüglich der Rückforderung von Zuweisungen wegen schwerer Verstöße gegen das Vergaberecht ist noch zu berichten. dem Beitrag „Förderung der Stadtsanierung Konz"

Die Feststellungen und Forderungen des Rechnungshofs zu dem Beitrag waren im Rahmen des Entlastungsverfahrens für das Haushaltsjahr 2005 als erledigt erklärt worden. Die Landesregierung hat angekündigt, die bisher anerkannten Ausgaben um mindestens 2,2 Mio. zu reduzieren. Über das endgültige finanzielle Ergebnis der Rückforderung von Zuweisungen und die Geltendmachung von Zinsen ist noch zu berichten.

26. Kommunalbericht 2010 24)

Der Kommunalbericht enthält wesentliche Daten zur Entwicklung der Haushaltslage der Gemeinden und Gemeindeverbände:

­ Die kommunalen Haushalte weisen seit 1990 negative Finanzierungssalden aus. Im Jahr 2009 stieg das Finanzierungsdefizit infolge rückläufiger Einnahmen und gestiegener Ausgaben um 619 Mio. auf insgesamt 865 Mio..

­ Bis Ende 2009 erhöhte sich die Gesamtverschuldung (Kredite für Investitionen, Kassenkredite, Verstetigungsdarlehen, Schulden der Eigenbetriebe, Eigengesellschaften und Krankenanstalten) im Vorjahresvergleich um 8 % auf 15,5 Mrd..

Die Schulden für Investitionen der kommunalen Haushalte nahmen um 3,3 % auf 4,9 Mrd. zu. Außerdem stiegen die Verpflichtungen aus Kassenkrediten um 25,3 % auf 4,6 Mrd.. Letztere werden entgegen ihrer Zweckbestimmung immer mehr zur Finanzierung von laufenden Ausgaben genutzt.

Die Pro-Kopf-Verschuldung der rheinland-pfälzischen Kommunen durch Kassenkredite war 2009 mit 1 133 je Einwohner mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnitt der Kommunen der westlichen Flächenländer (518 je Einwohner).

­ Nach der Haushaltsplanung 2009 erhöhte sich die Zahl der unausgeglichenen Haushalte gegenüber dem Vorjahr um 760 auf 1 996. Es wurde ein Gesamtfehlbetrag von 1,2 Mrd. erwartet.

Der Kommunalbericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die hohen Finanzierungsdefizite und Gesamtschulden erfordern verstärkte Bemühungen der Kommunen zur Konsolidierung ihrer Haushalte. Im Rahmen der Kommunalaufsicht sollte darauf hingewirkt werden, dass insbesondere Kommunen mit unausgeglichenem Haushalt den Empfehlungen des Rechnungshofs zur Begrenzung und Vermeidung von Ausgaben, zur Überprüfung aller gestaltbaren Aufgaben sowie zur Ausschöpfung der Einnahmequellen folgen.

27. Rechnung des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2008

Die Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2008 schloss wie folgt ab: Minderausgaben ergaben sich im Wesentlichen bei den Personalausgaben.

Die Rechnungsprüfungskommission hat die Rechnung des Rechnungshofs stichprobenweise geprüft. Beanstandungen ergaben sich nicht. Es bestehen keine Bedenken, den Präsidenten des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2008 gemäß § 101 LHO zu entlasten.