Hallenbad Maxdorf
Die Kosten für die vom Land geförderte Sanierung des Hallenbades Maxdorf steigen inzwischen in erschreckende Dimensionen.
Der zuständige Kreisbeigeordnete Michael Elster (CDU) berichtet mittlerweile in fast jeder Bauausschusssitzung des Kreises über neue Kostensteigerungen, wobei ein Ende nicht abzusehen ist. Leider ist dies nicht das einzige Projekt, bei dem der Kreisbeigeordnete Michael Elster neue immense Kostensteigerungen erklären musste. Dies war bei der Erweiterung, dem Aus- und Umbau verschiedener Schulen des Kreises sowie bei der Sanierung der Hallenbäder Mutterstadt und Schifferstadt ebenfalls der Fall.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Auswirkungen haben diese Kostensteigerungen bei der Sanierung des Kreisbades Maxdorf auf die Bezuschussung durch das Land?
2. Erfolgte die Bezuschussung prozentual oder durch einen Festbetrag?
3. Wurden die Veränderungen in der Planung und bei den Baukosten mit dem Zuschussgeber besprochen?
4. Wird die Verteuerung von Maßnahmen bei der Endabrechnung mit einer entsprechenden Zuschusserhöhung berücksichtigt?
5. Welche eventuellen Kostensteigerungen gegenüber der Ursprungsplanung sind bei sonstigen Projekten im Rhein-Pfalz-Kreis in den vergangenen zehn Jahren nachträglich aufgetreten und inwieweit wurden diese anteilig vom Land bezuschusst?
6. Waren die eingetretenen Kostensteigerungen bei den verschiedenen Projekten unvorhersehbar und unumgänglich oder wurden sie durch zusätzliche Vorgaben des Kreises verursacht?
7. Wie hat der Rhein-Pfalz-Kreis seine Bauherrenverantwortung wahrgenommen?
Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. Oktober 2010 wie folgt beantwortet:
Zu 1. und 2.: Kostensteigerung bei der Sanierung des Kreisbades Maxdorf haben keine Auswirkungen auf die Bezuschussung durch das Land.
Die Bezuschussung der Kreishallenbadsanierung in Maxdorf erfolgte im Rahmen des Schuldendiensthilfeprogramms zur Modernisierung öffentlicher Bäder. Es wurde ein Festbetrag von 2 350 000, vereinbart, der mit Bescheiden vom 18. März 2008 und
9. April 2010 bewilligt worden ist.
Zu 3.: Nach Abstimmung des Sanierungsentwurfes mit Datum vom 13. Februar 2007 erfolgte keine weitere baufachliche Besprechung.
Zu 4.: Eine Zuschusserhöhung bei Endabrechnung ist nicht vorgesehen.
In den letzten zehn Jahren wurden im Rhein-Pfalz-Kreis insgesamt 13 Sportanlagen nach dem Sportinvestitionsprogramm, dem Schuldendiensthilfeprogramm und dem Konjunkturprogramm II gefördert. Nachträglich aufgetretene Kostensteigerungen wurden im Hinblick auf Nr. 6.4.1 der VV Sportanlagen-Förderung nicht berücksichtigt, abgesehen von einer Ausnahme bei der Sanierung des Hallenbades Mutterstadt, bei der sich frühzeitig eine Kostensteigerung abzeichnete.
Zu 6.: Die Mehrkosten beim Hallenbad Mutterstadt sind auf einen erhöhten Sanierungsbedarf im Deckenbereich und auf Änderungen im Umkleidebereich zurückzuführen. Anhaltspunkte, nach denen die Mehrkosten auf zusätzlichen Vorgaben des Kreises beruhen könnten, liegen hier nicht vor.
Zu 7.: Neben dem verantwortlichen Planungsbüro hat der Rhein-Pfalz-Kreis die Kommunalbau Rheinland-Pfalz als Baubetreuer eingesetzt.