Altersbeförderung

Vor diesem Hintergrund ist die angeführte sogenannte „Altersbeförderung" in Bayern auch nur umgangssprachlich zu sehen. Soweit bekannt, können dort nach A 11 bewertete Dienstposten von lebensälteren Beamtinnen und Beamten drei Jahre vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze der Dienstposteninhaber/-in vorübergehend nach A 12 angehoben werden, damit sich diese Beamtinnen und Beamten überhaupt um ein Beförderungsamt nach A 12 bewerben können. Anschließend müssen sich entsprechende Beamtinnen und Beamte im Rahmen eines Auswahlverfahrens der Beförderungskonkurrenz unter den genannten Leistungsgesichtspunkten stellen.

In Rheinland-Pfalz besteht im Hinblick auf die derzeitige Dienstpostenbewertung der Funktionsämter nach A 12 keine Notwendigkeit für eine vergleichbare Maßnahme.