Landesförderung zur Renovierung des Hotels „Waldesruhe" in Montabaur

Das Hotel Waldesruhe in Montabaur benötigt dringend eine Sanierung. Da das Haus landespolitisch eine ruhmreiche Geschichte vorweist, halte ich eine Landesförderung für geboten:

Im Frühjahr 1977, genau 30 Jahre nach der politischen Gründung des Landes Rheinland-Pfalz, glänzte das Hotel Waldesruhe noch.

In der überregionalen Presse wurde das Hotel als „Geburtshaus" des Bundeslandes bezeichnet.

Die Beratende Landesversammlung hatte sich hier nach dem Krieg 1947 getroffen und konferiert. 1957 gab es in dem Westerwälder Gasthaus einen Empfang zum 10. Geburtstag der Landesverfassung. Inzwischen bemüht sich ein Investor, das Haus nach und nach zu sanieren. Allein aus eigenen Mitteln ist das nicht zu schaffen.

Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung:

1. Sind der Landesregierung die Geschichte und das Schicksal dieses geschichtsträchtigen Gebäudes bekannt?

2. Ist die Landesregierung bereit, gemeinsam mit dem derzeitigen Besitzer einen Sanierungsplan zu erstellen?

3. Ist die Landesregierung bereit, die Renovierung des Gebäudes grundsätzlich zu fördern?

Zu 1.: Herr Landtagsabgeordneter Frank Puchtler (SPD) hat sich bereits im Juli 2007 wegen des Hotels „Waldesruhe" an die Landesregierung gewandt und unter Hinweis auf ein Expose eines Architekten, der das Projekt entwickeln wollte, gebeten, Möglichkeiten der Förderung der Sanierung des Gebäudes mit Landesmitteln zu prüfen.

Herr Staatssekretär Roger Lewentz hat in der Folge sodann am 15. November 2007 mit dem Architekten ein Gespräch geführt und diesen u. a. wegen der unklaren Eigentumslage und der unklaren Geschichte an den Herrn Präsidenten des Landtags und die Kommission des Landtags für die Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz verwiesen. Die seinerzeit veröffentlichten Presseberichte über das ehemalige Hotel „Waldesruhe" (Westerwälder Zeitung am 18. Mai 2007 unter anderem: „Im Jagdzimmer... tagte vom 21. September bis 25. Oktober 1946 der Gemischte Ausschuss der Beratenden Versammlung, um eine Verfassung des unter französischer Besatzung gegründeten Landes auszuarbeiten.") konnten so nicht bestätigt werden. Insbesondere reicht der in der Presse angegebene Zeitraum vom 21. September bis 25. Oktober 1946 von der ersten bis zu letzten Sitzung des Verfassungsausschuss der Gemischten Kommission zur Gründung des Landes Rheinland-Pfalz, der jedoch nicht im Hotel „Waldesruhe", sondern in Koblenz und Bad Kreuznach tagte (vgl. Klaas, Helmut, Die Entstehung der Verfassung von Rheinland-Pfalz, Boppard 1978, [Veröffentlichungen der Kommission des Landtages für die Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz, Bd. 1]). Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass ein Vorentwurf oder Teile eines Vorentwurfs der Verfassung im Haus „Waldesruhe" beraten wurde.

Zu 2.: Die Erstellung von Plänen zur Sanierung von Gebäuden in Privatbesitz ist eine Aufgabe, die gewöhnlich von den jeweiligen Eigentümern oder Besitzern bei Architekten und Baufachleuten gegen Honorar in Auftrag gegeben wird.

Zu 3.: Eine Förderung des Vorhabens mit Mitteln des Ministeriums des Innern und für Sport ist nicht möglich. Die Mittel der Städtebauförderung und des Investitionsstocks können nur im Zusammenhang mit einer einen kommunalen Eigenanteil voraussetzenden Beteiligung einer kommunalen Gebietskörperschaft an einem dem Gemeinwohl dienenden Vorhaben und nicht unmittelbar an private Dritte zur Renovierung privater Gebäude bewilligt werden. Der Westerwaldkreis sowie die Verbandsgemeinde und Stadt Montabaur haben auf Anfrage mitgeteilt, dass ihnen Investitionsabsichten des Eigentümers nicht bekannt sind und eine öffentliche Nutzung nicht in Betracht komme. Eine Förderung aus Mitteln der Dorferneuerung scheidet ebenfalls aus, da die Förderungsvoraussetzungen nicht vorliegen.

Aus dem Bereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) stehen keine Förderprogramme zur reinen Gebäuderenovierung/Sanierung zur Verfügung. Ob die Maßnahme einzelbetrieblich unter dem Aspekt der Schaffung bzw. des Erhalts von Arbeitsplätzen als Errichtung oder Erweiterung eines gewerblichen Hotelbetriebes bezuschusst werden könnte, kann aufgrund der vorliegenden Datenlage nicht beurteilt werden.

Im Rahmen des Förderprogramms des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (MUFV) für hochenergieeffiziente Gebäude ist eine Förderung unter Beachtung der Fördervoraussetzungen grundsätzlich möglich. Hierzu muss das sanierte Gebäude den Standard Effizienzhaus 85 bzw. 70 der Kreditanstalt für Wiederaufbau erreichen. Darüber hinaus ist eine Förderung der Gebäudetechnik im Programm „Zinszuschüsse für Investitionen im Bereich der Energieeffizienz und der Energieversorgung einschließlich der Erneuerbaren Energien" des MUFV unter Beachtung der Fördervoraussetzungen möglich.