Verdienstindizes

Mit der Berechnung von Verdienstindizes wird der Einfluss struktureller Änderungen ausgeschaltet und zumindest näherungsweise die reine Verdienstentwicklung dargestellt. Unter der Annahme, dass die Wirtschafts- und Beschäftigtenstruktur gegenüber dem Vorjahreszeitraum gleich geblieben wäre, zeigt der Verdienstindex für die vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Rheinland-Pfalz im Durchschnitt des Jahres 2009 eine Zunahme der Entgelte um 1,5 Prozent an; im 1. Halbjahr 2010 erhöhten sie sich gegenüber dem 1. Halbjahr 2009 um 3 Prozent.

Eine ergänzende Analyse der Veränderung der tariflichen Verdienste zeigt für das produzierende Gewerbe und den Dienstleistungsbereich im Zeitraum von April 2009 bis April 2010 ­ bezogen auf das frühere Bundesgebiet ­ einen Zuwachs von 1,9 Prozent für die Monatsverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Entsprechende Angaben für Rheinland-Pfalz liegen nicht vor.

In ausgewählten Tarifbereichen, den Renten sowie bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe sind folgende Entwicklungen festzustellen:

­ In der Metallindustrie erhalten die Beschäftigten für die Monate Mai 2010 bis März 2011 eine Pauschale in Höhe von insgesamt 320 Euro. Zum 1. April 2011 steigen die tariflichen Entgelte dann um 2,7 Prozent. Die Verschiebung der Erhöhung um maximal zwei Monate ist in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage des Betriebes durch eine Betriebsvereinbarung möglich. Die Laufzeit des Tarifvertrages endet am 31. März 2012.

­ Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der chemischen Industrie wurden ­ in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Belastungen einzelner Arbeitnehmergruppen durch Schichtarbeit ­ Einmalzahlungen in Höhe von 550 Euro, 611 Euro bzw. 715 Euro vereinbart, die bis zum 30. Juni 2010 zu zahlen waren. Eine Kürzung oder Verschiebung der Zahlung ist aus wirtschaftlichen Gründen möglich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben, die nicht wesentlich von der Finanz-/Wirtschaftskrise betroffen waren oder sind, erhalten eine zusätzliche Einmalzahlung von bis zu 260 Euro. Der Tarifvertrag endet am 28. Februar 2011.

­ Im Bankgewerbe wurde für die Monate Mai 2010 bis Dezember 2010 eine Pauschale in Höhe von insgesamt 300 Euro vereinbart. Zum 1. Januar 2011 erhöhen sich die tariflichen Verdienste um 1,6 Prozent. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis 29. Februar 2012.

­ In der Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie steigen die tariflichen Entgelte ab dem 1. November 2010 um 1,3 Prozent. Zum 1. Mai 2011 ist eine Stufenerhöhung um 1,5 Prozent vorgesehen. Für den 1. März 2012 wurde eine weitere Stufenerhöhung um 1,3 Prozent vereinbart. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis 31. August 2012.

­ Der Tarifabschluss im Gebäudereinigerhandwerk beinhaltet zum 1. Januar 2010 eine Tariferhöhung um 3,1 Prozent. Zum 1. Januar 2011 ist eine Stufenerhöhung um 1,8 Prozent vorgesehen. Die Laufzeit endet am 31. Dezember 2011.

­ Für die Beschäftigten der Deutschen Post AG wurde eine Stufenerhöhung um 3 Prozent ab dem 1. Dezember 2009 vereinbart.

Zudem erhalten die Beschäftigten im März 2011 eine Einmalzahlung in Höhe von 320 Euro. Die Laufzeit des Tarifvertrages endet am 31. Dezember 2011.

­ Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst von Bund und Gemeinden erhöhten sich die tariflichen Entgelte zum 1. Januar 2010 um 1,2 Prozent. Zum 1. Januar 2011 ist eine Stufenerhöhung um 0,6 Prozent vorgesehen. Zum 1. August 2011 folgt eine weitere Stufenerhöhung um 0,5 Prozent. Zudem erhalten die Beschäftigten im Januar 2011 eine Einmalzahlung von 240 Euro. Der Tarifvertrag endet am 29. Februar 2012.

­ Die im öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz tätigen Beschäftigten erhielten für die Monate Januar und Februar 2009 eine Einmalzahlung in Höhe von insgesamt 40 Euro (Teilzeitbeschäftigte entsprechend anteilig). Zum 1. März 2009 wurden zunächst die Tabellenentgelte um jeweils 40 Euro angehoben. Das sich daraus ergebende neue Tabellenentgelt wurde als Basis für eine ebenfalls zum 1. März 2009 tariflich vereinbarte Entgeltsteigerung um 3 Prozent herangezogen. Die Ausbildungsentgelte wurden zum 1. März 2009 um einen monatlichen Festbetrag von 60 Euro angehoben. Zum 1. März 2010 wurden die Entgelte der Beschäftigten und Auszubildenden um 1,2 Prozent angehoben. Demgegenüber wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2009 das Leistungsentgelt ersatzlos gestrichen. Der Tarifvertrag läuft bis 31. Dezember 2010. Die prozentuale Erhöhung der Tabellenentgelte sowie die Einmalzahlung für das Tarifpersonal wurden für die Gruppe der Beamtinnen und Beamten des Landes Rheinland-Pfalz uneingeschränkt übernommen.

­ Zum 1. Juli 2009 wurden die Renten in den alten Bundesländern um 2,41 Prozent, in den neuen Bundesländern um 3,38 Prozent angehoben. Hintergründe waren die relativ hohen Verdienstzuwächse, die anpassungssteigernde Wirkung des sogenannten Nachhaltigkeitsfaktors und das Aussetzen des Riester-Faktors. Im Jahr 2010 war eine Rentenerhöhung nicht zu verzeichnen.

­ Die monatliche Regelleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhöhte sich für Personen, die alleinstehend oder alleinerziehend sind oder deren Partner/-in minderjährig ist, zum 1. Juli 2009 von 351 auf 359 Euro. Der Betrag entspricht damit dem Regelsatz der Sozialhilfe für den Haushaltsvorstand sowie für Alleinstehende."

IV. Hinsichtlich der Leistungen an die Fraktionen ist gemäß § 8 Fraktionsgesetz auch eine Stellungnahme der Fraktionen einzuholen.

Die Fraktion der SPD hält vor dem Hintergrund der Feststellungen des Statistischen Landesamtes eine Anpassung der Leistungen der Fraktionen nicht für erforderlich. Die Fraktion der CDU ist dagegen der Auffassung, die vom Statistischen Landesamt dargestellte Preis- und Einkommensentwicklung könne eine moderate Anhebung der Leistungen an die Fraktionen begründen. Sie spricht sich allerdings ­ ebenso wie die Fraktion der FDP ­ derzeit gegen eine entsprechende Anhebung aus und regt eine erneute Beratung und Entscheidung durch den neuen Landtag nach dessen Konstituierung an.

V. Für die Beurteilung der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung ergeben sich weitere Anhaltspunkte aus der Höhe und Entwicklung der Leistungen an Mitglieder anderer Parlamente in Deutschland. Eine Übersicht über den derzeitigen Stand der Entschädigungen und Kostenpauschalen im Bund und in den Ländern ist dem Bericht als Anlage 3 beigefügt. Dabei ist im Hinblick auf die Vergleichbarkeit zu beachten, dass die Parlamente in einigen Bundesländern nicht wie in Rheinland-Pfalz als Vollzeitparlament arbeiten, sondern die Abgeordneten ein Teilzeitmandat wahrnehmen, was sich unmittelbar auf die Höhe der Entschädigung auswirkt. Dies gilt nicht zuletzt insbesondere für Berlin (vgl. Lemmer, in: Pfennig/Neumann [Hrsg.], Verfassung von Berlin, 2000, Art. 53 Rn. 2 f.; Korbmacher, in: Driehaus [Hrsg.], Verfassung von Berlin, 3. Auflage 2009, Art. 53 Rn. 2), Bremen (vgl. Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 5. November 2004 ­ St 3/03, NVwZ 2005, 929 ff.) und Hamburg (vgl. Thieme, Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, 1998, Art. 13 Anm. 2 a; David, Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, 2004, Art. 13 Rn. 21; Hoog, Hamburgs Verfassung, 2004, S. 252). Daneben versteht sich auch der Landtag von Baden-Württemberg derzeit noch als Teilzeitparlament (vgl. Internetseite des Landtags von Baden-Württemberg unter: www.landtag-bw.de/abgeordnete/diaeten_2010.asp; vgl. auch Feuchte, in: ders. [Hrsg.], Verfassung des Landes Baden-Württemberg, 1987, Art. 40 Rn. 8; Braun, Kommentar zur Verfassung des Landes Baden-Württemberg, 1984, Art. 40 Rn. 11). Eine Sonderstellung, die einen Vergleich der Entschädigung und der Kostenpauschale ausschließt, nehmen Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ein. Dort ist jeweils die steuerfreie Kostenpauschale entfallen. Gleichzeitig wurde die Entschädigung deutlich erhöht, um den Wegfall der Kostenpauschale und in Nordrhein-Westfalen zusätzlich die Einführung eines beitragsfinanzierten Versorgungssystems zu kompensieren. Im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Kostenpauschalen ist zudem zu beachten, dass im Bund sowie in Bayern, Berlin und Sachsen jeweils eine einheitliche Kostenpauschale gezahlt wird, während in den anderen Bundesländern noch zusätzliche Leistungen für Fahrtkosten und/oder Mehraufwendungen am Sitz des Landtags und bei Reisen gewährt werden.

VI. Der Landtag ist in den vergangenen Jahren der Anregung der Enquete-Kommission „Parlamentsreform" gefolgt, insbesondere die Entwicklung der Entgelte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst als Maßstab für die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung heranzuziehen. Diese sei ein transparentes und nachvollziehbares Kriterium für die Höhe der Diäten, gleichzeitig könne dem Verdacht der Selbstbegünstigung entgegengewirkt werden (vgl. den Bericht der Enquete-Kommission EK 13/1 „Parlamentsreform",

Drucksache 13/3500, S. 59). Nachdem zum 1. Januar 2007 und zum 1. Januar 2008 jeweils eine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung um 0,5 v. H. vorgenommen wurde, hat der Landtag zuletzt durch Gesetz vom 7. April 2009 eine Anhebung der Entschädigung um 40 EUR und sodann um 3 v. H. zum 1. März 2009 sowie eine weitere Anpassung in Höhe von 1,2 v. H. zum 1. März 2010 beschlossen. Damit wurde die aktuelle Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst des Landes nachvollzogen (vgl. Drucksache 15/3225, S. 1). Betrachtet man die davor liegende Einkommensentwicklung der letzten fünfzehn Jahre, so ist festzustellen, dass die Anhebung der Abgeordnetenentschädigung in diesem Zeitraum hinter den Steigerungsraten im Bereich der Angestellten bzw. des öffentlichen Dienstes zurückgeblieben ist. Hätte man die Einkommenssteigerungen im Angestelltenbereich vollständig nachvollzogen, wäre die Abgeordnetenentschädigung ca. 700 EUR höher. Legt man die Einkommenssteigerungen im öffentlichen Dienst beziehungsweise bei den Landesbeamten zu Grunde, ergibt sich immerhin noch eine Differenz von ca. 230 EUR beziehungsweise 130 EUR (vgl. Drucksache 15/3225, S. 1). Die aufgrund des Gesetzes vom 7. April 2009 erfolgten Anhebungen der Abgeordnetenentschädigung zum 1. März 2009 und 1. März 2010 haben diese Differenz nicht ausgeglichen, sondern lediglich eine weitere Vergrößerung des Abstandes verhindert, indem der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder, der für die rheinland-pfälzischen Landesbeamten übernommen wurde, auch im Bereich der Abgeordnetenentschädigung nachvollzogen worden ist.

Die aktuelle Entwicklung der Entgelte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist in der Stellungnahme des Statistischen Landesamtes im Einzelnen dargestellt. Für die Höhe der Aufwandsentschädigungen der Abgeordneten ist vor allem die Teuerungsrate seit der jeweils letzten Anpassung von Bedeutung. Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Leistungen an die Fraktionen ist insbesondere die Entwicklung der Personal- sowie der Sachkosten zu berücksichtigen.