Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Heilmittelwerbegesetz HWG in der Fassung der Bek

Belastungskriterium, das untersucht und bewertet werden muss.

- Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) in der Fassung der Bek. vom 19.10.1994 (BGBl. I S. 3068), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 26.04.2004 (BGBl. I S. 984).

- Entwicklung und Umsetzung der „gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie" nach § 20 a Arbeitsschutzgesetz (Rasch) vom 07.08.1996 (BGBl. I S. 1246), zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 89 des Gesetzes vom 05.02.2009 (BGBl. I S. 160).

- Einrichtung des Schadstofffreisetzungsregisters nach dem Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21.05.2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 vom 06.06.2007 (BGBl. I S. 1002).

- Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalgesetz für bislang der Bergaufsicht unterliegende Betriebe (FPersG) in der Fassung der Bek. vom 19.02.1987 (BGBl. I S. 640), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31.07.2010 (BGBl. I S. 1057).

- Vollzug des § 5 Abs. 2 Pflegezeitgesetz (PflegeZG) vom 28.05.2008 (BGBl. 874, 896).

- Ausstellung von Bescheinigungen nach den §§ 27 und 66 Erneuerbare-EnergienGesetz (EEG) vom 25.10.2008 (BGBl. I S. 2074), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11.08.2010 (BGBl. I S. 1170).

- Marktüberwachung hinsichtlich der Anforderungen der Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren ­ 28. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (28. BImSchV) vom 20.04.2004 (BGBl. I S. 614, 1423), geändert durch Verordnung vom 18.05.2005 (BGBl. I S. 1404). SGD Nord

- First-Level-Control bei der Inanspruchnahme von Mitteln aus dem INTERREGProgramm: Überprüfung der tatsächlichen Erbringung der gem. Fördervertrag kofinanzierten Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen sowie der Richtigkeit der in Rechnung gestellten Ausgaben.

- Vereinbarung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Verbandsgemeinde Obere Kyll über den Betrieb der Wasserreinigungsanlage des Rüstungsaltstandortes Hallschlag: Auftragsvergabe, Prüfung der Leistungserbringung, fachtechnische Prüfung und Feststellung sowie Zusammenstellung der tatsächlichen Aufwendungen erfolgen durch die SGD Nord.

- Im Rahmen des Projekts „Baukulturinitiative Welterbe Oberes Mittelrheintal" findet eine länderübergreifende Zusammenarbeit mit Hessen statt (Lorch ­ Rüdesheim).

- Aufgrund einer Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit von Agrar- und Wasserwirtschaftsverwaltung auf dem Gebiet der Meteorologischen Messnetze zwischen dem LUWG und dem DLR Rhein-Hessen-Nahe-Hunsrück hat letzteres die technische Betreuung des Niederschlagsmessnetzes übernommen. Die Betreuerbeobachtung verbleibt bei den Regionalstellen der Abteilung 3; der Zeitgewinn soll zur Behebung von Defiziten im Bereich der Grundwassermessstellen und Pegel eingesetzt werden.

SGD Süd Folgende Zuständigkeiten wurden seit 2007 neu übertragen bzw. durch Vorgaben wesentlich erweitert:

- Gemeinsamer Stoffdatenpool des Bundes und der Länder (GSBL): Hier erfolgen Tätigkeiten im Rahmen eines bundesweiten Kooperationsvertrages; Bestellung einer Projektgruppe aus SGD Süd und LUWG.

- Verstärkte landesübergreifende Zusammenarbeit, z. B. mit den Arbeitsschutzbehörden in der Metropolregion Rhein-Neckar oder mit der französischen Arbeitsschutzverwaltung im Elsass.

Polizei

Die Zentralstelle für Polizeitechnik (ZPT) wurde im Berichtszeitraum organisatorisch auf die mit der Neuorganisation des Beschaffungswesens in Rheinland-Pfalz einhergehenden neuen Aufgaben vorbereitet und es wurden erste Rahmenbedingungen für die Standardisierung der polizeilichen Beschaffung gesetzt. Die ersten Rahmenverträge zur Beschaffung einiger polizeilicher Führungs- und Einsatzmittel stehen den Behörden und Einrichtungen (BuE) bereits zur Verfügung.

Zur Unterstützung der BuE bei der „Freihand-Beschaffung" von Fahrzeugen wurde im Berichtszeitraum eine elektronische Marktübersicht über alle für den Polizeieinsatz geeigneten Fahrzeuge im polizeilichen Einsatzmittel- und Materialmanagement (EMM) eingerichtet. Die Beschaffer können hierüber einen mehrstufigen Genehmigungsworkflow systembruchfrei Bestellungen über die ZPT auslösen.

Vermessungs- und Katasterwesen

Der Landesrechnungshof (LRH) hat die Gemeinden aufgefordert, die bisher nicht erhobenen Ausgleichsbeträge für sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen zügig zu erheben. Dies hat zu einem stark erhöhten Volumen der Anträge für die Erstattung der erforderlichen Gutachten in den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bei den Vermessungs- und Katasterämtern geführt. Zur Erhöhung der Kapazität der Geschäftsstellen wurde die Fachkompetenz in sechs Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse, den sogenannten Sanierungsclustern, gebündelt. Voraussetzung für diese Aufgabenkonzentration war eine entsprechende Änderung der Gutachterausschussverordnung. Die zentralen Geschäftsstellen erheben die für die Wertermittlung in den Sanierungsgebieten erforderlichen Daten, bereiten die Gutachten über die Anfangs- und Endwerte für die örtlichen Gutachterausschüsse beschlussfertig vor und fertigen die beschlossenen Gutachten aus.

Wesentliche Säulen des "Qualitätssicherungssystems Sanierungsbewertung" bilden Regionalforen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sanierungscluster einerseits und den Trägern der Sanierungsverfahren (Kommunen und Sanierungsträger) andererseits sowie Handlungsanweisungen (Arbeitshilfe, Leitfaden und Faltblatt) und die Durchführung von Schulungen.

Auf dem 11. Gipfel der Großregion am 17. Juli 2010 wurde der Aufbau eines internetbasierten Geoportals für die Großregion (GIS-GR) beschlossen. Gleichzeitig wurde entschieden, dass der technische Aufbau und der Betrieb des Geoportals unter Nutzung der bestehenden Komponenten im Rahmen der Geodateninfrastruktur Rheinland-Pfalz durch das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz (LVermGeo) übernommen werden. Mit dem Aufbau des GIS-GR sollen insbesondere folgende Ziele erreicht werden:

- Harmonisierung der innerhalb der Großregion vorhandenen Geodaten, insbesondere auch der Geofachdaten,

- erleichterte Visualisierung der Geodaten (Geobasis- und Geofachdaten) der Großregion für eine bessere Bestandsaufnahme, Analyse, Planung und Realisierung von Entscheidungen der Politik, Verwaltung und Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger sowie

- Information der Öffentlichkeit über räumliche Zusammenhänge innerhalb der Großregion.

Die Anschubfinanzierung des GIS-GR erfolgt durch eine Förderung im Rahmen des Programms INTERREG IVa; der Start des Projektes war der 1. April 2010.

Zentralstelle für IT und Multimedia (ITZ)

Mit der „Zentralisierung von IT-Betriebsaufgaben" konnten durch eine weitgehende Konsolidierung historisch gewachsener IT-Infrastrukturen deutliche Synergieeffekte erzielt werden. Die mit der bisherigen verteilten Aufgabenwahrnehmung einhergehenden Anforderungen (z.B. bei der Gewährleistung eines 7 x 24 Stundenbetriebs, der Sicherstellung der qualifizierten Betreuung außerhalb der Regelarbeitszeit sowie der Vertretung von Spezialisten) können damit besser bewältigt werden. Durch eine Bündelung von Aufgaben und Fachwissen und die Vereinheitlichung der komplexen Systeme wurden Rationalisierungspotenziale erschlossen. Die erfolgreiche Konsolidierung der IT-Infrastrukturen beim Landesbetrieb Daten und Information (LDI) war Voraussetzung, die Möglichkeiten zur Virtualisierung umfassend zu erschließen. Als Virtualisierung bezeichnet man die Technologie, die Ressourcen von konventionellen Arbeitsplatz-PCs und Serversystemen ohne funktionale Einschränkungen zusammenzufassen und somit besser nutzen zu können. Dies führt zu deutlichen Energieeinsparpotenzialen.

Neben der erfolgreichen Zentralisierung des Rechenzentrums des Landesbetriebs Forsten konnten bis Ende der Legislaturperiode die Zentralisierungs- und Konsolidierungsmaßnahmen in wesentlichen Bereichen der Landesverwaltung (insbesondere Polizei und Justiz) abgeschlossen werden. Ausgenommen davon ist weiterhin aus rechtlichen Gründen das Rechenzentrum der Finanzverwaltung. Der eingeschlagene Weg soll fortgeführt werden. Insbesondere soll die derzeit noch überwiegend dezentral organisierte Kommunikationsinfrastruktur (E-Mail) der Landesverwaltung zentralisiert werden.

Die IT-, eGovernment- und Multimedia-Strategie für die Landesverwaltung 2006 2011 (www.zukunft.rlp.de) verfolgt im Bereich des IT-Managements das strategische Ziel einer standardisierten, interoperablen und kostenmäßig optimierten IT- Infrastruktur. Die Koordination der IT-Rahmenverträge und die Abstimmung mit den Ressorts und Dienststellen als Bedarfsträger obliegen der ITZ. Zur Erreichung dieses Ziels erfolgt die Beschaffung von allen wesentlichen IT-Gütern und -Leistungen (Hardware, Software, Verbrauchsmaterial, Dienstleistungen) zentral durch den LDI.

Dies entspricht seiner Rolle als zentralem IT-Dienstleister der Landesverwaltung. In allen geeigneten Bereichen wurden daher aus wirtschaftlichen Gründen Rahmenverträge mit einer Mindestabnahmeverpflichtung ausgeschrieben bzw. ressortübergreifende Lizenzverträge abgeschlossen. Dabei wurden die fachlichen Besonderheiten der Ressorts berücksichtigt.

Eine so verstandene zentrale IT-Beschaffung ist nicht gleichbedeutend mit einer zentralen Wahrnehmung aller damit zusammenhängenden Aufgaben.