Verbraucherschutz

Fallzahl im Bereich des Bundesversorgungsgesetzes und zur Erhaltung des höheren Spezialisierungsgrades war eine Bündelung und Zentralisierung unabdingbar.

Die Zweigstelle der ÄsA beim LSJV wurde in die Abteilung „Versorgung" des LSJV eingegliedert und nimmt die Aufgaben der ÄsA im Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach anderen Rechtsvorschriften, soweit sie Versorgung in entsprechender Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes gewähren, wahr.

Die Umsetzung erfolgt seit 01.04.2010 Zug um Zug, allerdings mit der Maßgabe, dass der notwendige Vorortservice bestehen bleibt (sog. Front-/Back-Office Lösung). Zentralisierung der Vorverfahren und Streitverfahren im Sozialen Entschädigungsrecht (SER), einschließlich des Opferentschädigungsrechts (OEG)

Mit Wirkung vom 01.01.2008 wurde die zuvor in der Zweigstelle des LSJV beim Amt für soziale Angelegenheiten (AsA) in Landau bearbeiteten Aufgaben des Landesamtes in

- Vorverfahren SER (landesweit),

- Streitverfahren SER für den Bereich des AsA Landau,

- Streitverfahren OEG (landesweit) der Abteilung „Versorgung" des LSJV zugewiesen.

Schwerbehindertenrecht

Die Delegation der Vorverfahrensbearbeitung im Feststellungsverfahren SGB IX Schwerbehindertenrecht - an die Zweigstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung beim Amt für soziale Angelegenheiten in Koblenz soll zurückgenommen und wieder der Abteilung „Versorgung" des LSJV zugeordnet werden.

6. Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz

Aufgabenbestand Gewerbeaufsicht

Die rheinland-pfälzische Gewerbeaufsicht vollzieht umfangreiche und stetig wachsende Vorschriften:

- zum Arbeits-, Immissions- und Strahlenschutz,

- zur Chemikaliensicherheit,

- zur Gentechnik und zum Schutz vor Biostoffen sowie

- der Geräte- und Produktsicherheit.

Aufgrund des Vollzuges der europäischen Gesetzgebung bzw. der Umsetzung in nationales Recht ergibt sich für den Erhebungszeitraum die Erhöhung der Aufgabenwahrnehmung in einigen wesentlichen Bereichen. Dazu gehören insbesondere:

- Richtlinie über Industrieemissionen,

- Seveso II-Richtlinie,

- Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie,

- Umsetzung der Inspire-Richtlinie,

- Fortschreibung und zukünftiger Anpassungsbedarf im Rahmen der Datenerhebung zum Europäischen Schadstoffemissionskataster PRTR,

- Erfüllung der EU-Biokraftstoffquoten,

- Treibhausgas-Emissionshandel,

- Vollzug der REACH-Verordnung,

- Verordnung EG 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.12.2006 Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (ChemOzonSchichtV),

- Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung),

- Umsetzung des Gentechnikgesetzes,

- Marktüberwachung,

- Pflege und Erweiterung des „Sicherheit, Gesundheit und UmweltschutzLeitfadens " zur Eigenauditierung kleiner und mittlerer Unternehmen.

Der konstruktive dialogorientierte Gesetzesvollzug durch die Gewerbeaufsicht sowie ihre Beiträge zu kurzen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren bilden einen Standortvorteil für Rheinland-Pfalz, der erhalten und möglichst noch ausgebaut werden sollte. Die zeit- und sachgerechte Durchführung dieser Verfahren hat für die Landesregierung höchste Priorität, weil davon die rasche Realisierung gewerblicher Investitionen sowie der Erhalt und möglichst auch Zuwachs an Arbeitsplätzen in Rheinland-Pfalz abhängen. Hinzu kommt, dass die Gewerbeaufsicht ihren vielfältigen Aufgaben als Gefahrenabwehrbehörde glaubwürdig nachkommt und stets dazu in der Lage ist und bleibt, Angelegenheiten, die die Sicherheit der Allgemeinheit beeinträchtigen oder diese beunruhigen, qualifiziert nachzugehen.

Zentralstelle der Forstverwaltung (ZdF)

Auch in diesem Berichtszeitraum kam es zum Verkauf von Forstdienstgebäuden.

Aufgabenzuordnung

Das MUFV hat in einem Pilotprojekt die gesetzlich vorgeschriebene Lärmkartierung, für die die Kommunen zuständig sind, für die Städte mit weniger als 80.000 Einwohnern durchgeführt. Zugute kam das Vorhaben den Verbandsgemeinden und Städten an den kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraßen im gesamten Land. Dadurch wurde die Maßnahme fristgerecht abgeschlossen und den Kommunen blieb beträchtlicher Verwaltungsaufwand und Gutachterbeauftragung erspart.

Mit Beschluss vom 19. Juni 2007 hat der Ministerrat das ISM beauftragt, in einer Lenkungsgruppe mit den betroffenen Ressorts Vorschläge zum Abbau von Doppelstrukturen in der ADD, den SGDen Nord und Süd, dem LUWG, dem Landesuntersuchungsamt (LUA), dem LGB sowie dem LBB zu unterbreiten.

Die Labororganisation der SGD Nord und die hier geleistete Arbeit wurde von einem privaten Institut in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut für Wasser- und Abfallwirtschaft der RWTH Aachen als vorbildlich bewertet.

Aufgrund der Entscheidung des Ministerrates vom 29.09.2009 wurde die Überwachung großer Direkteinleiter aus Effizienzgründen vom LUWG auf die SGD Nord übertragen.

AG Aufgabenkritik im LUWG

Im Auftrag der Lenkungsgruppe hat eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe „Aufgabenkritik im LUWG" unter Federführung des MUFV durchgeführt. An der Arbeitsgruppe nahmen ständige Vertreterinnen und Vertreter des MASGFF, die Leitung, die Verwaltung und die betroffenen Fachabteilungen des LUWG, der örtliche Personalrat, die Schwerbehindertenvertreterin und die Gleichstellungsbeauftragte teil; bei Bedarf wurden Vertreterinnen und Vertreter der SGDen Nord und Süd hinzugezogen.

In der AG Aufgabenkritik wurde zeitgleich der Prüfbericht des LRH über die Organisation und den Personalbedarf des LUWG vom 13. Oktober 2006 auf seine Umsetzbarkeit untersucht. Im Rahmen des Rechnungshofberichts waren umfangreiche Verhandlungen mit dem MASGFF zu führen und auch die Diskussionen in der Rechnungsprüfungskommission einzubeziehen. Im Rahmen der Erstellung des Schlussberichts der Landesregierung sind auch noch Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses zum LUWG abzuarbeiten. Nicht zuletzt wurde die vom Ministerrat am 19. Juni 2007 ebenfalls getroffene Entscheidung, den Sitz des LUWG von Oppenheim nach Mainz zu verlagern, umgesetzt. Die in Oppenheim ansässigen Organisationseinheiten des LUWG sind im Frühjahr 2008 ­ in bereits vom LUWG genutzte Büroräume ­ nach Mainz, Kaiser-Friedrich-Straße 7, umgezogen. Die Niederlassung in Oppenheim ist inzwischen aufgelöst. Die damit verbundenen Personalmaßnahmen wurden sozialverträglich durchgeführt. Der Organisation des Umzugs von Teilen des LUWG aus Oppenheim nach Mainz wurde Priorität vor der Aufgabenkritik eingeräumt.

Die Laborabteilung (Abt. 6 - Messinstitut, Zentrallabor) des LUWG wurde von der Aufgabenkritik ausgenommen, da eine Laborreorganisation unter Mitwirkung eines externen Gutachters lief.

Für die Fachabteilungen des LUWG ­ mit Ausnahme der Laborabteilung ­ wurde eine detaillierte Aufgabenbeschreibung erstellt. Die Aufgabenbeschreibung ist zukunftsorientiert ausgerichtet; es gibt zwar Schnittstellen, aber keine Aufgabenüberschneidungen mit den SGDen oder dem LUA. Es ist anhand der vom LRH angeregten Aufgabenbeschreibung nachvollziehbar, ob die Aufgaben kraft Gesetzes bzw. Verordnung, Anweisung der Ministerien oder auf Anfrage der Vollzugsbehörden wahrgenommen werden.

AG Labore

Im Auftrag der Lenkungsgruppe wurde eine weitere behördenübergreifende Arbeitsgruppe „Labore" unter Federführung des MUFV durchgeführt. An der Arbeitsgruppe nahmen ständig Vertreterinnen und Vertreter des MASGFF, des MWVLW, des FM, die Leitung, Verwaltung und die betroffenen Fachabteilungen des LUWG, LUA, LGB und der SGD Süd und Nord, sowie die Personalvertretungen, die Schwerbehindertenvertretungen und die Gleichstellungsbeauftragten teil.

Ziel des Konzepts bestand in der Optimierung der vorhandenen Laborstruktur (Labore des LUA, LUWG, SGD Nord und SGD Süd sowie LGB).