Integration

130 Opferschutzbericht Verfügung, für die Rheinland-Pfalz die anfallenden Sach- und Personalkosten übernimmt. Seit einigen Jahren ist bundesweit zu beobachten, dass die Jugendgerichte wieder zunehmend Jugendarrest verhängen. Aufgrund dessen reicht die Kapazität in Worms nicht mehr aus. Da auch diese Plätze nicht ausreichen, sowie zur Ermöglichung einer rascheren Vollstreckung verhängter Jugendarreste ist beabsichtigt, in Koblenz eine neue Jugendarrestanstalt mit 30 Arrestplätzen zu bauen. Die bauliche Umsetzung ist in den Jahren 2011 und 2012 vorgesehen.

9. Vorbeugendes Informationsaustauschsystem (VISIER.rlp)

Das ressortübergreifende Konzept „VISIER.rlp" (Vorbeugendes InformationsAustauschsystem zum Schutz vor Inhaftierten und Entlassenen Rückfalltätern) ist umgesetzt. Die Aufnahme des praktischen Wirkbetriebes begann mit der Einrichtung der polizeilichen Kontaktstelle beim Landeskriminalamt und der Datenbank VISIER.rlp am 2. Februar 2009. Die rechtliche Umsetzung des Programms erfolgte durch ein gemeinsames Rundschreiben der drei beteiligten Ministerien vom 17. Dezember 2008.

VISIER.rlp regelt insbesondere einen Informationsfluss zwischen Polizei- und Justizbehörden, wobei dieser grundsätzlich in beide Richtungen zu gewährleisten ist:

Der Justiz kommt nach der Konzeption die Aufgabe zu, die nach einer Prüfung als zu Präventionszwecken erforderlich angesehenen Informationen an die Polizeibehörden zu übermitteln. Auf Seiten der Justiz sind sowohl die Justizvollzugsanstalten und Staatsanwaltschaften als auch die Gerichte, Führungsaufsichtsstellen und die Bewährungshilfe in die Informationsübermittlung an die Polizei eingebunden. Als justizielle Kontaktstellen fungieren die Generalstaatsanwaltschaften. Bei im Maßregelvollzug Untergebrachten berichten die Maßregelvollzugsanstalten der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei.

Das Konzept regelt auch die Mitteilung relevanter Erkenntnisse von Seiten der Polizei an die Justiz. Auf Seiten der Polizei kommt neben den örtlichen VISIERAnsprechpartnerinnen und -partnern der beim Landeskriminalamt eingerichteten polizeilichen Kontaktstelle eine zentrale Bedeutung zu. Dort wird die Datenbank VISIER.rlp geführt. Die Polizei wird durch den von VISIER.rlp strukturierten

Opferschutzbericht 131

Informationsfluss in die Lage versetzt, die nach dem Polizeigesetz möglichen präventivpolizeilichen Maßnahmen zu ergreifen.

Nach den bisher von der Polizei und der Justiz übermittelten Berichten haben sich die im Konzept vorgesehene Kommunikations- und Meldewege sowie die Ablaufprozesse in der Zwischenzeit konsolidiert. Vereinbarungsgemäß wird das Konzept derzeit nach einem Jahr Wirkbetrieb evaluiert. Es ist vorgesehen, die hierfür erforderlichen Beiträge aller beteiligten Stellen zusammen zu fassen. Diese werden dann einer umfassenden Analyse und Bewertung unterzogen. Fragen der länderübergreifenden Zusammenarbeit und Vernetzung der Programme zur Überwachung rückfallgefährdeter Haftentlassener werden polizeilicherseits in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe behandelt. Derzeit verfügen elf weitere Bundesländer über ähnliche oder vergleichbare Konzepte wie VISIER.rlp.

Seit Juni 2010 ist ein Konzept zur Umsetzung einer sogenannten systematischen Retrograd-Erfassung in Kraft. Diese „Rückwärtserfassung" hat die Aufnahme von Personen in das Programm VISIER.rlp zum Ziel, die bereits vor dem Wirkbetrieb aus der Haft oder dem Maßregelvollzug entlassen worden sind. Auch diese Personen können eventuell noch als gefährlich anzusehen sein. Zur Klärung dieses Sachverhaltes ist die Identifizierung in Frage kommender Personen erforderlich.

Diese erfolgt unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien durch die Führungsaufsichtsstellen der Justiz. Ergibt diese Prüfung Anhaltspunkte für eine weitere Gefährlichkeit und damit für eine mögliche Rückfalltat erfolgt eine Meldung an die Polizei. Dort wird eine Aufnahme dieser Personen in VISIER.rlp vorbereitet und durchgeführt.

132 Opferschutzbericht 10. Förderung der ambulanten Nachsorge für Gewalt- und Sexualstraftäterinnen und -straftäter

Allgemeines:

Mit der am 18. April 2007 in Kraft getretenen Reform der Führungsaufsicht waren Regelungen über forensische Ambulanzen in das Strafgesetzbuch eingeführt worden.

Auch wenn damit keine ausdrückliche Verpflichtung zum Auf- oder Ausbau forensischer Ambulanzen (BT-Drucks. 16/1993, S. 2, 20, 29) verbunden war, bestand nach Auffassung der Landesregierung insbesondere im Interesse eines effektiven Opferschutzes ein Bedürfnis zur Verbesserung der Nachsorge durch die Schaffung solcher forensischer Ambulanzen. Dieses Ziel wurde und wird mit den nachfolgenden Ansätzen verfolgt.

Forensisch-psychiatrische Ambulanzen des Maßregelvollzugs bei den Maßregelvollzugseinrichtungen

Die oft lange Verweildauer im Maßregelvollzug mit der Gefahr einer Hospitalisierung sowie das häufige Fehlen von sozialen Bezügen erfordert im Hinblick auf eine Entlassung in Freiheit eine schrittweise Eingliederung in die Gesellschaft. Eine ambulante Nachsorge trägt dazu bei, die Integrations- und Verselbstständigungsprozesse erfolgreich abzuschließen. Eine weitere wichtige Aufgabe der forensischen Ambulanz ist die Erstellung von Gefährlichkeitsprognosen und das Auffangen von Krisen. Hierzu muss sie auch aufsuchend tätig werden können.

An allen drei Maßregelvollzugseinrichtungen des Landes (Pfalzklinikum/ Klingenmünster, Rheinhessen-Fachklinik/Alzey, Klinik Nette-Gut/Weißenthurm) sind nach umfangreichen Vorarbeiten einer interdisziplinär besetzten Arbeitsgruppe seit dem 1.