Studiengang

154 Opferschutzbericht

Den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten liegen für Rheinland-Pfalz zu einzelnen Deliktsbereichen spezielle Handlungsanleitungen vor:

Der Leitfaden für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zum Umgang mit Fällen der Gewalt in engen sozialen Beziehungen umfasst u.a. Fragen des Umgangs mit Opfern, der Gesprächsführung und der Vernehmung sowie der Zusammenarbeit mit Interventions- und anderen Beratungsstellen. Der Leitfaden wird derzeit überarbeitet;

Das Kooperationskonzept zwischen Strafverfolgungsbehörden, anderen Behörden, Fachberatungsstellen und anderen mitbetreuenden Einrichtungen zur Verbesserung des Schutzes von gefährdeten Zeuginnen und Zeugen und zur Unterstützung der Strafverfolgung in Fällen von Menschenhandel;

Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Polizei - hat eine Handlungsanleitung „Sexualdelikte - Spurensicherung am Tatort, beim Opfer und beim Täter" erarbeitet. Ferner steht die Vorgangsbearbeitungshilfe „Sexualdelikte" zur Verfügung.

In dem Leitfaden „Stalking" sind Handlungsempfehlungen für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte für angemessene repressive und präventive Reaktionen in Fällen der Nachstellung, dem sogenannten „Stalking", zusammengestellt. Er beschreibt das Phänomen, geht ausführlich auf den Straftatbestand der Nachstellung (§ 238 StGB) ein und gibt im Abschnitt „Ablauf des polizeilichen Interventionsprozesses" zweckdienliche Hinweise für den Umgang mit Opfern sowie Täterinnen und Tätern.

Opferschutzbericht 155

Aus- und Fortbildung im Bereich der Polizei

Opferbelange in der Ausbildung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Polizei (Diplomstudiengang)

Für den Opferschutz sind das Verständnis und die Sensibilität für die Betroffenheit und die Belange der Opfer von Straftaten besonders wichtig. Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHöV), Fachbereich Polizei, bezieht die Belange der Opfer deshalb durchgehend in die Lehrinhalte ein. Im bis 2011 angebotenen Diplomstudiengang wird der Opferschutz insbesondere in den Fächern Kriminologie und Kriminalistik behandelt.

In dem Studienfach Kriminologie wird im Hauptstudium der Prozess der Viktimisierung näher erörtert und die Rolle des Opfers vor, während und nach der Tat erläutert. Die rechtliche Stellung des Opfers im Strafverfahren sowie die Rolle und Einflüsse von Polizei und Verletzten bei der Anzeigenerstattung werden näher beleuchtet.

In diesem Zusammenhang wird insbesondere verdeutlicht, dass die Opferhilfe nicht zuletzt wegen des Erstkontaktes der Polizei mit dem Verletzten eine wesentliche Aufgabe für die Polizei ist. Ergänzend wird dargestellt, dass sich die Polizei mittlerweile auch dieser Herausforderung angenommen hat.

Auch in dem im Hauptstudium anstehenden Themenkomplex „Kriminalprävention" wird in wesentlichen Teilen auf die opferbezogene Prävention, die vielfältigen Vorbeugungsmöglichkeiten und die Chancen, die nunmehr auch die Präventionsarbeit in den Kommunen eröffnet, eingegangen. Seit 2009 findet ein eintägiger Thementag zur Opferhilfe statt, in den alle Studierenden eines Studienganges eingebunden werden. Hierzu sind Referentinnen und Referenten aus

156 Opferschutzbericht der polizeilichen Praxis und Vertreterinnen und Vertreter des WEISSEN RINGS e.V. eingeladen, die durch ihre Vorträge und Darstellungen dem Themenbereich „Opferhilfe" auch ein konkretes Bild verleihen. Im Rahmen eines Ideenwettbewerbes sind die Studierenden aufgefordert, im Rahmen von Gruppenarbeiten die Thematik der Opferhilfe in Bildern, Fotografien oder auch Filmbeiträgen zu erschließen und auszudrücken. Die hierbei erzielten Ergebnisse werden vielfach im Rahmen der Opferhilfe bei den Polizeipräsidien oder bei Veranstaltungen des WEISSEN RINGS e.V. verwendet.

In dem Studienfach Kriminalistik werden in verschiedenen Stadien des Studiums Aspekte des Opferschutzes und der Opferhilfe vermittelt. Bereits im Grundstudium werden unter der Überschrift „Bürger und Polizei" die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an die Polizei erarbeitet. In diesem Zusammenhang nimmt die Opferfürsorge eine wesentliche Rolle ein. Die Studierenden erfahren somit bereits zu Beginn ihres Fachhochschulstudiums eine kriminalistische Bewertung zum Stellenwert der oder des Verletzten im Strafverfahren und werden für Beratungsund Unterstützungsangebote der Polizei sensibilisiert. Die Rollen von Opfer und Polizei werden klar beschrieben. Im weiteren Studium wird in den Themenkomplexen „Vermisstensachbearbeitung", „Todesermittlungen", „Jugendsachbearbeitung" und insbesondere „Vernehmungen" der Bereich Opferhilfe mit einbezogen.

Opferbelange in der Ausbildung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Polizei (Bachelor-Studiengang)

In dem seit 2009 angebotenen Bachelor-Studiengang „Polizeidienst" sind der Opferschutz und die Opferhilfe als ein zentrales Thema integriert. Im Rahmen des aktuellen hochschuldidaktischen Konzeptes und der Modularisierung wird eine ganzheitliche und interdisziplinäre Erfassung der Belange der Opfer im Studium ermöglicht und um polizeipraktische Trainingsanteile ergänzt.