Fortbildung

Opferschutzbericht 169

Traumaleitfaden - Hilfe für den professionellen Umgang mit Opfern von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung für Polizei, Justiz und kommunale Verwaltung

Im Auftrag des Bundeskriminalamtes wurde mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durch eine externe Stelle der „Traumaleitfaden - Hilfe für den professionellen Umgang mit Opfern von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung für Polizei, Justiz und kommunale Verwaltung " erstellt und im Mai 2009 veröffentlicht.

Der Leitfaden ist für Polizei, Justiz und die kommunale Verwaltung als Hilfestellung bei der Einschätzung von Reaktionen und Verhaltensweisen traumatisierter Opfer des Menschenhandels sowie für den entsprechenden Umgang mit diesen Opfern gedacht.

Er besteht aus einem ausführlichen Handbuch (119 Seiten) sowie drei unterschiedlichen Broschüren als Kurzfassung für Polizei, Justiz und kommunale Verwaltung.

Das Handbuch kann bei Bedarf über das Bundeskriminalamt bezogen werden.

2.10 Angebot „Opferberatung Rechtsextremismus Rheinland-Pfalz":

Seit März 2010 wird die „Opferberatung Rechtsextremismus Rheinland-Pfalz" angeboten. Diese ist Bestandteil des „Beratungsnetzwerkes gegen Rechtsextremismus in Rheinland-Pfalz" (www.beratungsnetzwerk-rlp.de) und wird in Kooperation mit der opfer- und täterHILFE e.V. (www.outh.de) durchgeführt.

Die Beratung, bei der ausschließlich die Bedürfnisse des Opfers im Mittelpunkt stehen, ist kostenlos, vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Sie umfasst sowohl Informationen als auch psychologisch begleitete Gespräche. Die Erstattung einer Anzeige ist keine Voraussetzung für die Beratung. Die Begleitung zu polizeilichen

170 Opferschutzbericht Vernehmungen, zur Gerichtsverhandlung oder zu ärztlichen Untersuchungen gehören ebenso dazu. In Einzelfällen können Trauma-Experten oder Opferanwältinnen und -anwälte hinzugezogen werden bzw. eine entsprechende Weitervermittlung erfolgen. Für Angehörige und andere Personen aus dem sozialen Umfeld sowie Tatzeugen besteht ebenfalls ein Unterstützungsangebot.

Die „Opferberatung Rechtsextremismus Rheinland-Pfalz" ist per Email: opferberatung@lsja.rlp.de oder unter der Rufnummer 06131 ­ 2877789 erreichbar.

3. Weitere Beratung, Betreuung und Schutz von Opfern im Allgemeinen

Beratungszentren und Rahmenkonzepti on "Polizeilicher Opferschutz in Rheinland-Pfalz"

In den Polizeilichen Beratungszentren werden darüber hinaus u.a. nachfolgende Aufgaben mit Bezug zum nachsorgenden Opferschutz wahrgenommen: Intensivierung der Opferhilfe und Opferberatung durch Erstellung und Pflege einer Opferhilfedatei sowie der Weitervermittlung Betroffener an Fachstellen, Information der Opfer über den Ablauf eines Ermittlungsverfahrens, Aufklärung über die Rechte im Strafverfahren sowie Hinweise auf weitere Rechte und bestehende Hilfsangebote, Kontinuierliche Netzwerkarbeit mit externen Opferhilfeeinrichtungen, Verhaltensorientierte Beratung zu allen Themenbereichen sowie die Beratung potenziell gefährdeter Personen oder Zielgruppen, Durchführung von Vorträgen und Informationsveranstaltungen.

Die Opferberatung der Polizei verfolgt vorrangig den verhaltensorientierten Ansatz.

Demnach richtet sie sich an potentielle Opfer ebenso, wie an Bürgerinnen und Bürger, die bereits Opfer einer Straftat geworden sind.

Opferberatungen erfolgten überwiegend in den Deliktsfeldern Raub/Diebstahl, Einbruch, Bedrohung, Belästigung, Nachstellung (offizielle Bezeichnung für

Opferschutzbericht 171 „Stalking"), Sexualdelikte und Gewalt in engen sozialen Beziehungen, in gravierenden Einzelfällen aber auch die Betreuung von Opfern nach Tötungsdelikten, tödlichen Verkehrsunfällen und anderen schädigenden Ereignissen.

Der zeitliche Ansatz einer einzelnen Opferberatung ist abhängig vom Delikt und der Person des Opfers. In der Regel ist für eine Beratung ein Zeitansatz von 30 bis 60 Minuten zu veranschlagen. Im Einzelfall können mehrere Beratungen sowie eine Nachbetreuung in einem zeitlichen Umfang von mehreren Stunden je betreuter Person erforderlich sein.

Die vom LKA erstellte Rahmenkonzeption „Polizeilicher Opferschutz in Rheinland-Pfalz" ist mit Wirkung vom 10. Juli 2009 durch das Ministerium des Innern und für Sport umgesetzt worden. Dem Konzept liegt zu Grunde, dass Opferschutz Aufgabe einer jeden Polizeibeamtin und eines jeden Polizeibeamten ist.

In den Beratungszentren der Polizei sind „Ansprechstellen Opferschutz" eingerichtet, welche die Aufgabe vor allem behördenintern verankern und für die nötige Fortbildung der Beamtinnen und Beamte Sorge tragen. In Einzelfällen erfolgt die Beratung von Opfern, Zeugen und Angehörigen mit dem Ziel der schnellstmöglichen Vermittlung an Fachstellen, insbesondere wenn es um die Bewältigung von Traumata geht. Die Rahmenkonzeption bietet den Polizeibeamtinnen und -beamten Orientierung beim Umgang mit Opfern von Straftaten und sonstigen schädigenden Ereignissen. Sie gewährleistet eine kompetente Handhabe und stellt ein gleichmäßiges Angebot sicher.

Zeugenkontaktstellen

Die im Sicherheitskonzept P.R.O. Sicherheit in Rheinland-Pfalz vorgesehene flächendeckende Einrichtung von Zeugenkontaktstellen ist umgesetzt worden. Seit dem 2. März 2009 bestehen bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes insgesamt knapp 80 Zeugenkontaktstellen. An einzelnen Standorten haben mehrere Justizbehörden gemeinsame Zeugenkontaktstellen gebildet. Die Zeugenkontaktstellen sind hierbei nicht nur im Bereich der Strafgerichte bzw. der ordentlichen Gerichtsbarkeit, sondern an allen Gerichtsbarkeiten eingerichtet worden.