Teilzeit in Funktionsstellen wird kaum in Anspruch genommen und wenn dann von Frauen

Nach § 5 des Landesgleichstellungsgesetzes besteht die Verpflichtung der Dienststellen, Frauenförderpläne zu erstellen. Diese richten den Blick auf die Bereiche, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Zielgenaue Maßnahmen werden dann von der jeweiligen Dienststelle entwickelt, um in diesen Bereichen gezielt Frauen zu fördern.

­ Zu den originären Aufgaben einer Führungskraft gehört es, Frauen zu fördern und sie damit auf ihrem Weg in eine Führungsfunktion zu unterstützen.

­ Teilzeit in Funktionsstellen wird kaum in Anspruch genommen und wenn, dann von Frauen. Im Jahr 2000 wurde das Projekt „Führen in Teilzeit ­ FiT" ins Leben gerufen. Die Modellphase hat gezeigt, dass Führen in Teilzeit möglich ist. Mit maßgeschneiderten Modellen, genau auf die jeweilige Position und Dienststelle zugeschnitten, konnte bei der Dienststellenleitung, im Arbeitsumfeld und bei Stelleninhabern/-innen hohe Akzeptanz erreicht werden. Es hat sich aber auch gezeigt, dass „Führen in Teilzeit" noch nicht integraler Bestandteil der Personalentwicklung ist. Deshalb ist es wichtig, dass Führen in Teilzeit Teil der Organisationskultur wird. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen wird deshalb Mitte 2011 eine neue Broschüre herausgeben, die als Leitfaden mit praktischen Beispielen allen Dienststellen das Modell nahebringen und praktische Hilfen für die Umsetzung geben soll.

­ Ein wichtiges Instrument zur gezielten Frauenförderung ist „Mentoring". Anfang des Jahres wurde das Mentoring-Programm „Mehr Frauen an die Spitze" ins Leben gerufen. Alle Ressorts einschließlich der Landtagsverwaltung, der Staatskanzlei und der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der Europäischen Union in Berlin und Brüssel beteiligen sich an diesem Programm. Insgesamt wurden 17 Tandems zusammengestellt. Die Projektleitung liegt im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen. Wissenschaftlich begleitet wird das Programm vom Zentrum für Qualitätssicherung und -entwicklung (ZQ) an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Das Programm soll zum Abbau von Stolpersteinen für Frauen auf dem Weg in eine Führungsposition beitragen. Neben einem qualifizierten Seminarprogramm finden regelmäßige Netzwerkveranstaltungen statt.

Die Landesregierung verfolgt mit diesem Programm drei Ziele:

1. Langfristige Erhöhung des Frauenanteils in Führungsfunktionen.

2. Steigerung des Anteils von Frauen in Gremien.

3. Kompetenzerhöhung aller Beteiligen in Bezug auf Gleichstellungsfragen und eine Sensibilisierung bezüglich der Situation weiblicher Beschäftigter.

4. Wie sieht die Situation von Frauen in Gremien in Rheinland-Pfalz aus?

§ 14 des Landesgleichstellungsgesetzes regelt, dass bei der Besetzung von Gremien des Landes Rheinland-Pfalz Frauen zur Hälfte berücksichtigt werden sollen. Trotz dieser gesetzlichen Vorgabe hat der letzte Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes gezeigt, dass in diesem Bereich Unterrepräsentanz besteht. Der Frauenanteil liegt bei 42 Prozent. Zwar entspricht diese Zahl den von der Europäischen Union geforderten 40 Prozent Frauen in Gremien, dennoch zeigt sich bei genauer Betrachtung, dass 18,7 Prozent der Gremien „frauenfrei" sind, in 58 Prozent der Gremien haben Männer die Mehrheit, und nur in 15 Prozent sind Frauen und Männer gleichermaßen vertreten.

5. Welche Maßnahmen zur Beseitigung der Unterrepräsentanz wurden bisher ergriffen?

Für die Landesregierung ist es ein wichtiges Ziel, dass Frauen in allen Gremien hälftig vertreten sind und dort ihren Blickwinkel und ihre Interessen in Entscheidungsprozesse einbringen können. Bereits 1996 hat die Staatssekretärskonferenz beschlossen, die Transparenz in Gremienbesetzungsverfahren durch die Darlegung des Geschlechterproporzes zu verstärken. Den Ressorts wurde eine Begründungspflicht auferlegt, wenn bei einer Gremienbesetzung trotz Unterrepräsentanz keine Frau vorgeschlagen wurde. Mit Ministerratsbeschluss aus dem Jahre 1999 wurde empfohlen, die Gleichstellungsbeauftragte an allen Gremienbesetzungsverfahren zu beteiligen. Ebenfalls mit Ministerratsbeschluss aus dem Jahre 2002 sollte Gender-Mainstreaming verstärkt Eingang in die Gremienarbeit und Gremienbesetzung finden.

Durchgreifende Veränderungen konnten mit den bisherigen Maßnahmen nicht in Gang gesetzt werden, weil sie sich auf die Vorschlagspraxis der entsendenden Institutionen nicht erkennbar ausgewirkt hat. Um die Vertretung von Frauen in rheinland-pfälzischen Gremien signifikant und nachhaltig zu verbessern, hat der Ministerrat im April 2009 beschlossen, dass bei der Besetzung von Gremien zukünftig sowohl das „Doppelbenennungsverfahren" als auch ein „modifiziertes Reißverschlussverfahren" anzuwenden sind. Das bedeutet: Bei der Erstellung neuer und bei Änderung bestehende Rechtsvorschriften ­ die Regelungen zu Gremien enthalten ­ sollen diese Verfahren in den Text der jeweiligen Rechtsvorschrift aufgenommen werden. Ebenfalls sollen diese Regelungen in der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien, die Staatskanzlei und die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der Europäischen Union verankert werden.

Rheinland-Pfalz geht hierbei neue Wege. Als erstes Land verankert es weitreichende Gremienregelungen in Rechtsvorschriften.

6. Wie beurteilt die Landesregierung die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten nach LGG und welche Unterstützung erhalten diese?

Die Gleichstellungsbeauftragten sind ein wichtiges und unverzichtbares Instrument des Landesgleichstellungsgesetzes. Sie nehmen eine wichtige Aufgabe wahr, um die Gleichstellung in den Dienststellen vor Ort durchzusetzen und voranzutreiben. Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist unerlässlich, um die Chancengleichheit in allen Ämtern und Behörden zu verwirklichen. Sie erfüllen zahlreiche Querschnittsaufgaben. Qualifizierte Gleichstellungsbeauftragte sind verlässliche und wichtige Partnerinnen in der Verwaltung. Die Landesregierung unterstützt die Gleichstellungsbeauftragten sowohl in finanzieller als auch in ideeller Hinsicht.

Gleichstellungsbeauftragte erhalten folgende Unterstützung:

­ Seit 2001 bietet das Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz „Gender-Working

­ Gleichstellung im Beruf" an. Das ist eine Fortbildungsreihe, die sich mit aktuellen Themen, die für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten relevant sind, befasst. 2010 waren das beispielsweise: „Neue Rechtsprechung zum Frauengleichstellungsrecht und zum AGG", „Altersvorsorge für Frauen", „Sexuelle Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz" oder auch „Frauen und Gremienarbeit". Das Interesse an dieser Weiterbildung ist sehr hoch, die Angebote werden nicht nur von Gleichstellungsbeauftragten aus Rheinland-Pfalz angenommen. Auch aus anderen Institutionen oder Bundesländern besteht Interesse.

­ Ebenfalls am Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung ist die „Service- und Vernetzungsstelle der behördlich wirkenden Gleichstellungsbeauftragten" angesiedelt. Ziel dieser Vernetzungsstelle ist es, den Gleichstellungsbeauftragten eine Kommunikationsplattform zu geben, sie in den Bereichen Recht, Personalentwicklung und Organisationsentwicklung zu schulen, aktuelle Informationen zu gleichstellungspolitischen Fragestellungen bereitzustellen oder auch einen regelmäßigen Newsletter anzubieten. Die Homepage www.gleichstellungsbeauftragte.rlp.de wird sehr intensiv genutzt.

­ Bundesweit einmalig sind in Rheinland-Pfalz die Vernetzungsstrukturen der behördlich wirkenden Gleichstellungsbeauftragten.

1997 wurde eine Landesarbeitsgemeinschaft der nach dem Landesgleichstellungsgesetz bestellten Gleichstellungsbeauftragten gegründet. Ihr Ziel ist es, ein landesweites Netzwerk der behördeninternen Gleichstellungsbeauftragten aufzubauen, das ihnen ermöglichen soll, durch einen regelmäßigen Informationsaustausch Anregungen und Ideen für die Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte zu gewinnen. In diesem Netzwerk arbeiten Gleichstellungsbeauftragte aus unterschiedlichen Verwaltungen und Institutionen zusammen. Die Landesarbeitsgemeinschaft wählt regelmäßig Sprecherinnen, die als Bindeglied zu den Gleichstellungsbeauftragten und dem Fachministerium bzw. zu anderen Vernetzungsstellen dienen. Zweimal im Jahr kommen die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft zu Sitzungen zusammen, um aktuelle Themen zu diskutieren. Die Vernetzung der Gleichstellungsbeauftragten in Rheinland-Pfalz findet regional und überregional statt, zwischen den Ressorts und zwischen oberen und nachgeordneten Behörden, aber auch zwischen Landesdienststellen und Kommunen.

­ Zu aktuellen Themen werden Workshops für die Gleichstellungsbeauftragten angeboten.

­ Der alle vier Jahre erscheinende Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes enthält ein eigenes Kapitel „Die Gleichstellungsbeauftragten". Mittels eines Fragebogens werden die Situation und die Bedürfnisse der Gleichstellungsbeauftragten erfragt, um so zielgenaue Maßnahmen ergreifen zu können.

VIII. Frauen in der Politik

1. Wie viele Frauen und Männer haben ein Mandat jeweils in den kreisfreien Städten, Kreistagen, Verbandsgemeinderäten und in den Gemeinde- und Stadträten seit Einführung des kommunalen Direktwahlrechts 1994 in Rheinland-Pfalz (auch prozentual)?

Der durchschnittliche Frauenanteil beträgt nach der Kommunalwahl 2009 in den Kommunalparlamenten in Rheinland-Pfalz 16,8 Prozent und hat sich gegenüber 2004 um einen Prozent gesteigert (1994 betrug der durchschnittliche Frauenanteil 12,7 Prozent und 1999 noch 14,5 Prozent). 2009 wurden durch Verhältniswahl 19,3 Prozent (2004: 19 Prozent) und durch Mehrheitswahl 12,1 Prozent (2004: 9,7 Prozent) Frauen in die Räte und Kreistage gewählt.

In den zwölf kreisfreien Städten hat sich der durchschnittliche Frauenanteil 2009 ­ gegenüber 2004 ­ zwar um 0,9 Prozent erhöht und beträgt aktuell 32,7 Prozent, er ist damit wieder auf dem gleichen Stand wie 1994 (1999: 31,3 Prozent).

In den Kreistagen ist der Frauenanteil insgesamt rückläufig. Mit 23 Prozent ist er auf dem gleichen Stand wie 1994 (1999: 25,7 Prozent; 2004: 24,5 Prozent).

In den Verbandsgemeinderäten stieg der durchschnittliche Anteil der Frauen insgesamt ­ im Vergleich zu 2004 ­ nur geringfügig an (+ 0,2 Prozent) und beträgt heute 17,9 Prozent. Insgesamt hat sich der Anteil der Mandatsträgerinnen in den Verbandsgemeinderäten seit 1994 kontinuierlich nach oben entwickelt: 1994: 15,5 Prozent; 1999: 16,7 Prozent; 2004: 17,7 Prozent; 2009: 17,9 Prozent.

In den Gemeinde- und Stadträten (ohne kreisfreie Städte) der jeweiligen Landkreise hat sich der Frauenanteil insgesamt um 1,2 Prozent von 14,8 Prozent (2004) auf aktuell 16 Prozent gesteigert und stieg seit 1994 durchschnittlich kontinuierlich an: 1994: 11,3 Prozent; 1999: 13,3 Prozent; 2004: 14,8 Prozent; 2009: 16 Prozent.

In den 1 337 kleineren Gemeinden (= 58,3 Prozent aller Gemeinden in Rheinland-Pfalz; das sind in der Regel Gemeinden mit weniger als 1 000 Einwohnerinnen und Einwohnern), die ihre Gemeinderäte über Mehrheitswahl bestimmen, beträgt 2009 der durchschnittliche Frauenanteil 12,1 Prozent. Das bedeutet einen Anstieg im Vergleich zu 2004 um 2,4 Prozent und eine Zunahme zu 1994 von insgesamt 6,4 Prozent. Aber immer noch sind viele Räte in kleinen Gemeinden ohne Frauen (siehe Anhang 9)

2. Wie viele Landrätinnen und Bürgermeisterinnen gibt es seit Einführung des kommunalen Direktwahlrechts in Rheinland-Pfalz in den jeweiligen Gebietskörperschaften (auch prozentual)? 1994 gab es in den 24 Landkreisen eine Landrätin (Landkreis Südliche Weinstraße). In den zwölf kreisfreien Städten amtierte keine Oberbürgermeisterin und den 163 Verbandsgemeinden und 37 verbandsfreien Gemeinden stand keine Frau vor. Der Frauenanteil bei den Landräten stieg 2004 auf drei und beträgt seitdem unverändert 12,5 Prozent. Die kreisfreie Stadt Ludwigshafen wird von einer Oberbürgermeisterin regiert.

In acht der insgesamt 163 Verbandsgemeinden und in zwei der insgesamt 36 verbandsfreien Gemeinden steht 2009 eine Frau an der Spitze.

Gestiegen ist der Anteil der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterinnen seit der Einführung des kommunalen Direktwahlrechts in Rheinland-Pfalz. 1994 waren von insgesamt 2 256 ehrenamtlichen Ortsbürgermeistern 44 Frauen (= zwei Prozent). Seit der letzten Kommunalwahl 2009 stehen in ganz Rheinland-Pfalz 172 Frauen (= 7,6 Prozent) ehrenamtlich einem Gemeinderat vor. Trotz des Anstiegs sind Frauen ­ auch im Hinblick auf ihren Anteil bei den Ortsbürgermeistern ­ immer noch in der Minderheit.

Landrätinnen/-räte und Bürgermeister/-innen Stand: 31. Dez.