Landesforsten: zukunftsfähige Strukturen

Der in der Konzeption "Landesforsten: zukunftsfähige Strukturen" u. a. vorgesehene Einsatz von Produktleitern bietet eine Reihe von Ansatzpunkten zur Verringerung der Personalkosten. Bei konsequenter Umsetzung und Nutzung weiterer Verbesserungsmöglichkeiten können mittelfristig insgesamt 83 Stellen abgebaut und dadurch Personalkosten von mehr als 7 Mio. jährlich vermieden werden.

19 Förderung der Fischerei

- Förderzweck für das "Haus der Fischerei" 2010 nicht erreicht und zweckgebundene Einnahmen nicht zeitnah zur Förderung eingesetzt. Der mit der Förderung des 2001 eingeweihten "Hauses der Fischerei" verfolgte Zweck war 2010 nicht erreicht.

Einnahmen aus der Fischereiabgabe und aus den Beiträgen der Fischereipächter setzte das Land nicht zeitnah zur Förderung der Fischerei ein. Bis Ende 2009 beliefen sich die nicht abgeflossenen Fördermittel auf nahezu 1,3 Mio.. Fischereirechte wurden ohne vorherige Ausschreibung verpachtet. Einnahmemöglichkeiten wurden nicht ausgeschöpft.

Vorbemerkungen:

Der Rechnungshof übersendet dem Landtag und der Landesregierung den Jahresbericht 201. In dem Bericht ist das Ergebnis der Prüfung durch den Rechnungshof zusammengefasst, soweit es für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sein kann. Er enthält neben den aktuellen Prüfungsergebnissen des Jahres 2010 auch Feststellungen zu früheren Haushaltsjahren. Die Bemerkungen zur Haushaltsrechnung betreffen das Jahr 2009, für das die Landesregierung Entlastung beantragt hat.

Die Betragsangaben wurden grundsätzlich, auch soweit sie frühere Jahre betreffen, in Euro dargestellt und aus Gründen der Übersichtlichkeit gerundet.

Die Prüfung war - wie in den Vorjahren - auf Teilbereiche beschränkt. Aus der Bildung von Schwerpunkten ergibt sich, dass über einige Verwaltungen mehr als über andere berichtet wird.

Dem Rechnungshof wurden in dem Zeitraum von August bis November 2010 Entwürfe zur Haushaltsrechnung und am 6. Dezember 2010 die Haushaltsrechnung 2009 zugeleitet.

2 Mit der Darstellung der wesentlichen Ergebnisse aus der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes erfüllt der Rechnungshof seinen Verfassungsund Gesetzesauftrag. Landtag und Landesregierung erhalten Aufschlüsse darüber, in welchen Bereichen die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung zu verbessern ist.

3 Die geprüften Verwaltungen erhielten Gelegenheit, sich zu den Prüfungsfeststellungen zu äußern. Stellungnahmen sind bei der Darstellung der Prüfungsergebnisse berücksichtigt, soweit sie dem Rechnungshof bis zur endgültigen Beschlussfassung des Kollegiums über den Jahresbericht vorgelegen haben.

4 Auf Ersuchen des Landtags hat der Rechnungshof gemäß § 88 Abs. 3 LHO eine gutachtliche Prüfung der Finanzierung des Projekts Nürburgring 2009 durchgeführt.

Über den öffentlichen Teil I des Gutachtens "Eigenfinanzierter Bereich" wurde der Landtag mit Drucksache 15/4741 unterrichtet. Der vertrauliche Teil II "Privat zu finanzierender Bereich" wurde den Fraktionen und der Landesregierung zugeleitet.

Der Rechnungshof hat das Gutachten in der Sitzung des Untersuchungsausschusses "Nürburgring GmbH" am 17. Dezember 2010 erläutert.

5 Der Rechnungshof wird 2011 einen Kommunalbericht vorlegen.

6 Die Prüfung der Jahresrechnung 2009 über die Ausgaben für den Verfassungsschutz5 wird voraussichtlich im ersten Kalendervierteljahr 2011 durchgeführt werden.

7 Dem Kollegium des Rechnungshofs gehören an: Präsident Klaus P. Behnke, Vizepräsidentin Gabriele Binz, die Leitenden Ministerialrätinnen Sylvia Schill und Dr. Elke Topp sowie die Leitenden Ministerialräte Johannes Herrmann, Dr. Johannes Siebelt und Andreas Utsch.

Einzelplan 03 Ministerium des Innern und für Sport, Kapitel 03 01 Ministerium, Titel 533 01 Verfassungsschutz.

Nr. 1 Bestätigung der Landeshaushaltsrechnung 2009

Der Rechnungshof hat bei der stichprobenweisen Prüfung

- keine Abweichungen zwischen den in der Haushaltsrechnung 2009 und den Büchern sowie in anderen Nachweisen aufgeführten Beträgen und Angaben festgestellt, die für die Entlastung von Bedeutung sein können,

- keine Einnahmen und Ausgaben festgestellt, die nicht belegt waren.

Bei der dem Rechnungshof aufgegebenen Prüfung wurde insbesondere Folgendes festgestellt: 1 Kreditermächtigungen

Kassenverstärkungskredite

Die Ermächtigungen, Kassenverstärkungskredite für

- das Land bis zu 8 % und

- den Landesbetrieb "Liegenschafts- und Baubetreuung" bis zu 0,3 % des Haushaltsvolumens aufzunehmen, wurden 2009 überschritten. Die unterjährig höchste Inanspruchnahme lag beim Land (Kernhaushalt) um 177,7 Mio. und beim Landesbetrieb um 14,6 Mio. über dem Kassenkreditplafond.

Das Ministerium der Finanzen hat erklärt, das Jahr 2009 sei insbesondere im

1. Quartal durch die Auswirkungen der Finanzkrise in Folge der Insolvenz des Investmenthauses Lehman Brothers geprägt gewesen. Dies hätte sich u. a. durch einen eingeschränkten Liquiditätszugang am Kapitalmarkt auch für das Land bemerkbar gemacht. Die Überschreitung der Kassenkreditermächtigung für den Kernhaushalt habe in Kauf genommen werden müssen, da zwischen dem 3. und 10. März keine weiteren Kreditabschlüsse möglich gewesen seien.

Die Überschreitung der Ermächtigung des Landesbetriebs sei auf einen Übertragungsfehler zurückzuführen. Zur Vermeidung künftiger Überschreitungen sei u. a. vereinbart worden, dass sich der Landesbetrieb mit dem Ministerium abstimme, sobald seine Restermächtigung für Kassenverstärkungskredite 10 Mio. unterschreite.

Rest-Kreditermächtigung

Nach dem Haushaltsabschluss belief sich die Rest-Kreditermächtigung Ende 2009 auf 1.355 Mio.. Zu diesem Bestand trugen um mehr als 660 Mio. zu hoch veranschlagte Tilgungsausgaben bei.

Das Ministerium der Finanzen hat mitgeteilt, es habe in den drei Vorjahren die bestehende Rest-Kreditermächtigung jeweils nach Abschluss des Folgejahres insoweit in Abgang gestellt, als sie auf zu hoch veranschlagte Tilgungsausgaben zurückzuführen war. Es sei beabsichtigt, für das Haushaltsjahr 2009 in gleicher Weise zu verfahren, wenn die Abschlussergebnisse definitiv feststünden.

Artikel 120 Abs. 2 Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947 (VOBl. S. 209), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2005 (GVBl. S. 495; 2006 S. 20), BS 100-1, §§ 89 Abs. 2 und 97 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 20. Dezember 1971 (GVBl. 1972 S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juni 2008 (GVBl. S. 103), BS 63-1.

§ 2 Abs. 9 Landeshaushaltsgesetz 2009/2010 (LHG 2009/2010) vom 22. Dezember 2008 (GVBl. S. 327), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. November 2009 (GVBl. S. 367), BS 63-37.