Darlehen

13 2 Minusbeträge

Bei zahlreichen Haushaltsstellen sind negative Rechnungsergebnisse - also ggf. per Saldo Einnahmen bei Ausgabetiteln und Ausgaben bei Einnahmetiteln - aufgeführt. Mehrere Minusbeträge wären z. B. durch die Buchung von Einnahmen bei den zutreffenden Titeln oder die Ausbringung eines Absetzungsvermerks bei einer anderen Haushaltsstelle vermeidbar gewesen. Außerdem hätte der Leistungsaustausch von Landesbehörden haushaltsneutral als interne Verrechnung nachgewiesen werden können. Die Zahl der Minusbeträge hätte sich darüber hinaus verringert, wenn von nicht notwendigen Korrekturen von Fehlbuchungen des Vorjahrs abgesehen und Stornierungen bei fälschlicherweise bebuchten Titeln vorgenommen worden wären.

Diesen Feststellungen hat das Ministerium der Finanzen nicht widersprochen.

Bei zwei Positionen bestand keine Übereinstimmung in der Bewertung:

- Einnahmen von fast 82.000 (Kostenerstattung für die Inanspruchnahme des Landesbetriebs "Liegenschafts- und Baubetreuung") wurden 2009 einem Ausgabetitel zugeordnet.

Das Ministerium hat erklärt, der Zeitpunkt für die letzte Einreichung von Annahmeanordnungen für das Haushaltsjahr 2008 sei verstrichen gewesen. Daher sei der Betrag nicht mehr als Rotabsetzung bei dem entsprechenden Ausgabetitel verbucht worden.

Hierzu wird bemerkt, dass der Landesbetrieb die Kosten bereits Ende November 2008 anerkannt hatte. Bei einer rechtzeitigen und vollständigen Einnahmeerhebung hätte die Forderung des Landes zeitnah ausgeglichen werden können.

- Erstattungen des Bundes nach § 172 Bundesentschädigungsgesetz werden seit Jahren bei einem Ausgabetitel nachgewiesen. Im Jahr 2009 wurden 99,3 Mio. vereinnahmt.

Das Ministerium hat mitgeteilt, im Hinblick auf das mittelfristige Auslaufen der Zahlungsverpflichtungen solle an der jahrzehntelangen Handhabung keine Systemänderung mehr vollzogen werden

.

Diese Handhabung, die zu einer Verringerung des Haushaltsvolumens führt, steht nicht im Einklang mit den haushaltsrechtlichen Vorgaben. Andere Länder, wie z. B. Bayern, Berlin, Bremen, Niedersachsen und das Saarland, weisen die Erstattungen des Bundes zutreffend bei Einnahmetiteln nach.

3 Rechnungsnachweisung

Die Rechnungsnachweisung der Landesoberkasse - Außenstelle Neustadt - enthielt unterschiedliche Angaben zu Summen sächlicher Ausgaben in Titelgruppen.

Das Ministerium der Finanzen hat mitgeteilt, Auswirkungen auf das Rechnungsergebnis hätten sich nicht ergeben. Der Landesbetrieb Daten und Information habe versichert, aufgrund einer Umprogrammierung in der Software trete dieser Fehler nicht mehr auf.

Der Rechnungshof hatte bereits in seinem Jahresbericht 2009 darauf hingewiesen, dass die Erstattungen des Bundes seit vielen Jahren entgegen den haushaltssystematischen Vorgaben bei einem Ausgabetitel nachgewiesen werden. Das Ministerium der Finanzen hatte seinerzeit eine Prüfung der Änderung der Veranschlagung bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts angekündigt (vgl. Nr. 1 Teilziffer 3 des Jahresberichts 2009).

4 Verwahrungen

Die Gesamtbestandsnachweisung 2009 weist für die Landesjustizkasse Verwahrungen von fast 2,5 Mio. aus. Zu diesem Bestand trug bei, dass die Gerichts- und Anstaltszahlstellen ihre Kassenbücher und Listen für 2009 bereits am 10. Dezember 2009 abzuschließen und abzurechnen hatten.

Das Ministerium der Justiz hat erklärt, für den Jahresabschluss 2010 sei vorgesehen, den Abschlusstermin für die Zahlstellen auf den 15. Dezember 2010 festzusetzen. Zu gegebener Zeit solle geprüft werden, ob sich künftig Möglichkeiten für eine noch weitergehende Verkürzung des verbleibenden Zeitraums - etwa durch technische Unterstützung bei den Buchungsarbeiten - ergeben könnten.

5 Ausgabereste und Vorgriffe

Die Bildung und Übertragung von Ausgaberesten waren teilweise problematisch.

Beispiele:

- In einigen Fällen wurden klassische Ausgabereste bei Titeln der Hauptgruppen 5 und 6 gebildet, bei denen eine Übertragbarkeit kraft Gesetzes oder durch Haushaltsvermerk nicht gegeben war. Weshalb bei einem Teil der Haushaltsstellen nicht die Bonusregelung zur Anwendung kam, war den Unterlagen nicht zu entnehmen.

- Ausgabereste wurden unter Einbeziehung gekoppelter Einnahmen gebildet.

Hinweise auf eine zweckgebundene Verwendung der Einnahmen enthielt der Haushaltsplan nicht.

- Klassische Ausgabereste von nahezu 1,1 Mio. wurden auf andere Haushaltsstellen - teilweise auch einzelplan- und hauptgruppenübergreifend - übertragen. Diese Verfahrensweise war von den haushaltsrechtlichen Vorgaben nicht gedeckt.

- Zusammen mit den Ausgaberesten aus 2009 standen für die Standortkampagne des Landes im Haushaltsjahr 2010 Mittel von nahezu 2,1 Mio. zur Verfügung. Für diesen Zweck sollten nach den Erläuterungen im Haushaltsplan nur bis zu 1,5 Mio. jährlich aufgewendet werden.

- Bei zwei Haushaltsstellen standen den Vorgriffen von 10 Mio. Resteübertragungen von anderen Haushaltsstellen von nahezu 3,2 Mio. gegenüber. Bei konsequenter Anwendung der Malusregelung, nach der u. a. Mehrausgaben gegebenenfalls durch Einsparungen bei anderen Ausgaben im selben Einzelplan auszugleichen sind, hätten die Ausgabereste brutto und die Vorgriffe 2009 verringert werden können.

Das Ministerium der Finanzen hat angekündigt, ein zu Unrecht übertragener Ausgaberest von knapp 178.000 werde 2010 zusätzlich in Abgang gestellt. Teilweise wäre die Beantragung als Bonusrest korrekt gewesen, worauf künftig geachtet werde. Entstandene Ausgabereste der Hauptgruppe 5 in Kapitel 14 02 seien nach einer Vereinbarung mit dem Fachressort wie "klassische Ausgabereste" behandelt worden. Im nächsten Haushaltsaufstellungsverfahren würden Haushaltsvermerke bezüglich der zweckgebundenen Verwendung gekoppelter Einnahmen aufgenommen. In zwei anderen Fällen sei durch die Übertragung klassischer Reste gegen die haushaltsrechtlichen Bestimmungen verstoßen worden. Es sei beabsichtigt, den übersteigenden Betrag von 557.000 bei den Ausgaberesten für die Standortkampagne im Vollzug zu sperren oder hilfsweise beim Resteverfahren für 2010 in Abgang zu stellen. Hinsichtlich der Vorgriffe und der Resteübertragungen werde die Möglichkeit einer "Verrechnung" innerhalb des Einzelplans künftig beachtet; das Ressort sei auf den Vorrang der konsequenten Beachtung der haushaltsgesetzlichen Bestimmung hingewiesen worden.

Der Rechnungshof hat zu der Einbeziehung der Hauptgruppe 5 in Kapitel 14 02 in das klassische Restesystem darauf hingewiesen, dass nach der Bonusregelung "bei unabweisbarem Mehrbedarf in ganz besonders begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung des Finanzministeriums... Ausgabereste... der Obergruppen 51 bis 54... bis zu 100 % übertragen werden" können. Falls an der vereinbarten Behandlung als "klassische Ausgabereste" festgehalten wird, sollte ein entsprechender Haushaltsvermerk mit dem Hinweis, dass die haushaltsgesetzliche Bonusregelung nicht zur Anwendung kommt, aufgenommen werden. Des Weiteren sollte bezüglich der - in den Fällen der Übertragung klassischer Ausgabereste - eingeräumten Verstöße gegen die haushaltsrechtlichen Bestimmungen für den Haushaltsvollzug eine Sperre oder eine In-Abgang-Stellung erwogen werden.

6 Geldforderungen Übersichten von Landeskassen über die Geldforderungen des Landes waren auch 2009 nicht hinreichend transparent. Hierzu trug bei, dass Anfangsbestände 2009 nicht mit Endbeständen 2008 übereinstimmten und Bestandsveränderungen im Vergleich zu den Rechnungsergebnissen sachlich und zeitlich unterschiedlich abgegrenzt wurden.

Außerdem weist die Übersicht 10 der Haushaltsrechnung als Bestand an Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Investitionen mit den Schwerpunkten Bildungsinfrastruktur und Infrastruktur aus dem Zukunftsinvestitionsfonds Rheinland-Pfalz lediglich einen Betrag von weniger als 128.000 aus.

Das Ministerium der Finanzen hat erklärt, beim Konjunkturpaket II stünde die Höhe der von den Kommunen in Anspruch genommenen Darlehen erst nach Abschluss der Baumaßnahme fest. Die Bewirtschafter seien angewiesen, zu diesem Zeitpunkt den Darlehensanteil auf die Darlehenstitel umzubuchen. Aus einer Datenbank ließe sich ableiten, dass 2009 rund 180.000 noch nicht umgebucht worden seien. Bei weiteren 1,8 Mio. liege die Vermutung nahe, dass eine Schlussabrechnung zum Jahresende erfolgt sein könnte. Die Beauftragten für den Haushalt seien zur Nachholung etwaiger Umbuchungen im Haushaltsjahr 2010 aufgefordert worden.

7 Selbstbewirtschaftungsmittel

Für die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (DHV) sind in der Sonderrechnung der Landeshochschulkasse und in der Übersicht 24 der Haushaltsrechnung Selbstbewirtschaftungsmittel von fast 418.000 aufgeführt. Einen Haushaltsvermerk, durch den Ausgaben ausdrücklich "als zur Selbstbewirtschaftung bestimmt" bezeichnet werden, enthielt der Haushaltsplan 2009 nicht.

Das Ministerium der Finanzen hat mitgeteilt, die DHV solle mit den übrigen kameral buchenden Hochschulen gleichbehandelt werden.

Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wurde der bei Kapitel 09 13 angebrachte Haushaltsvermerk entsprechend ergänzt.

8 Verpflichtungen

Im Rahmen des Schuldendiensthilfeprogramms für Hallen- und Freibäder hat sich das Land bereit erklärt, die aus der Gewährung von Krediten an Kommunen (Darlehensgemeinschaft) entstehenden Zahlungsverpflichtungen für Zinsen und Tilgungen von insgesamt 52,7 Mio. für zwölf Jahre zu übernehmen. Die Kredite wurden in drei Tranchen (2007, 2008 und 2009) aufgenommen. Die Zahlungsverpflichtungen wurden übernommen, obwohl die Haushaltspläne keine Verpflichtungsermächtigungen enthielten. In den Haushaltsrechnungen (Übersicht 25) waren die Verpflichtungen nicht nachgewiesen.

In den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wurde ein Bewilligungsrahmen aufgenommen, in dem u. a. die Vorbelastungen aus früheren Haushaltsjahren und für künftige Haushaltsjahre dargestellt sind.