Pädagogischen Landesinstituts sei auch der Aufbau eines umfassenden schulischen Beratungssystems

Mit der Einrichtung des Pädagogischen Landesinstituts sei auch der Aufbau eines umfassenden schulischen Beratungssystems verbunden, welches überwiegend regional arbeite. Damit verschöben sich die Fortbildung und Beratung noch stärker als bisher hin zu regionalen Veranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften, die in der Regel am Nachmittag und damit in der unterrichtsfreien bzw. unterrichtsreduzierten Zeit stattfänden.

Das Ministerium hat mitgeteilt, das umfassende schulische Beratungssystem sei im August 2008 eingerichtet worden. Auswirkungen ließen sich jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt statistisch erfassen.

Beurlaubungen und Dienstbefreiungen Teilweise wurde Urlaub für Anlässe gewährt, die die Urlaubsverordnung nicht als Beurlaubungsgründe vorsieht (z. B. Hochzeit des Bruders, Tod des Schwiegervaters, Einschulung des Kindes). Vielfach waren die Gründe für Beurlaubungen oder Dienstbefreiungen aus den Abwesenheitsblättern nicht erkennbar.

Das Ministerium hat erklärt, es werde darauf hinwirken, dass Schulleitungen Beurlaubungen nur im Rahmen ihrer Befugnisse aussprechen.

Auf die Forderungen des Rechnungshofs, sicherzustellen, dass Beurlaubungen und Dienstbefreiungen in den Abwesenheitsblättern unter Angabe der konkreten Gründe erfasst werden und bei Dienstbefreiungen Arbeitszeit vor- oder nachgearbeitet wird, ist das Ministerium nicht eingegangen.

Studientage

An 34 der in die Prüfung einbezogenen Schulen fanden im Prüfungszeitraum Studientage statt. Der Vertretungsbedarf hierfür betrug 825 Unterrichtsstunden an Grundschulen, 3.344 Unterrichtsstunden an Gymnasien und 902 Unterrichtsstunden an Förderschulen. Die Gesamtsumme entspricht der Unterrichtsverpflichtung von mehr als 5 Vollzeitlehrkräften. Die tatsächliche Größenordnung wird deutlich, wenn man berücksichtigt, dass sich die Prüfung auf 4,4 % aller Schulen der betreffenden Schulart und insgesamt 3,1 % aller allgemeinbildenden Schulen bezog.

Studientage sind eine besondere Form der schulinternen Fortbildung für das ganze Kollegium. Das Ziel der Landesregierung, Vertretungsbedarf aufgrund von Fortbildungsmaßnahmen zu vermindern, sollte auch Studientage umfassen. Vertretungsbedarf und Unterrichtsausfall könnten minimiert werden, wenn Studientage in der unterrichtfreien Zeit, z. B. an beweglichen Ferientagen, oder verteilt auf mehrere Nachmittage stattfänden.

Das Ministerium hat mitgeteilt, dass sich die Studientage für die Arbeit der Schule an ihrem Qualitätsprogramm bewährt hätten und einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zur Weiterentwicklung der Schule leisteten.

Den Ausführungen des Ministeriums ist nicht zu entnehmen, weshalb diese Ziele nicht in der unterrichtsfreien Zeit erreicht werden können.

Elternsprechtage

An zehn der geprüften Schulen entstand Vertretungsbedarf durch Elternsprechtage während der Unterrichtszeiten - durchschnittlich im Umfang von 1,7 % des Gesamtvertretungsbedarfs -. Bei den Gymnasien lag der durchschnittliche Anteil bei 3 %, bei zwei Schulen sogar bei über 8 %.

Alle in die Prüfung einbezogenen Schularten sind gehalten, Elternsprechtage "in der Regel in der unterrichtsfreien Zeit" einzurichten. Neben der Vermeidung von Vertretungsbedarf wird dadurch insbesondere berufstätigen Eltern die Teilnahme an Elternsprechtagen erleichtert.

Das Ministerium hat erklärt, es werde die Schulaufsicht auffordern, in den Dienstbesprechungen mit den Schulen auf die Vorschriften hinzuweisen.

Lehrerkonferenzen und Dienstbesprechungen Lehrerkonferenzen und Dienstbesprechungen fanden nur an weniger als der Hälfte der geprüften Schulen während der Unterrichtszeit statt. Der dadurch entstandene Vertretungsbedarf betrug durchschnittlich 1,3 % des Gesamtvertretungsbedarfs.

An einzelnen Schulen war der Anteil aber mit bis zu 4 % deutlich höher.

Das Ministerium hat mitgeteilt, es teile die Auffassung, dass Lehrerkonferenzen und Dienstbesprechungen grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit abzuhalten seien. Darauf hinzuweisen sei aber, dass an Gymnasien und Ganztagsschulen der Unterricht ganztägig stattfinde. Daher sei es systembedingt schwieriger, Konferenzen und Besprechungen in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Das Ministerium werde auch künftig darauf hinwirken, dass die Schulen geeignete organisatorische Möglichkeiten ergriffen, mit denen eine Minimierung des Unterrichtsausfalls erreicht werden könne.

Zu den "systembedingten Schwierigkeiten" ist anzumerken, dass an einigen Schulen der Vertretungsbedarf durch organisatorische Maßnahmen, wie z. B. durch Einberufung der Lehrerkonferenzen am letzten Ferientag, vermieden wurde. So gab es an 20 % der geprüften Gymnasien und nahezu 70 % der in die Prüfung einbezogenen Ganztagsschulen deshalb keinen Vertretungsbedarf.

Personalversammlungen Vertretungsbedarf durch Personalversammlungen während der Unterrichtszeit verursachten im Schnitt 0,2 % des Gesamtvertretungsbedarfs. Gegenüber dem Ergebnis der Prüfung 1998/1999 (0,5 %) ist ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen.

Nur an 13 der geprüften Schulen fanden Personalversammlungen während der Unterrichtszeit statt. An einigen Schulen entstand dadurch 1% des Gesamtvertretungsbedarfs.

Das Ministerium hat erklärt, es teile die Auffassung, dass Personalversammlungen grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit zu verlegen seien. Es werde die Schulaufsicht anweisen, dies in geeigneter Weise zu kommunizieren.

Weitere dienstliche Gründe

Bei den Förderschulen gehört die Erstellung von Gutachten zu den Aufgaben der Lehrkräfte. Die hiermit zusammenhängenden Arbeiten waren für einen Großteil des Vertretungsbedarfs ursächlich. Der Zeitaufwand war sehr unterschiedlich. Die Bandbreite reichte durchschnittlich von 3,5 bis nahezu 6 Unterrichtstunden, die vertreten werden mussten. Eine Schule gewährte für jedes Gutachten eine Freistellung von sechs Lehrerwochenstunden. Die zeitlichen Unterschiede sind auch darauf zurückzuführen, dass den Lehrkräften Methodik und Umfang der Gutachten freigestellt waren.

Das Ministerium hat mitgeteilt, durch das schriftliche Verfassen der sonderpädagogischen Gutachten entstehe kein Unterrichtsausfall. Dieser entstehe allerdings im Zusammenhang mit der erforderlichen pädagogischen Diagnostik und den diagnostischen Erhebungen. Bezüglich der Methodik bestehe weiterer fachlicher Erörterungs- und Entwicklungsbedarf. Das Verfahren gründe auf Empfehlungen der Kultusministerkonferenz von 1994. Mit der geplanten Neufassung dieser Empfehlungen werde Rheinland-Pfalz auch die landesspezifischen Regelungen weiterentwickeln.

Unterschiedliche Regulierung des Vertretungsbedarfs

Schulinterne Maßnahmen ohne zusätzliche Mittel; Einsatz von PES-Mitteln

Als Maßnahmen zur Regulierung des Vertretungsbedarfs ohne zusätzliche Mittel kommen insbesondere schulinterner Vertretungsunterricht durch Lehrkräfte im Rahmen von Zeitausgleich oder nicht vergüteter Mehrarbeit sowie selbstbestimmtes Lernen der Schüler, Umorganisation und ehrenamtliche Tätigkeit in Betracht. Nahezu die Hälfte des Vertretungsbedarfs wurde hierdurch reguliert.

Die Tabelle zeigt die Zahl der vertretenen Unterrichtsstunden (UStd) und den Anteil des dadurch regulierten Vertretungsbedarfs:

Im Vergleich der Schularten zeigen sich deutliche Unterschiede bei der Art der Regulierung. Während bei den Gymnasien mehr als 15 % des Vertretungsbedarfs durch schulinterne Vertretungen reguliert wurden, waren es bei den Förderschulen lediglich knapp 4 %. Dagegen wurden bei den Föderschulen fast 50 % und an den Grundschulen nahezu 46 % des Vertretungsbedarfs durch Umorganisation reguliert.

Die Prüfung ergab Anhaltspunkte dafür, dass Vertretungsbedarf, der bei Doppelbesetzungen durch den Ausfall einer Kraft entstand, regelmäßig durch "Umorganisation" gedeckt wurde, indem die verbleibende Kraft den Unterricht allein abhielt.

Auf diese Weise konnte ohne zeitlichen Mehraufwand der Lehrkräfte ein erheblicher Anteil des Vertretungsbedarfs - zumindest statistisch - aus "Eigenmitteln" der Schule gedeckt werden. Damit erfüllten diese Schulen formal die Voraussetzung zur Inanspruchnahme von PES-Mitteln.

Die Auswertung der Gesamterhebung zum Vertretungsbedarf an den PES-Schulen im Schuljahr 2008/2009 (Grundlage der PES-Statistik) bestätigt den vergleichsweise hohen Anteil "Umorganisation" bei Grund- und Förderschulen und den geringen Anteil an nicht vergüteter schulinterner Vertretung.