Dienstwagen im Land Bremen

Mit der Dienstwagenvereinbarung der Bremer Entsorgungsbetriebe ist erneut offensichtlich geworden, dass die Anschaffung und Nutzung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Dienst und bei Eigenbetrieben zu überprüfen ist.

Mit der seit dem 1. April 2004 gültigen Handlungshilfe zur Benutzung von zu berücksichtigen.

Auch ganz oder zum Teil in öffentlichem Eigentum befindliche Gesellschaften sollten sich aus Umweltschutz- und aus fiskalischen Gründen selbst verpflichten, bei der Nutzung von Dienstwagen die Handlungsanleitung zugrunde zu legen. zur Erhöhung der Kosteneffizienz und Verringerung der Umweltbelastungen sollte endlich abgeschlossen werden.

Wir fragen den Senat:

1. In welcher Form hat der Senat seit dem Jahr 2000 auf die Beschaffung von Nutzund Dienstfahrzeugen im Bereich des öffentlichen Dienstes einschließlich aller Eigenbetriebe mit dem Ziel Einfluss genommen, die Anzahl der Fahrzeuge und den Treibstoffverbrauch zu reduzieren?

2. Welche Ergebnisse hat die Beratung über das Fuhrparkmanagement in der Staatsrätelenkungsgruppe erbracht?

3. Welche Dienststellen und Eigenbetriebe wurden zwischenzeitlich befragt?

Welche Ergebnisse hat die Befragung im Einzelnen erbracht, wie viele Dienstwagen zu welchen Konditionen in welchem Umfang eingesetzt werden?

4. In welchen Dienststellen bzw. Betrieben hat die Befragung weitere Verstöße bei der Benutzung von Dienstwagen gegen die Landeshaushaltsordnung und/ oder die Handlungsanleitung ergeben, und wie wird der Senat in jedem Einzelfall reagieren?

5. Welche Erkenntnisse besitzt der Senat über die Entwicklung des Flottenverbrauchs im Bereich des öffentlichen Dienstes und der Eigenbetriebe (bitte getrennt nach den einzelnen Dienststellen und Betrieben angeben)?

6. In welcher Form wird der Senat die Berücksichtigung der Handlungshilfe für die Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen vom Senator für Finanzen durch die einzelnen Ressorts und Eigenbetriebe einfordern und kontrollieren?

7. Wie wird der Senat die Nutzung des Car-Sharings in allen Dienststellen und Eigenbetrieben fördern?

8. Wie kann der Senat gewährleisten, dass die private Nutzung von Dienstwagen auf das absolut Notwendige reduziert wird? Wird das Führen von Fahrtenbüchern kontrolliert?

9. In welcher Form sichert der Senat ab, dass Vergünstigungen beim An- und Verkauf von Dienstwagen dem Bremer Haushalt zufließen?