Wie viele und welche Facharztstellen im Justizvollzug sind derzeit aus welchen Gründen nicht

96. Wie viele Ärztinnen und Ärzte sind derzeit im rheinland-pfälzischen Justizvollzug tätig (bitte aufgeschlüsselt nach Köpfen, Teil- und Vollzeitkräften sowie Fachbezogenheit)?

Im rheinland-pfälzischen Justizvollzugsdienst sind derzeit elf Ärztinnen und Ärzte wie folgt beschäftigt:

Über die im Landesdienst beschäftigten Ärztinnen und Ärzte hinaus wird die medizinische Versorgung der Inhaftierten durch Vertragsärztinnen und -ärzte aus den Bereichen Psychiatrie, Gynäkologie, Chirurgie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Dermatologie und Augenheilkunde sichergestellt.

97. Wie viele und welche Facharztstellen im Justizvollzug sind derzeit aus welchen Gründen nicht besetzt?

Die für Ärztinnen und Ärzte im Justizvollzug ausgebrachten Stellen sind alle besetzt.

98. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung als sinnvoll an, um dem Bewerbermangel von Ärztinnen und Ärzten im rheinlandpfälzischen Justizvollzug entgegenzuwirken?

Seit der Neufassung der tariflichen Regelungen für den öffentlichen Dienst sind die Einkommensmöglichkeiten nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) aufgrund geltender Sonderregelungen offensichtlich günstiger als die für Ärztinnen und Ärzte im Justizvollzug nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich dafür ausgesprochen, die Beschäftigten im Justizvollzug in den Tarifvertrag für Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) einzubeziehen. Die Finanzministerkonferenz hat das Anliegen dem Vorsitzenden der Tarifgemeinschaft deutscher Länder zur Kenntnis gegeben.

Entgeltverhandlungen stehen demnächst an. Inwieweit in diesem Zusammenhang Forderungen seitens der Gewerkschaften erhoben werden, ist nicht bekannt.

Im Einzelfall sind bereits jetzt im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen Sonderregelungen gefunden worden, um dem Bewerbermangel entgegenzuwirken.

99. Welchen besonderen Herausforderungen sieht sich der rheinland-pfälzische Strafvollzug im Hinblick auf ältere Gefangene (über 60

Jahre) ausgesetzt und wie begegnet er diesen?

Am 1. Oktober 2010 befanden sich 128 Gefangene in Rheinland-Pfalz, die älter als 60 Jahre waren. Davon befanden sich 113 Gefangene in Strafhaft, neun in Untersuchungshaft und sechs in Sicherungsverwahrung. Die Gefangenen, die älter als 60 Jahre alt sind, machen somit 3,6 % der Gesamtbelegung aus.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Verteilung der Gefangenen über 60 Jahren auf die einzelnen Justizvollzugsanstalten am Stichtag 1. Oktober 2010: Ältere Gefangene werden in den für sie nach dem Vollstreckungsplan zuständigen Vollzugsanstalten untergebracht. Eine solche altersgemischte Unterbringung entspricht dem Angleichungsgrundsatz und ist unter dem Gesichtspunkt der späteren Integration in ein normales Alltagsleben außerhalb des Strafvollzugs als vorteilhaft einzuschätzen. Die Justizvollzugsanstalten sind in der Lage, auf die Belange von älteren Gefangenen adäquat einzugehen. Dies sind überwiegend die räumlichen Gegebenheiten wie rollstuhlgerechte Hafträume, die medizinische Versorgung und bewegungsorientierte Sportangebote. Außerdem wird das Übergangsmanagement erleichtert, dem für ältere Gefangene ebenfalls eine große Bedeutung zukommt.

Die Landesregierung verfolgt die demografische Entwicklung in den Vollzugsanstalten. Die Leiterinnen und Leiter der Justizvollzugseinrichtungen sind für dieses Thema sensibilisiert. Bei allen in den Vollzugseinrichtungen stattfindenden Umbaumaßnahmen werden die Belange von älteren Menschen berücksichtigt. Hiervon profitieren nicht nur die älteren Gefangenen, sondern auch die älteren Besucher.

VI. Sicherungsverwahrung 100. Bei wie vielen Verurteilten in Rheinland-Pfalz wurde in den letzten zehn Jahren im Urteil Sicherungsverwahrung angeordnet, bei wie vielen wurde sie seit Bestehen dieser Möglichkeit gemäß § 66 a StGB vorbehalten und in wie vielen dieser Vorbehaltsfälle wurde von dem Vorbehalt Gebrauch gemacht (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Lediglich in zwei dieser Fälle ist bislang über den Vorbehalt entschieden worden; in beiden Fällen wurde (jeweils im Jahr 2008) von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abgesehen.

101. Bei wie vielen Strafgefangenen wurde seit ihrer Einführung Antrag auf nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 b StGB gestellt, in wie vielen Fällen kam es zu einer Anordnung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Mit Schreiben vom 15. Dezember 2004 hat das Ministerium der Justiz angeordnet, dass ihm über Verfahren, in denen eine Unterbringung in der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach dem Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1838) eingeleitet wird, zu berichten ist. Auf der Grundlage der dem Ministerium der Justiz hierzu vorliegenden Berichte wird die Frage wie folgt beantwortet:

In Rheinland-Pfalz wurden bisher in 15 Fällen Anträge auf die Verhängung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung gestellt.

In zwei dieser Fälle sind die entsprechenden Verfahren noch anhängig; in den übrigen Fällen ist es nicht zu einer rechtskräftigen Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gekommen.

Zum Stichtag 1. Oktober 2010 befanden sich insgesamt 41 Sicherungsverwahrte im rheinland-pfälzischen Strafvollzug, davon elf saarländische Sicherungsverwahrte aufgrund eines Staatsvertrags mit dem Saarland.

Bis zum Jahr 2004 wurde die Sicherungsverwahrung aufgrund eines Staatsvertrags mit Nordrhein-Westfalen in der JVA Werl vollzogen.

103. Wie viele Inhaftierte befinden sich bis zum Stichtag 1. Oktober 2010 in einer nachträglichen Sicherungsverwahrung?

Am 1. Oktober 2010 befanden sich keine Inhaftierten in einer nachträglichen Sicherungsverwahrung.

104. Wie viele Sicherungsverwahrte wurden in den letzten zehn Jahren aus der Sicherungsverwahrung entlassen (bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Statistische Zahlen stehen erst ab dem Jahr 2004 zur Verfügung, da erst seit diesem Jahr die Sicherungsverwahrung in Rheinland Pfalz vollzogen wird (vgl. Frage 102).