ISB/RIM ­ Finanzierung des Projekts „Nürburgring 2009"

Die Investitions- und Strukturbank (ISB) musste über die Rheinland-Pfälzische Gesellschaft für Immobilien- und Projektmanagement Gesellschaft (RIM) in die Fertigstellung bzw. Umsetzung des Projekts „Nürburgring 2009" mit rund 85 Mio. Euro eintreten, da ansonsten keine Finanzierung für den „privaten Bereich" (Hotels) zur Verfügung stand und die Umsetzung des Bauprojekts gefährdet war.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Nach welchen rechtlichen Regelungen bzw. Vorgaben (Land, Bund, EU) erfolgte die „bankmäßige Prüfung", auf Grundlage derer es dann zur Vergabe der elf stillen Beteiligungen der RIM an der Mediinvest kam (falls im Einzelfall unterschiedliche Regelungen und Vorgaben bei den jeweiligen Prüfung zu Grunde lagen, diese bitte bezogen auf die jeweilige Beteiligung auflisten)?

2. Welches Prüfergebnis wurde im Rahmen der Überprüfung der elf stillen Beteiligungen anhand des „Risikohandbuchs der ISB" erzielt?

3. Auf Grundlage welcher Methode und auf Grundlage welcher rechtlichen Regelungen bzw. Vorgaben (Land, Bund, EU) wurden die jeweiligen Zinssätze bzw. Vergütungssätze für die elf stillen Beteiligungen festgelegt?

4. Welche beihilferechtlichen Konsequenzen hat die 100 % Rückverbürgung der Risiken der Mediinvest seitens des Landes?

5. Wurde seitens der ISB/RIM von den landesseitigen Vorgaben im Rahmen der globalen Bürgschaftserklärung abgewichen? Wenn ja, in welchen Fällen und welche Konsequenzen zog das Land hieraus?

Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. Januar 2011 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Engagementprüfungen von Kreditinstituten ergeben sich aus einer Reihe von EU-rechtlichen Vorgaben (vorrangig Basel II) sowie deren Umsetzung in Gesetze der Bundesrepublik Deutschland (vorrangig Kreditwesengesetz) sowie Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Bundesbank (vorrangig MARisk), innerhalb derer die Institute eigene Regelwerke zu erstellen und fortzuentwickeln haben. Die RIM als Beteiligungsgeberin ist selbst kein Kreditinstitut. Sie hat zur Engagementprüfung das zu dieser Zeit bei der ISB verwendete Bonitätsprüfungssystem für Bürgschaften verwendet, welches auf die Belange von Beteiligungsengagements im Geschäftsfeld der RIM aufgrund deren Immobilienbezogenheit angepasst war.

Zu Frage 2: Das „Risikohandbuch der ISB" ist die Gesamtheit der für die ISB geltenden Bestimmungen zur Gesamtbanksteuerung und geht über die Beschreibung und Regelung von Einzelengagementprüfungen deutlich hinaus. Teil des Risikohandbuches sind die Regelungen zu den Bonitätsprüfungssystemen (siehe auch Frage 1).

Die RIM hat den Jahresabschluss 2006 und den vorläufigen Abschluss 2007 nebst BWA 2. Quartal/07 und 12/07 der Mediinvest GmbH vor Eingehung der ersten stillen Beteiligung geprüft. Das Ratingergebnis 2006 war gut und 2007 (vorl.) sehr gut. Des Weiteren lagen eine Liquiditäts- und Bilanz- und BWA-Planung für die Jahre 2008 bis 2010 sowie Projektkalkulationen vor. Die Unterlagen wiesen keine Auffälligkeiten auf. Die Bonitätsbeurteilung des Jahresabschlusses 2007 wurde durch die Vorlage des endgültigen Abschlusses bestätigt.

Zu Frage 3: Die Bestimmung der Vergütungen für die stillen Beteiligungen orientiert sich an der Mitteilung der Kommission über die Änderung der Methode zur Festsetzung der Referenz- und Abzinsungssätze (2008/C 14/02) sowie an damals aktuellen Marktzinssätzen.

Bei den stillen Beteiligungen Nr. 3 und Nr. 4 wurde als gewinnunabhängige Vergütung ein Entgelt von laufend „EZB-Satz zuzüglich 20 Basispunkte" vereinbart. Dies erfolgte mit Blick auf die damals geplante sehr kurze Laufzeit dieser beiden Engagements.

Zu Frage 4: Die Risikofreistellung der ISB durch eine Globalbürgschaft wird als EU-rechtlich unbedenklich angesehen, da durch die Anwendung der einschlägigen EU-Beihilfevorschriften eine gedankliche Separierung des Marktgeschäfts der ISB/RIM (= Beihilferecht) von der landesinternen Risikoverteilung (die durch die Globalbürgschaft zu Ausdruck kommt) vorgenommen wird.