Zu Textziffer 15 Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Landeshaushaltsrechung 2008 (über-/außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen)

Der Rechnungshof hat es für erforderlich gehalten, bei der Abgrenzung zwischen dem Erfordernis eines Nachtragshaushalts und der Genehmigung über- oder außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen statt auf den Jahresbetrag grundsätzlich auf einen Gesamtbetrag abzustellen. § 4 Absatz 3 Landeshaushaltsgesetz 2011 wurde entsprechend geändert.

Zu Textziffer 4: Landeskriminalamt

Das Landeskriminalamt führt seit Mitte des Jahres 2010 eine interne Organisationsuntersuchung, das sogenannte Organisationsentwicklungsprojekt LKA 2015 (OEP LKA 2015) durch und bezieht dabei die aus der Prüfung des Rechnungshofs gewonnenen Erkenntnisse mit ein.

Die Untersuchung ist in Projektform strukturiert; die einzelnen Teilprojekte sind derzeit noch mit Erhebungen befasst. Im Januar dieses Jahres ist mit den Abschlussberichten aus den Teilprojekten zu rechnen, die dann in der Folgezeit analysiert und zusammengefasst werden müssen. Belastbare Aussagen lassen sich frühestens Ende des 1. Quartals 2011 treffen.

Die Landesregierung wird über wesentliche Entwicklungen und Erkenntnisse im Projekt weiter berichten.

Zu Textziffer 5: Polizeibehörden

Mit der Implementierung von Berichts- und Abfragemöglichkeiten im Einsatzmittel- und Materialmanagementsystem der Polizei (EMM) wurden landesweit die Voraussetzungen geschaffen, vor Ort und an zentraler Stelle regulierend auf den Einsatz und die Auslastung der Dienstkraftfahrzeuge Einfluss zu nehmen. Zusammen mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Datenqualität im elektronischen Fahrtenbuch und der Standardisierung des mehrstufigen Genehmigungsverfahrens zur Beschaffung von Dienstfahrzeugen wird so bereits mittelfristig ein effektiveres Flottenmanagement möglich sein. Wegen der zwischen der Einführung vorgenannter Maßnahmen und dem jetzigen Berichtszeitraum nur sehr kurzen Zeitspanne, liegen belastbare Erkenntnisse und Erfahrungen noch nicht vor.

Die Landesregierung wird zu gegebener Zeit erneut berichten.

Zu Textziffer 8: Finanzämter

Zu Buchstabe a):

Nach der Übernahme der bayerischen Automationsverfahren im Rahmen des Projekts EOSS-RP zum 1. Juni 2010 soll nunmehr die dem Rechnungshof bereits avisierte Organisationsuntersuchung der Vollstreckungsstellen, die u. a. auch eine Neuermittlung des Personalbedarfs für die Stundungs- und Erlassbearbeitung zum Gegenstand hat, initiiert werden. Das Auftaktgespräch hat am 7. Dezember 2010 in der Oberfinanzdirektion Koblenz stattgefunden. Parallel dazu wird auch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Personalbemessung" der Steuerverwaltungen der Länder die Berechnungsgrundlagen der Personalbedarfsberechnung der Vollstreckungsstellen unter Berücksichtigung des neuen Vollstreckungs-Systems evaluieren und aktualisieren. Ungeachtet der initiierten Prüfprozesse hat die Arbeitsgruppe „Personalbemessung" der Steuerverwaltungen der Länder zugleich die im derzeitigen Bundesmuster 035 angewandten Berechnungsmethoden und Zeitwertansätze zur Abbildung des Personalbedarfs für die Stundungs- und Erlassbearbeitung für zutreffend erachtet und insoweit keinen Anpassungsbedarf gesehen. Auf der Basis dieser Berechnungsgrundlagen, die in der Vergangenheit in Rheinland-Pfalz mangels automationsgestützter Ermittlung der Stundungs- und Erlassfälle keine Anwendung gefunden haben, weicht der ermittelte Personalbedarf bei einer jährlichen Fallzahl von rund 25 000 Stundungs- und Erlassanträgen nicht wesentlich von den derzeitigen Werten der rheinland-pfälzischen Personalbedarfsberechnung ab. Gleichwohl sollten die Ergebnisse der landesinternen Organisationsuntersuchung vor der Initiierung von Personalmaßnahmen abgewartet werden, da sich erst dann der zutreffende Personalbedarf quantifizieren lässt.

Zu Buchstabe b):

Aufgrund der heterogenen organisatorischen Rahmenbedingungen ist es nach wie vor sinnvoll, die Entscheidung einer zentralisierten Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen in den Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstehers zu legen. Die OFD Koblenz hat mit Verfügung vom 6. Oktober 2009 die diesbezüglichen Rahmenbedingungen geschaffen. Drei Finanzämter haben bislang von der Zentralisierungsoption Gebrauch gemacht. Gleichwohl wird die Organisationsuntersuchung der Vollstreckungsstellen auch diesbezüglich weitere Erkenntnisse bringen.

Zu Textziffer 9: Grundbuchämter

Zu Buchstabe a): Gut funktionierende und effizient arbeitende Grundbuchämter sind ein bedeutender Faktor für den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz. Der Landesregierung ist daher besonders daran gelegen, dass die von den Amtsgerichten in Grundbuchsachen zu erledigenden Geschäfte ­ im Blick auf deren in der Regel beachtlichen finanziellen Auswirkungen ­ für die Verfahrensbeteiligten qualitativ hochwertig und zeitnah erledigt werden. Das erfordert eine angemessene sächliche und personelle Ausstattung, welche jedoch auch den Anforderungen an eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung genügen muss. Insbesondere der Ressource Personal und dem sachgerechten Einsatz der vorhandenen Bediensteten wird deshalb auch in diesem Bereich eine besondere Bedeutung eingeräumt. Die zuständigen Personal bewirtschaftenden Stellen sind sich dieser Verantwortung in besonderem Maße bewusst und bestrebt, mögliche Optimierungen in den Geschäftsabläufen auch im Sinne eines noch effizienteren Personaleinsatzes zu nutzen.

Der Einsatz und damit die Verteilung der vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die unterschiedlichen Aufgabengebiete der Gerichte und der Staatsanwaltschaften orientiert sich an dem Gebot, dass mit der vorhandenen personellen Ausstattung die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung in allen Bereichen der Justiz jederzeit gewährleistet sein muss. Der jeweilige Geschäftsanfall und im Einzelfall zu setzende Prioritäten sind deshalb auch für die jeweilige konkrete Verwendung der Bediensteten maßgebend.

Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat sich im Jahr 2009 die Anzahl der in den rheinland-pfälzischen Grundbuchämtern eingesetzten Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger gegenüber dem Prüfungszeitraum von durchschnittlich 131 um sieben auf 124 und im Servicebereich von durchschnittlich rund 142 Kräften um fünf auf 137 vermindert.

Stellen konnten in dieser Größenordnung allerdings nicht eingespart werden, da in anderen Aufgabengebieten, wie insbesondere in Betreuungs-, Nachlass- und Registersachen, insgesamt ein noch weitaus höherer Personalbedarf bestand und ­ wie noch darzustellen ist ­ besteht.

Für eine etwaige Verlagerung oder Reduzierung des Personalbestandes ist die aktuelle Entwicklung der Geschäfte und Geschäftsabläufe von entscheidender Bedeutung.

Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Neuentwicklung eines bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuchs. Das Projekt, an dem sich auch das Land Rheinland-Pfalz beteiligt, befindet sich derzeit noch in der Konzeptionsphase. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt, also noch im Rahmen der maschinellen Grundbuchführung mit SolumSTAR, sind Vorbereitungsmaßnahmen möglich und sinnvoll, um die künftig für die Umstellung auf das Datenbankgrundbuch notwendigen Migrationsarbeiten zu vereinfachen und zu beschleunigen. Diese vorbereitenden Maßnahmen dienen maßgeblich dazu, die inhaltliche Verständlichkeit und die Aktualität von Eintragungen zu optimieren, um eine bestmögliche Automationsunterstützung bei der Migration zu gewährleisten. Die empfohlenen Maßnahmen wirken sich aber nicht ausschließlich auf die zukünftigen Migrationsarbeiten und damit zugunsten des Datenbankgrundbuchs selbst aus, sie sind zugleich auch von Vorteil für die derzeitige maschinelle Grundbuchführung mit SolumSTAR.

Aufgrund von Empfehlungen des 16-Länderverbundes „Neuentwicklung eines bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuchs" hat die in Rheinland-Pfalz eingerichtete Projektgruppe „elektronisches Grundbuch" einen Leitfaden über vorbereitende Maßnahmen zur Migration erarbeitet, der dem Geschäftsbereich im Juli 2009 zugeleitet worden ist. Seine Umsetzung ist mit nicht unerheblichen Zusatzarbeiten in den Grundbuchdezernaten verbunden. Die Methode zur Berechnung eines Personalmehrbedarfs, die nach einem Beschluss der Kommission der Landesjustizverwaltung für Fragen Personalbedarfsberechnung den Ländern überlassen worden ist, wird derzeit landesintern abgestimmt, wobei die Anzahl zusätzlich anfallender Geschäfte statistisch erst 2010 erfasst werden kann.

Einen ersten Anhaltspunkt für die Erwartung eines nicht unerheblichen Personalmehrbedarfs liefert eine Regelung, die in der Landesjustizverwaltung des Saarlandes Anwendung findet. Dort wurde die Einführung der vorbereitenden Arbeiten in der Personalbedarfsberechnung mit einem Zuschlag von zunächst 10 % des Personalbedarfs im jeweiligen Dienstzweig berücksichtigt.

Dessen ungeachtet ist in den Aufgabenbereichen außerhalb des Grundbuchs ein zuletzt stetig gestiegener und fortbestehender, erheblicher Personalbedarf im mittleren und gehobenen Dienst festzustellen.

Hierzu trägt auch die am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf den Rechtspfleger und den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bei. Mit ihr wurden insbesondere Aufgaben in Nachlasssachen, Registersachen und Betreuungssachen auf den gehobenen Dienst übertragen. Eine Übertragung auf den mittleren Dienst hat im Wesentlichen in Zivilsachen, Familiensachen und Insolvenzsachen stattgefunden.

Im Bereich der Nachlass-, Betreuungs- und Registersachen besteht ein erheblicher personeller Mehrbedarf, der sich auch aus der Zunahme des Geschäftsanfalls ableiten lässt. So sind etwa die Geschäftszahlen in Testamentssachen im Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr um 5,3 %, in sonstigen Nachlasssachen um 8,4 % gestiegen. Die Anzahl der laufenden Betreuungsverfahren hat zugenommen.

Im Vergleich zum Jahr 2000 ist hier ein Zuwachs der Geschäfte um circa 45 % festzustellen. Die Geschäftszahlen des Jahres 2010 liegen noch nicht vor.

Zu Buchstabe b):

Der Prüfungsbericht ist zum Anlass genommen worden, das Pfälzische Oberlandesgericht mit der Federführung eines ohnehin angedachten Besonderen Vergleichsrings für Grundbuchsachen zu betrauen. Dieser Vergleichsring setzte sich im Wesentlichen aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedener Grundbuchämter zusammen und wurde von externen, professionellen Beratern unterstützt. Der von ihm im Juni 2010 vorgelegte Abschlussbericht ist auf der Homepage des Ministeriums der Justiz veröffentlicht und den nachgeordneten Dienststellen zur Stellungnahme zugeleitet worden.

Die Analyse des Vergleichsrings konzentrierte sich auf vier vom Rechnungshof geprüfte Grundbuchämter. Sie basiert auf schriftlichen und mündlichen Erhebungen sowie der Auswertung und dem Vergleich einschlägiger Kennzahlen, wie etwa der Anzahl nicht erfasster Urkunden oder der Anzahl der Zwischenverfügungen. Die Untersuchung hat die Aussage des Rechnungshofs bestätigt, dass die Bearbeitungszeiten innerhalb der Grundbuchämter zum Teil erheblich voneinander abweichen und insgesamt reduziert werden müssen. Diese Unterschiede sind jedoch nach Ansicht des Vergleichsrings nicht vornehmlich auf unterschiedliche Bearbeitungsweisen, sondern vielmehr auf die unterschiedliche Höhe an Bearbeitungsrückständen und besondere örtliche und personelle Umstände, wie z. B. die Anzahl und Qualität der Urkunden, die personelle Besetzung, die Komplexität der Anträge oder auch das Abteilungsklima und die Führungskultur zurückzuführen. Grundbuchämter mit einer tendenziell langen Bearbeitungsdauer weisen zugleich hohe Bearbeitungsrückstände auf. Zudem hat der Vergleichsring Schulungsbedarf festgestellt, der vornehmlich die ITFachanwendungen betrifft.