Insolvenz
Die Empfehlungen des Abschlussberichts sind zum Anlass genommen worden, die Rückstände in den Grundbuchämtern zu reduzieren. Hierzu sind vielfältige Maßnahmen ergriffen worden: So haben zum Teil Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort freiwillig auch an Wochenenden Rückstände abgearbeitet. Auch wurden ausgewählte Kräfte des mittleren Dienstes sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mit einem bestimmten Anteil ihrer Arbeitskraft für einen bestimmten Zeitraum an ein anderes Amtsgericht zum gezielten Abbau von Rückständen abgeordnet.
Damit zukünftig etwaige Rückstände in Grundbuchämtern frühzeitig erkannt und mögliche Maßnahmen ergriffen werden können, soll die Eingangsliste in Grundbuchsachen verstärkt als Kontrollinstrument und zur Einzelanalyse herangezogen werden.
Nach Einschätzung des Besonderen Vergleichsrings kann die vom Rechnungshof vorgeschlagene Vereinheitlichung und Optimierung der Geschäftsprozesse mit Blick auf die weitgehend vorgegebene Ablauforganisation durch die IT-Fachanwendung nur von „unten" nach „oben" erfolgen. Der Abschlussbericht sieht daher die Einrichtung eines mehrstufigen gerichtsübergreifenden Erfahrungsaustauschs vor, dessen wesentliche Ergebnisse in der Erstellung eines Leitfadens für alle Grundbuchämter münden sollen. Die Einrichtung eines solchen Erfahrungsaustauschs wird insgesamt sehr befürwortet und unterstützt. Während einige Landgerichte in der Folge die angeregten amtsgerichtsübergreifenden Workshops von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern einerseits und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Servicebereich andererseits bereits durchgeführt und positive Rückmeldungen erhalten haben, stehen diese in anderen Bezirken entweder unmittelbar bevor oder sind fester Bestandteil der weiteren Planungen.
Auch die Anregung des Vergleichsrings, Gespräche mit den zuständigen Notarkammern zu führen, um die Zusammenarbeit zwischen Notaren und Grundbuchämtern zu optimieren und gemeinsam Verbesserungspotenzial zu eruieren, wurde aufgegriffen und soll fortgesetzt werden. In diesem Zusammenhang soll auch die Anregung des Rechnungshofs beraten werden, inwieweit eine Vereinheitlichung von Notaranträgen und Notarurkunden zur Erleichterung von Grundbucheintragungen und damit verbundenen Verkürzungen der Bearbeitungszeiten in Betracht kommt. Auch vom Vergleichsring aufgezeigte Optimierungsmöglichkeiten bei der Zusammenarbeit zwischen Grundbuch- und Katasterämtern sollen in Gesprächen zwischen diesen Dienststellen erörtert und genutzt werden.
Über diese grundsätzlichen Überlegungen hinaus ist der Abschlussbericht des Besonderen Vergleichsrings zum Anlass vielfältiger weiterer Überlegungen vor Ort genommen worden, deren Nutzen erst nach einiger Zeit sichtbar werden dürfte. So haben einige Amtsgerichte Qualitätszirkel mit dem Ziel der Ablaufoptimierung eingerichtet. Zudem wird nach Möglichkeiten gesucht, die Kommunikation zu verbessern und IT-Kenntnisse auszubauen.
Zu Textziffer 10: Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Die Vertreterinnen und Vertreter des Landes in den maßgebenden Gremien, die Entscheidungen über das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) zu treffen haben, haben sich dort dafür ausgesprochen, die Rechnungshofforderungen so weit möglich umzusetzen. Das entscheidende Organ des Instituts, der Verwaltungsrat, dem Vertreterinnen und Vertreter aller vertragsschließenden Länder angehören, hat die mit der erforderlichen Mehrheit zu treffenden Beschlüsse zur Umsetzung der Rechnungshofforderungen bislang nicht gefasst, aber unter anderem eine Neuorganisation des IMPP konkret ins Auge gefasst. Die Beratungen auf Länderebene zur künftigen Besoldung der Leitungsstellen des Instituts und zu allen übrigen Punkten des Berichts des Rechnungshofes werden fortgeführt.
Zu Textziffer 12: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Der Abstimmungsprozess, insbesondere die Verhandlungen mit den betroffenen Leistungserbringern, dauert an. Vorgreiflich geht es um die Schaffung konsentierter Kalkulationsmodelle zur Auslotung fachlicher und finanzieller Auswirkungen der zu treffenden Vereinbarungen. Eine einvernehmliche Abstimmung unter anderem über die in die Betrachtung einzubeziehenden Erhebungsmerkmale war bislang nicht zu erreichen.
Zu Textziffer 13: Landesstraßen Einstufung der L 505 bei Eußertal
Zur Einziehungsstrecke zwischen dem Weiler Taubensuhl und der B 48 (ca. 8 km):
Der LBM Speyer als zuständige Straßenbaubehörde hat über die Einziehung der Teilstrecke der L 505 und deren Nutzung als Forstweg mit der Forstverwaltung und der Stadt Landau intensive Gespräche geführt. Der LBM kam hinsichtlich der Forderungen der Stadt und der Forstverwaltung zu dem zu übergebenden Wegezustand bisher zu keinem abschließenden Ergebnis.
Der LBM wird das Einziehungsverfahren (§ 37 LStrG) einleiten und die Einziehung voraussichtlich im 1. Halbjahr 2011 abschließen können.
Zur Abstufungsstrecke zwischen dem Weiler Taubensuhl und der L 506 (ca. 10 km):
Die Verkehrsbedeutung dieser abzustufenden (südlichen) Straßenstrecke der L 505 steht in einem engen Zusammenhang mit der vorstehenden (nördlichen) Einziehungsstrecke der L 505. Die Bedeutung der Abstufungsstrecke wird durch die künftig eingezogene Strecke wesentlich tangiert, denn die Verbindungsfunktion der L 505 im zusammenhängenden Straßennetz wird reduziert.
Daraus ergibt sich für die betroffenen Gebietskörperschaften (Landkreis und Stadt Landau) die Notwendigkeit, die Straßeneinstufung in Anbetracht der stattfindenden Verkehre neu zu bewerten.
Der LBM wird, nachdem das Einziehungsverfahren der nördlichen Teilstrecke der L 505 abgeschlossen ist, sodann das Abstufungsverfahren (§ 38 LStrG) zur südlichen Strecke im Dialog mit den in Frage kommenden Straßenbaulastträgern (Landkreis/ Stadt Landau) betreiben.
L 527 zwischen Friedelsheim und der B 37 (Landkreis Bad Dürkheim)
Die Einziehungsabsicht der Teilstrecke der L 527 zwischen der neuen Verbindungsspange (L 527-neu) und der Zufahrt zur Mülldeponie Friedelsheim wurde öffentlich bekannt gemacht (§ 37 Abs. 3 LStrG). Die Einziehungsverfügung wird zum Jahresanfang 2011 veröffentlicht.
L 518 zwischen Leistadt und Höningen (Landkreis Bad Dürkheim)
Mit dem Landkreis Bad Dürkheim werden auf der Grundlage des Umstufungskonzeptes zeitnah die Gespräche zur Abstufung geführt.
Zu Textziffer 14: Kommunale Verkehrsanlagen K 38 Beseitigung des Bahnüberganges WP 87 in Weidenthal (LK Bad Dürkheim)
Der Rückforderungsbetrag in Höhe von 17 640,00 EUR ist am 7. September 2010 und die Zinsen in Höhe von 4 273,69 EUR sind am 16. September 2010 eingegangen.
K 6 Ausbau in der Ortsdurchfahrt Fockenberg-Limbach (LK Kaiserslautern)
Der Rückforderungsbetrag in Höhe von 6 397,00 EUR ist am 17. März 2010 eingegangen. Die Kreisverwaltung Kaiserslautern stellt die Rechtmäßigkeit der Zinserhebung im Zusammenhang von Rückerstattungen zu viel gezahlter Landeszuwendungen grundsätzlich in Frage. Sie hat diesbezüglich gegenüber dem LBM Kaiserslautern mit gesondertem Schreiben vom 14. April 2010 Stellung bezogen. Ein Klärungsgespräch zwischen dem LBM Kaiserslautern und der Kreisverwaltung Kaiserslautern führte in der Folge zu keinem Ergebnis. Der LBM hat über die weitere Verfahrensweise noch nicht endgültig entschieden.
Weitere Fälle Neubau der Brunhildenbrücke in Worms
Der Rückforderungsbetrag in Höhe von 26 723,00 EUR ist am 25. August 2010 und die Zinsen in Höhe von 9 690,09 EUR sind am 5. November 2010 eingegangen.
Park & Ride-Parkhaus in Worms
Die im Rahmen der Förderung des Park & Ride-Parkhauses in Worms zu Unrecht geförderte Umsatzsteuer in Höhe von 52 805,00 EUR wurde mit Rücknahme- und Rückforderungsbescheid vom 11. Februar 2010 zurückgefordert. Der Rückforderungsbetrag ist am 15. März 2010 bei der Landesoberkasse eingegangen. Die mit Bescheid vom 26. März 2010 festgesetzte Zinsforderung von 13 012,47 EUR ist ebenfalls eingegangen.
Zu Textziffer 15: Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
Über den Stand und die Ergebnisse der Rückforderung bestimmungswidrig in Anspruch genommener Fördermittel wird wie folgt berichtet:
Zu Nummer 3.2 i. V. m. Nr. 2.3 zweiter Spiegelstrich des Jahresberichts
In einem Fall wurde die Zuwendung in Höhe von 104 880 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 34 808,23 EUR mit Bescheid vom 8. November 2010 zurückgefordert. Da aber zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist offen, ob und in welcher Höhe der Rückforderungsbetrag vom betroffenen Unternehmen gezahlt werden kann. In allen übrigen Fällen konnte die Mindestzahl an Dauerarbeitsplätzen nachgewiesen werden.
Zu Nummer 3.2 i. V. m. Nr. 2.3 dritter Spiegelstrich des Jahresberichts
Im beanstandeten Einzelfall wurde der ausgezahlte Zuschuss in Höhe von 347 000 EUR zurückgefordert. Hiergegen hat der Zuwendungsempfänger Widerspruch eingelegt. Dem Widerspruch des Zuwendungsempfängers wurde nicht stattgegeben, sodass am Widerruf festgehalten wurde. Hiergegen reichte der Zuwendungsempfänger Klage ein. Das Klageverfahren konnte bisher noch nicht abgeschlossen werden.
Zu Nummer 3.2 i. V. m. Nr. 2.3 fünfter Spiegelstrich des Jahresberichts
Gegen den Rückforderungsbescheid vom 12. April 2010 hat der Zuwendungsempfänger Widerspruch eingelegt. Das Widerspruchsverfahren konnte noch nicht abgeschlossen werden.
Zu Nummer 3.2 i. V. m. Nr. 2.3 sechster Spiegelstrich des Jahresberichts
Wegen der Geltendmachung von Kosten, die nicht nach steuerrechtlichen Grundsätzen im Anlagenvermögen aktiviert worden waren, wurden in vier Fällen von den Unternehmen insgesamt Zuwendungen in Höhe von 41 710,86 EUR zurückgefordert und Zinsen in Höhe von 13 948,56 EUR geltend gemacht. Alle Beträge konnten inzwischen vereinnahmt werden.
Ein weiterer Fall, in dem die steuerrechtliche Aktivierung der Kosten nicht erfolgt war, befindet sich noch im Widerspruchsverfahren. Dieses konnte noch nicht abgeschlossen werden.
Zu Textziffer 18: Berufsbildende Schulen Agrarwirtschaft
Zu Buchstabe a):
Im Rahmen der Agrarverwaltungsreform wurde beschlossen, das Personal der Agrarverwaltung um etwa 40 % zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden kw- und ku-Vermerke ausgebracht, die in den Kapiteln 08 52, 08 53 und 08 55 insgesamt 31,25 Stel5 len des höheren Dienstes betreffen. Da Bedienstete des höheren Dienstes in den Fachbereichen Landwirtschaft, Garten- und Weinbau sowohl im Unterricht als auch in den Aufgabenfeldern Beratung und Versuchswesen/angewandte Forschung arbeiten, einige an Hochschulen lehren und darüber hinaus Leitungsfunktionen (Dienststellenleitungen, Abteilungsleitungen und Gruppenleitungen) wahrnehmen, werden die Vorgaben des Rechnungshofs bezüglich eines Abbaus von Personals des höheren Dienstes als erfüllt betrachtet.
Bei dem Einsatz von Lehrkräften wird grundsätzlich das Prinzip der Wirtschaftlichkeit verfolgt. Dabei ist der Personaleinsatz auch abhängig von dem Qualitätsanspruch der Agrarverwaltung und dem der Kunden.
Die vier Schuleinheiten (DLR Mosel, DLR Rheinpfalz, DLR Eifel und DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück) wurden angewiesen, bei ihren Unterrichtsplanungen den Fachlehrereinsatz von andern DLR auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Weiterhin wird die Personalbewirtschaftung zukünftig stärker darauf ausgerichtet, die benötigte Fachkompetenz an den Schuleinheiten zu installieren. Durch die Vorgabe, dass für die Durchführung von Unterricht regelmäßig nicht mehr als zwei Zeitstunden (inklusive Vor- und Nachbereitung) aufgewendet werden sollen, wird der Personaleinsatz im Unterricht noch wirtschaftlicher ausgerichtet.
Um den Personaleinsatz in den Fachschulen effektiver zu gestalten, soll der Fachschulunterricht mittelfristig nur noch ganzjährig stattfinden. Wird die Klassenmesszahl von 16 Schülern für eine Schulform an einem Schulstandort dauerhaft nicht erreicht, wird diese Schulform an diesem Schulstandort aufgegeben.
Zu Buchstabe b):
In der Agrarverwaltungsreform 2003 wurden die Schuleinheiten auf vier DLR festgelegt. Die Schule des DLR Rheinhessen-NaheHunsrück wurde auf die Standorte Bad Kreuznach und Oppenheim, die des DLR Rheinpfalz auf die Standorte Neustadt und Trier festgelegt. Das DLR Eifel wurde für die Schulform Berufsschule und Fachschule Landbau vorgesehen, das DLR Mosel lediglich für die Berufsschule Weinbau. Diese Vorgehensweise war folgerichtig und hat auch heute noch ihre Berechtigung. Da sich die Schülerzahl und die regionale Verteilung der Schülerherkünfte seit der letzten Agrarverwaltungsreform im Jahr 2003 nicht wesentlich geändert haben, besteht momentan kein Anlass, über diese Schuleinheiten neu zu entscheiden. Eine Änderung der Schulorganisation hätte zudem den Nachteil, dass Neu- und Umbaubedarf bei den Schulgebäuden entstünde, d. h., auch bestehende Raum- und Personalressourcen wären nicht mehr wirtschaftlich zu nutzen. Mit Blick auf die besonderen Bedarfslagen der Agrarwirtschaft sollte am Fachklassenprinzip festgehalten werden. Derzeit sind die Klassen mit Schülern gut besetzt, sodass eine Integration in die allgemeinen berufsbildenden Schulen keine wirtschaftlichen Vorteile bietet. Das Argument der damit besseren Möglichkeit zur Dezentralisation beinhaltet die Gefahr eines nicht hinzunehmenden Qualitätsrückgangs der Ausbildung. Diese Auffassung wurde auch von den Fachverbänden und der Landwirtschaftskammer in der Anhörung zur „Weiterentwicklung der Ausbildung in der Landwirtschaft" im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau vertreten. Die im Landtag vertretenen Fraktionen sind dieser Auffassung beigetreten. Um dem Gebot der Wirtschaftlichkeit von Schulstandorten gerecht zu werden, wurden Vorgaben für die einzelnen Schulstandorte dahingehend gemacht, dass die Klassenbildung an die Voraussetzung geknüpft wird, dass die Klassenmesszahl von 16 Schülern erreicht wird. Wird diese Zahl zu einem vorgenannten Termin nicht erreicht, werden die angemeldeten Schüler an andere Schulstandorte überwiesen.
Zu Buchstabe c):
Für die Bildungspolitik stellt die horizontale und vertikale Durchlässigkeit eines Bildungssystems wichtige Ziele dar. In diesem Zusammenhang ist die Berufsoberschule am DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück zentral eingerichtet worden und stellt ein wichtiges Bindeglied zu den in Rheinland-Pfalz etablierten Fachhochschulen dar. Die Berufsoberschule I gewährleistet einen an den Fachrichtungen der Grünen Berufe orientierten Unterricht, dessen Abschluss das Studium an einer Fachhochschule in den Bereichen Weinbau/Getränketechnologie, Gartenbau, Landwirtschaft oder Forstwirtschaft ermöglicht.
Die Berufsoberschule I findet gegenwärtig mit stabilen Schülerzahlen statt. In den letzten zehn Jahren wurden jeweils Klassen mit durchschnittlich 24,5 Schülern gebildet. Die allgemeinbildenden Fächer werden hierbei von Lehrern des Kultusministeriums unterrichtet. Der Fachunterricht im Fach „Technologie/Informatik im Agrarbereich" wird von Fachlehrern des DLR Rheinhessen-NaheHunsrück durchgeführt.
Eine Verlagerung dieser Schulform an allgemeine berufsbildende Schulen hätte eine Reduzierung des Bildungsangebotes für den gesamten rheinland-pfälzischen Agrarsektor zur Folge. Für den Fall, dass die Klassenmesszahl für die Berufsoberschule I unterschritten wird, ist vorgesehen, analog der Vorgehensweise bei der Schulform Berufsfachschule, eine Kooperation mit einer der allgemeinen berufsbildenden Schulen am Standort Bad Kreuznach einzugehen. Hier werden Klassen im Y-Zug (fachliche Aufteilung) unterrichtet, wobei der Fachunterricht durch Lehrer des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück geleistet wird.
Die Prüfung des Verbleibs der Berufsoberschule I als Schulform am DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück hat ergeben, dass diese Schulform weiterhin zentral für Rheinland-Pfalz am DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück angeboten werden soll. Sollte die Nachfrage dauerhaft unter der Klassenmesszahl von 16 Schülern liegen, wird diese Schulform vom DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück nicht weitergeführt.
Zu Buchstabe d):
In den eingerichteten Arbeitsgruppen wurden bisher folgende Empfehlungen gemacht:
Das System der Einheit von Schule, Beratung, Versuchswesen und angewandter Forschung hat sich in Rheinland-Pfalz bewährt und soll weitergeführt werden.
Die Lehrpläne für Berufs- und Fachschulen müssen an die sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst werden. Der Unterricht in den Fachschulen soll mittelfristig als ganzjähriger Unterricht angeboten werden, wobei der Unterrichtsplan sich an der Vegetation und den Arbeitsspitzen der Betriebe orientieren soll.