Unterstützung der Fraktion der SPD durch die rheinland-pfälzische Landesregierung

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat die rheinland-pfälzische Landesregierung im Rahmen der Arbeit der Untersuchungsausschüsse in dieser Legislaturperiode der SPD-Fraktion Unterstützung gewährt?

2. Falls ja, in welcher Form?

3. Waren Mitglieder der rheinland-pfälzischen Landesregierung an der Erstellung der juristischen Bewertung von Beweisanträgen beteiligt?

4. Haben die Mitglieder der Landesregierung bzw. Bedienstete der rheinland-pfälzischen Landesregierung an Sitzungen der SPD-Fraktion oder dem SPD-Landesverband, die sich auf die Arbeit der Untersuchungsausschüsse bezogen haben, teilgenommen?

5. Falls dies bejaht wird, aufgrund welcher Rechtsgrundlage erfolgte dies?

Der Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Februar 2011 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 und 2:

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat in der 15. Legislaturperiode drei Untersuchungsausschüsse eingesetzt. Mit Beschluss vom 24. Januar 2008 wurde der Untersuchungsausschuss „Arp" eingesetzt, mit Beschluss vom 3. September 2009 der Untersuchungsausschuss „Nürburgring GmbH" und mit Beschluss vom 25. Juni 2010 der Untersuchungsausschuss „CDU-Fraktionsfinanzen der Jahre 2003 bis 2006".

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat in diesen Untersuchungsausschüssen eine Regierungsbeauftragte bestellt. Die Regierungsbeauftragte wurde jeweils unterstützt durch einen Stellvertreter und mehrere Ressortvertreterinnen und Ressortvertreter. Die Landesregierung hat den Landtag hierüber im Einzelnen unterrichtet.

Aufgabe der Regierungsbeauftragten war und ist es, an den Sitzungen der Untersuchungsausschüsse teilzunehmen, dort die verfassungsgemäßen Rechte der Regierung und ihre Interessen wahrzunehmen und dafür zu sorgen, dass den Untersuchungsausschüssen rechtzeitig die begehrten Akten, Schriftstücke und weiteren Informationen zur Verfügung gestellt werden.

In diesem Rahmen hat die Regierungsbeauftragte den Untersuchungsausschüssen Unterstützung gewährt und ist auch den Bitten der Fraktionen, die über die Landtagsverwaltung an sie herangetragen wurden, nachgekommen. Hierzu gehörten beispielsweise die Überprüfung von Schriftstücken hinsichtlich deren Einstufung als „Vertraulich", die Angaben von Fundstellen zu bestimmten Schriftstücken, die Ermittlung ladungsfähiger Anschriften von Zeugen, die Mitteilung von Sachständen (z. B. zu laufenden Ermittlungsverfahren oder anhängigen Gerichtsverfahren) sowie die Erstellung von Übersichten über Gesellschafterversammlungen, Gremienbesetzungen, Finanzströme etc.

Zu Frage 3: In allen genannten Untersuchungsausschüssen ist eine Vielzahl von Beweisanträgen gestellt worden. Soweit es für die Arbeit der Regierungsbeauftragten und der Ressorts erforderlich war, wurden die entsprechenden Beweisbeschlüsse dort ausgewertet. Selbstverständlich wurden hierbei auch rechtliche Gesichtspunkte wie z. B. die Notwendigkeit der Erteilung von Aussagegenehmigungen geprüft und bewertet.

Zu den Fragen 4 und 5:

Den Ministerinnen und Ministern ist die Teilnahme an Sitzungen der Landtagsfraktionen gestattet. Dies ergibt sich ­ soweit diese nicht selbst Mitglied einer Landtagsfraktion sind ­ aus dem Wesen der parlamentarischen Demokratie. § 37 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien, die Staatskanzlei und die Vertretung des Landes Rheinland Pfalz beim Bund und der Europäischen Union (Gemeinsame Geschäftsordnung ­ GGO ­) regelt für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie Angehörige der Ministerien, der Staatskanzlei und der Landesvertretung detailliert, unter welchen Voraussetzungen diesen eine Teilnahme an Sitzungen einer Landtagsfraktion gestattet ist.

Aus dem Wesen der parlamentarischen Demokratie folgt dabei auch, dass eine Abstimmung der Regierung mit den sie tragenden Fraktionen im Landtag besonders eng ist. Vor diesem Hintergrund und auf der Grundlage des § 37 GGO haben Ministerinnen und Minister, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie Bedienstete der Landesregierung an Sitzungen der SPD-Landtagsfraktion teilgenommen, die sich unter anderem mit Tagesordnungspunkten befassten, die im Zusammenhang mit Themen standen, die Gegenstand von Sitzungen des Landtags und seiner Ausschüsse, einschließlich der Untersuchungsausschüsse, waren.