Ortsumgehung Guckheim

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum wurde die seinerzeit geplante Ortsumgehung in Guckheim nicht gebaut?

2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit die Ortsumgehung Guckheim verwirklicht werden kann?

3. Welche Planungsschritte sind für den Bau einer solchen Umgehung vorzunehmen (bitte detaillierte Auflistung mit entsprechender Zeitdauer)?

4. Wie hoch ist die Verkehrsbelastung durch den Durchgangsverkehr in Guckheim (bitte Auflistung Fahrzeuge pro Stunde, pro Tag)?

5. Wie schätzt die Landesregierung die Chancen zur Verwirklichung eines Baus der Umgehungsstraße ein?

6. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit einer Umgehungsstraße für Guckheim?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Februar 2011 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 bis 3, 5 und 6:

Zur Entlastung der Ortsdurchfahrt Guckheim wurde bereits 1992 ein Planfeststellungsverfahren für eine Ortsumgehung (OU) Guckheim eingeleitet. Im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens wurden seitens der Landespflegebehörden unter Hinweis auf die besondere Sensibilität des Landschaftsraumes erhebliche Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Letztendlich zeigte sich in weiteren Untersuchungen, dass es keine ökologisch vertretbare Trassenführung für die geplante OU gab.

Daher wurde im September 1994 das Planfeststellungsverfahren eingestellt. Aus diesem Grunde wird derzeit keine Möglichkeit gesehen, die Planungen für eine OU Guckheim wieder aufzunehmen.

Vor dem Hintergrund der genannten landespflegerischen Rahmenbedingungen bestehen für eine OU Guckheim derzeit nur sehr geringe Realisierungschancen.

Zu Frage 4: Die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung auf der L 300 im Bereich Guckheim wurde im Rahmen der Straßenverkehrszählung 2005 mit 6 600 Kfz/24 h ermittelt. Der Anteil des Durchgangsverkehrs liegt hierbei zwischen 80 und 90 %.