Ausbau der B 255

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Planungsstand zum Ausbau der B 255 zwischen dem Hahner Stock bis einschließlich der Ortsumgehung Langenhahn?

2. Welche Planungsschritte wurden bis heute für den Ausbau der B 255 vom Hahner Stock bis einschließlich der Umgehung Langenhahn unternommen (bitte detaillierte Auflistung)?

3. Wie lange bleibt aus Sicht der Landesregierung der Ausbau der B 255 vom Hahner Stock bis einschließlich der Umgehung Langenhahn in der vordringlichen Bedarfsplanung des Bundes, wenn seitens der Landesregierung die Planung nicht weiter forciert wird?

4. Wann ist aus Sicht der Landesregierung mit Baurecht für die unter 3 genannte Teilstrecke zu rechnen?

5. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, den Ausbau des unter 3 genannten Abschnitts zu forcieren?

6. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, den Ausbau der B 255 ab Langenhahn weiter zu forcieren?

7. Was unternimmt die Landesregierung, um den Ausbau der B 255 ab Langenhahn zu forcieren?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Februar 2011 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1, 2 und 4:

Zum Ausbau der B 255 ist auf Folgendes hinzuweisen:

­ Die Planung für den Ausbau der B 255 im Abschnitt Hahner Stock bis Obersayn befindet sich derzeit in der Entwurfsphase.

Aufgrund neuer Vorgaben ist es erforderlich, die landespflegerischen Unterlagen für die Detailplanung (RE-Entwurf) zu überarbeiten.

­ Die B 255, Ortsumgehung (OU) Rothenbach, befindet sich noch in einem sehr frühen Planungsstadium; derzeit werden die Raumordnungsunterlagen erstellt.

­ Für die B 255, OU Langenhahn-Hölzenhausen, ist die Umgehungsstraßenplanung auf Basis eines zweistreifigen Querschnittes seit 1970 rechtskräftig. Da der zweistreifige Querschnitt aufgrund der Verkehrsentwicklung derzeit jedoch nicht mehr ausreicht, ist eine Aufweitung auf einen dreistreifigen Querschnitt erforderlich. Für diesen größeren Querschnitt ist noch das Baurecht zu beschaffen.

Die OU Langenhahn-Hölzenhausen steht in einem engen Zusammenhang mit der OU Rothenbach, da nur beide Maßnahmen gemeinsam einen Verkehrswert im Bundesstraßenzug bilden. Daher betreibt der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz die Planungen für die OU Rothenbach mit verstärkter Dringlichkeit.

Aufgrund der genannten Planungsstände sind derzeit noch keine abschließenden Aussagen zum Zeitpunkt des Vorliegens des Baurechts für den Ausbau der B 255 vom Hahner Stock bis einschließlich der Umgehung Langenhahn möglich.

Zu den Fragen 3 und 5:

Die OU Rothenbach und die OU Langenhahn ­ Hölzenhausen sind im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als vordringliche Maßnahmen ausgewiesen. Bei einer Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) werden die Planungsstände berücksichtigt; diese sind aber kein wesentliches Kriterium für eine Einstufung.

Der Ausbau der B 255 zwischen Hahner Stock und Obersayn stellt eine einzelne Verbesserungsmaßnahme gemäß § 3 Fernstraßenausbaugesetz dar und ist somit nicht Gegenstand des BVWP und des Bedarfplans für die Bundesfernstraßen.

Die Notwendigkeit der Maßnahmen im Zuge der B 255 ist anerkannt. Insofern besteht hier auch ein Handlungsschwerpunkt seitens des LBM Rheinland-Pfalz.

Zu den Fragen 6 und 7:

Auch in diesem Abschnitt besteht die Notwendigkeit, durch verschiedene Maßnahmen verkehrliche Verbesserungen im Zuge der B 255 zu erreichen.

So soll zwischen Ailertchen und Höhn die B 255 in einem Streckenabschnitt dreispurig ausgebaut werden. Weiterhin soll durch Umbaumaßnahmen der Knotenpunkt B 255/B 54 auch mit Blick auf die geplante OU Rennerod in seiner Leistungsfähigkeit verbessert werden. Für diese Maßnahmen werden derzeit Vorentwürfe erstellt.

Darüber hinaus ist der Bau der OU Ailertchen, Höhn, Hellenhahn-Schellenberg und Rehe beabsichtigt. Diese sind jedoch im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen nachrangig eingestuft, sodass für diese Maßnahmen daher derzeit keine Planungsaktivitäten möglich sind.