Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23 Februar

Welche formalisierten Kriterien werden Entscheidungen über Bau bzw. Sanierung von Sportstätten hier zugrunde gelegt? Wo sind die formalisierten Entscheidungskriterien (warum, wer, wie viele Fördermittel erhält) einsehbar? Wie viele Mittel wurden hierfür in welchem Zeitraum insgesamt verausgabt? Welche Methoden werden eingesetzt, um zu ermitteln, welche Sportstätten man in Rheinland-Pfalz für welche Bevölkerung heute und in Zukunft braucht? Inwiefern fließen die Ergebnisse solcher Methoden (z. B. der Sportstättenentwicklungsplanung) in die Praxis der Sportstättenförderung ein? Wie ist das Verhältnis zwischen genehmigten und abgelehnten Anträgen? Gibt es hierfür eine Auflistung? Gibt es entwickelte Kriterien, um die Vorrangstellung einzelner Sanierungsmaßnahmen zu begründen? Wenn ja, welche?

Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. Februar 2011 wie folgt beantwortet:

Das Land Rheinland-Pfalz fördert nach § 18 Landesfinanzausgleichsgesetz und § 12 Sportfördergesetz durch zweckgebundene Zuwendungen im Rahmen der dafür im Landeshaushaltsplan bereitgestellten Mittel Investitionsvorhaben von kommunalen Gebietskörperschaften und juristischen Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften beteiligt sind oder deren Mitglied sie sind, von gemeinnützigen Sportverbänden und Sportvereinen sowie sonstigen gemeinnützigen Organisationen, die Sport- und Freizeitangebote machen.

Durch die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport, des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend und des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur vom 19. November 2001 ist das formalisierte Ablaufverfahren festgelegt. Die Verwaltungsvorschrift ist im Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 21. Dezember 2001 veröffentlicht.

In der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU „Für eine nachhaltige Entwicklung des Sportes in Rheinland-Pfalz"

­ Drucksachen 15/3786/3954 ­, die am 18. März 2010 im Landtag besprochen wurde, wurde dargelegt, wie Mittel verausgabt werden, welche Ziele formuliert wurden und wie auf die demographische Entwicklung eingegangen wird.

Sportstättenplanung und deren Evaluierung liegen in der alleinigen Verantwortung der Kommunen im Rahmen ihrer Planungs- und Finanzautonomie. Die Landesregierung betrachtet sich als Partner der Kommunen und will diese bei der Sportstättenplanung unterstützen. Deshalb unterhält das Land Rheinland-Pfalz eine Sportstättenbauberatung, die im Frühstadium der Maßnahme Ziele, Entwurf und Finanzierung einvernehmlich bespricht.

Entsprechend der Priorisierung durch die kommunalen Gremien wurden die baulichen Maßnahmen auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach und nach gefördert. Änderungen im Verfahren, in den Zielsetzungen und der haushaltsmäßigen Ausstattung haben sich gegenüber der oben aufgeführten Großen Anfrage nicht ergeben. Zu der finanziellen Verbesserung der Sportförderung hat auch die Mittelverwendung im Rahmen des Konjunkturprogramms II (Umsetzung des Sonderprogramms „Für unser Land; Arbeitsplätze sicher ­ Unternehmen unterstützen ­ nachhaltig investieren") geführt, da dadurch zusätzlich 23,6 Mio. Euro der Sportförderung zur Verfügung gestellt werden konnten.