Frauenquote in Rheinland-Pfalz

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie steht die Landesregierung zu der Forderung einer Frauenquote von 40 %?

2. Wie hoch ist der aktuelle Anteil von Frauen in Führungspositionen in der unmittelbaren Landesverwaltung, in der mittelbaren Landesverwaltung, etwa bei landeseigenen Betrieben?

3. In welchen Ministerien und Landesverwaltungen entspricht die Anzahl der Abteilungs- und Referatsleiterinnen der Forderung der Bundes-SPD?

4. Wie hoch ist der Frauenanteil an Behördenleitungen in der unmittelbaren und mittelbaren Landesverwaltung?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. März 2011 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Das Landesgleichstellungsgesetz von Rheinland-Pfalz (LGG) geht gemäß § 4 Absatz 3 LGG von einer Unterrepräsentanz von Frauen aus, wenn im Geltungsbereich eines Frauenförderplanes der Frauenanteil innerhalb einer Besoldungs-, Vergütungs- oder Lohngruppe sowie in Funktionen mit Vorgesetzen- oder Leitungsaufgaben weniger als die Hälfte beträgt.

Die Landesregierung unterstützt Quotenregelungen für Frauen in Führungsfunktionen, in Gremien und Aufsichtsräten. Der Landesregierung ist es wichtig, dass Frauen in allen Gremien hälftig vertreten sind und dort ihren Blickwinkel und ihre Interessen in Entscheidungsprozessen einbringen können. Daher hat der Ministerrat 2009 beschlossen, dass bei der Besetzung von Gremien künftig sowohl das „Doppelbenennungsverfahren" als auch das „Reißverschlussverfahren" anzuwenden sind.

Werden neue Gremien gebildet, muss die Stelle, die ein Mitglied entsendet, zukünftig immer einen Mann und eine Frau benennen.

Langfristig wird das sogenannte Doppelbenennungsverfahren zu einer paritätischen Besetzung der Gremien führen.

Daneben wird das Reißverschlussverfahren auf alle Gremienregelungen angewandt. Scheidet eine Frau aus einem Gremium aus, in dem Männer in der Mehrheit sind, muss so lange eine Frau nachfolgen, bis Parität erreicht ist. Auch dieses Verfahren hat zum Ziel, dass Frauen und Männer in Gremien gleichberechtigt entscheiden.

Zu 2. und 4.: Die vorliegenden Zahlen basieren auf den Daten des 3. Berichtes über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes (Berichtszeitraum: 1. Juli 2003 bis 30. Juni 2007).1)

Das Statistische Landesamt hat zwar bereits Daten für den 4. Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes erhoben. Diese sind derzeit jedoch noch nicht abschließend ausgewertet.

Der 4. LGG-Bericht ist dem Landtag zum 26. Januar 2012 vorzulegen (Erhebungszeitraum: 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2010).

1) „Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz nach § 20 LGG" (Berichtszeitraum: 1. Juli 2003 bis 30. Juni 2007). Unmittelbare Landesverwaltung Frauenanteil in Führungsfunktionen ­ gesamter Landesdienst ­ Stichtag 30.

Für den 3. LGG-Bericht wurden aus dem Bereich der mittelbaren Landesverwaltung im engeren Sinne AOK ­ Die Gesundheitskasse, die Sparkassen sowie die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz exemplarisch ausgewertet.

Der Frauenanteil in Führungsfunktionen bei der AOK ­ Die Gesundheitskasse sah zum Stichtag 30. Juni 2007 wie folgt aus: Dienststellenleiterinnen: 0,0 %, Abteilungsleiterinnen: 10,3 %, Referatsleiterinnen: 33,3 %, Sachgebietsleiterinnen: 20,0 %, Sonstige Leitungsfunktionen: 14,0 %.

Der Frauenanteil in Führungsfunktionen bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz sah zum Stichtag 30.

2) Die Daten enthalten Zahlenmaterial zu Frauenanteilen in Positionen mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben, A- und B-Besoldung, der unmittelbaren Landesverwaltung (oberste, obere und untere Landesverwaltung). Eingeflossen sind auch die Zahlen der Landesbetriebe beispielsweise „Landesbetrieb Liegschaft- und Baubetreuung" oder „Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz". Zu den Daten im Einzelnen vgl. Tabellen 12 bis 12 q des 3. Berichtes über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes.

Zu 3.: Eine Forderung der Bundes-SPD zur Zahl der Abteilungs- und Referatsleiterinnen in Ministerien und Landesverwaltungen ist der Landesregierung nicht bekannt.

Ziel der Landesregierung ist es, den Anteil der Frauen in Leitungs- und Führungsfunktionen zu erhöhen. Trotz der positiven Gesamtzahlen ist der Frauenanteil in diesem Bereich nach wie vor zu gering. Wie bereits im 3. LGG-Bericht dargestellt, liegt der Anteil der Frauen in Leitungsfunktionen (von der Abteilungsleiterin bis zur stellvertretenden Dienststellenleiterin) unter 25 %.

Im Vergleich zu den anderen Ländern nimmt Rheinland-Pfalz einen Spitzenplatz (Platz 3) ein. Bei den Abteilungsleitungen in den obersten Landesbehörden beträgt der Frauenanteil knapp 22 %. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 15,4 %.

Mit verschiedenen Instrumentarien (beispielsweise dem Mentoringprogramm für weibliche Führungskräfte „Mehr Frauen an die Spitze!" oder den Regelungen zur Gremienbesetzung) steuert die Landesregierung diesem Trend entgegen.