Landessonderprogramm zur Erhöhung der Beschäftigung behinderter Menschen

Durch das fünfte Landessonderprogramm zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen bekamen Arbeitgeber im Zeitraum zwischen 2002 und 2007 zusätzliche Anreize, arbeitslose schwerbehinderte Menschen neu einzustellen. Insgesamt konnten im Zeitraum von 1990 bis 2007 mit den Landessonderprogrammen 3.966 behinderte Menschen bei der Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt werden. In diesem Zeitraum wurden 27,57 Millionen Euro für die Förderungen eingesetzt.

Das seit Juni 2007 gültige sechste Landessonderprogramm kombiniert Mittel aus der Ausgleichsabgabe des Landes mit den Möglichkeiten des Bundesprogramms „JOB 4000". Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bekommen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Zuschüsse, wenn sie besonders betroffene schwerbehinderte Menschen unbefristet oder befristet mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten einstellen. Das Land und der Bund stellen für den Förderzeitraum 1. Juni 2007 bis 31. Dezember 2013 jeweils bis zu 900.000 Euro zur Verfügung.

Zuwendungen gibt es zur Ergänzung der Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, der Träger der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder eines anderen Rehabilitationsträgers.

In den Säulen 1 und 2 des Programms (Arbeits- und Ausbildungsplätze) wird durch eine Integrationspauschale die Einstellung in eine unbefristete Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefördert. Eine Integrationsprämie wird bewilligt, wenn förderfähige Personen im Anschluss an ein befristetes Arbeitsverhältnis oder an eine Ausbildung bei der gleichen Arbeitgeberin oder bei dem gleichen Arbeitgeber einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen. Leistungen der Agentur für Arbeit oder eines Trägers von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, die nur für einen Teilzeitraum der befristeten Beschäftigung gewährt werden, werden ­ um zehn Prozent abgesenkt ­ übernommen.

Mit der dritten Säule (Übergang Schule / Beruf) sollen schwerbehinderte Schulabgängerinnen und -abgänger mit Hilfe der Integrationsfachdienste in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden. Hier wird die persönliche Betreuung durch Integrationsfachdienste zur Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gefördert.