Zuweisungen für kommunale Theater mit festem Ensemble

Im Haushaltsplan der Landesregierung für 2011 ist im Einzelplan 09 Kapitel 52 Untertitel 633 05 ein Betrag in Höhe von insgesamt 15,6 Millionen Euro vorgesehen.

Unter diesen Titel werden Zuweisungen für die Stadttheater in Koblenz und Trier sowie das Pfalztheater in Kaiserslautern gerechnet, obwohl zur Unterhaltung der einzelnen Theater teilweise feste Kostentragungsverhältnisse vertraglich vereinbart sind. Presseberichten zufolge übernimmt das Land in Einzelfällen auch Mehrkosten aus dem Betrieb einzelner Theater.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie hoch waren die Zuweisungen des Landes für die kommunalen Theater mit festem Ensemble in den letzten fünf Jahren, sowohl insgesamt als auch aufgeschlüsselt pro Standort?

2. Auf welchen Grundlagen beruht die konkrete Mittelverteilung zwischen den einzelnen Standorten?

3. Trifft es zu, dass sich aus dem Vergleich zum Vorjahr 2010 aus dem Ansatz für 2011 ein Rückgang der Zuweisungen um knapp eine Million Euro ergibt?

4. Welche Auswirkungen wird eine solche Kürzung des Haushaltsansatzes für die einzelnen Theaterstandorte voraussichtlich haben?

5. Handelt es sich bei den oben angesprochenen, vom Land übernommenen Mehrkosten um Mittel aus dem genannten Haushaltstitel oder um zusätzliche Mittel?

6. Sofern es sich um Haushaltsmittel aus dem Titel 633 05 handeln sollte, welche Auswirkungen hätte dieses Vorgehen für die jeweils übrigen Standorte?

7. Wie verhält es sich mit der Übernahme von Mehrkosten für andere Theater, beispielsweise für das Staatstheater Mainz?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. März 2011 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Im Haushaltsplan 2011 ist der bis dahin geführte Titel 09 52 633 02 ­ Zuweisungen für Theater, Orchester und Musikschulen ­ aufgeteilt worden in zwei Einzeltitel: 633 02 mit der Zweckbestimmung „Zuweisungen für Musikschulen und Kommunale Kulturprojekte" (Ansatz: 4 119 900 Euro) und 633 05 mit der Zweckbestimmung „Zuweisungen für kommunale Theater mit festem Ensemble" (Ansatz 15 600 000 Euro). Die Summe beider Ansätze beträgt 19 719 900 Euro und liegt unter dem Ansatz von 2010 in Höhe von 22 053 200 Euro. Bei diesen Mitteln handelt es sich um solche des kommunalen Finanzausgleichs.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Hierzu verweise ich auf die als Anlage beigefügte Tabelle.

Zu Frage 2: Die relative Verteilung der Landeszuschüsse an die kommunalen Theater mit festem Ensemble geht zurück auf den Ministerratsbeschluss vom 7. April 1987.

Zu den Fragen 3 und 4: Aufgrund haushaltswirtschaftlicher Maßnahmen (Haushaltsreste) wird es in 2011 trotz reduzierter Ansätze gelingen, den Landeszuschuss an die kommunalen Theater mit eigenem Ensemble in der Höhe des Landeszuschusses von 2010 zu halten. Darüber hinaus ist für das Pfalztheater eine Steigerung des Betriebskostenzuschusses in Höhe von 340 000 Euro für 2011 zugesagt worden, da die Zuschusshöhe seit 2007 unverändert war.

Zu Frage 5: Die Landeszuschüsse an die kommunalen Theater mit eigenem Ensemble beziehen sich alleine auf die laufenden Betriebskosten. In Einzelfällen können darüber hinaus für Sonderprojekte Sondermittel bewilligt werden. Diese werden je nach Antrag aus den Mitteln für kommunale Kulturprojekte, in früheren Jahren auch aus Restmitteln des früheren Titels 633 02 oder aus Mitteln der Kulturstiftung bereitgestellt.

Zu Frage 6: Wie in der Antwort zu den Fragen 3 und 4 ausgeführt, besteht für 2011 kein Spielraum für Zuschüsse zu Sonderprojekten aus Mitteln des Titels 633 05.

Zu Frage 7: Der Landesanteil zum Staatstheater Mainz ist in Titel 682 01 etatisiert. Soweit hier der Ansatz nicht ausgeschöpft wurde, flossen die für das Staatstheater Mainz nicht in Anspruch genommenen Mittel dem Deckungsverbund, mittelbar damit auch den kommunalen Kulturprojekten und den kommunalen Theatern, zu. Sondermittel für das Staatstheater Mainz wie z. B. ein Zuschuss zur Beteiligung an der Theaterbiennale werden aus den nicht in Anspruch genommenen Mitteln des Titels 682 01 entnommen.