Wettbewerb

Nach welchen Kriterien werden die Abschleppunternehmen bei Verkehrsunfällen durch die rheinland-pfälzische Polizei beauftragt?

2. Gibt es spezielle Listen mit heimischen Abschleppunternehmen für jeweils regionale Bereiche, die durch die jeweilige Polizeidienststelle ausgesucht werden? Wenn ja, welche Unternehmen sind für den Raum Koblenz ­ Lahnstein als Abschleppdienst vorgesehen?

3. Werden die zuständigen Abschleppunternehmen im regelmäßigen Turnus ausgewählt? Wenn ja, welche Unternehmen waren dies in der Vergangenheit für den Raum Koblenz ­ Lahnstein?

4. Sind der Landesregierung Probleme bei der Beauftragung von Abschleppdiensten im Raum Koblenz ­ Lahnstein bekannt?

Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. März 2011 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die fünf Polizeipräsidien in Rheinland-Pfalz führen jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich Vergabeverfahren zum Abschluss von hoheitlichen (Gefahrenabwehr und Strafverfolgung) Abschlepp-, Sicherstellungs- und Bergungsverträgen durch. Hauptkriterien für die Zuschlagserteilung sind die Anzahl der zu erwartenden hoheitlichen Abschleppvorgänge, bezogen auf einzelne Gebiete innerhalb des Präsidialbezirks, die Geeignetheit und Zuverlässigkeit des Abschleppunternehmens hinsichtlich seiner personellen und sächlichen Ausstattung, die räumliche Nähe zu den Abschlepporten, die ständige Erreichbarkeit und das zeitnahe Erscheinen vor Ort und insbesondere die Gesamtwirtschaftlichkeit der Angebote.

Soweit es z. B. aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs oder aus den Gesamtumständen der Situation nicht notwendig ist, Abschlepp-, Sicherstellungs- oder Beschlagnahmemaßnahmen durch die Polizei anzuordnen, obliegt die Verantwortung für die Beseitigung der Fahrzeuge ausschließlich dem verantwortlichen Fahrzeugführer oder -halter.

Diese informieren entweder unmittelbar ein ihnen bekanntes Abschleppunternehmen oder bitten die vor Ort anwesenden Polizeikräfte, in ihrem Namen und Auftrag diesen Abschlepper zu verständigen.

Für Fälle, in denen die verantwortliche Person keinen Abschleppdienst benennen kann, z. B. wegen mangelder Orts- und Personenkenntnis, hält die Polizei Listen mit einer Vielzahl von Abschleppunternehmen in der jeweiligen Region vor, aus denen sich die verantwortliche Person für ein Unternehmen entscheiden kann. Dieses wird dann entweder direkt von der verantwortlichen Person oder auf deren Bitte durch die Polizei informiert.

Lediglich in den seltenen Fällen, in denen die verantwortliche Person sich nicht in der Lage sieht, ein Unternehmen aus der Vermittlungsliste auszuwählen, wählt die Polizei das nach den Umständen der Gesamtsituation und unter Beachtung insbesondere des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes für den Abschleppvorgang bestgeeignete Unternehmen für die verantwortliche Person aus. Dabei wird auf eine regelmäßige Rotation der Beauftragungen mit dem Ziel einer möglichst ausgewogenen Auftragserteilung geachtet.

Das Polizeipräsidium Rheinpfalz bedient sich mittlerweile einer zentralen privaten Vermittlungsstelle zur Abwicklung der Abschleppaufträge in seinem Zuständigkeitsbereich.

Auf die sogenannten Vermittlungslisten werden in der Regel die Abschleppunternehmen aufgenommen, die im Rahmen des vorausgegangenen Vergabeverfahrens für hoheitliche Maßnahmen keinen Zuschlag erhalten konnten, dennoch aber grundsätzlich geeignet sind, privatrechtliche Abschleppvorgänge zu erledigen.

Ausschließlich in Fällen hoheitlicher Beauftragung durch die Polizei bestehen vertragliche Beziehungen zwischen der Behörde und dem beauftragten Abschleppunternehmen. In allen übrigen Fällen kommen die Abschleppverträge unmittelbar zwischen der verantwortlichen Person und dem jeweiligen Unternehmen zu Stande. Die Polizei tritt hier, insbesondere in den Vermittlungsfällen, unter Wahrung des Neutralitätsgebotes lediglich als „Bote" des privatrechtlichen Auftrages auf.

Zu 2.: Die Vertragsunternehmen werden in Listen, getrennt nach den jeweiligen Vertragsgebieten, erfasst. Bei hoheitlichen Abschleppmaßnahmen werden ausschließlich die Unternehmen aus diesen Listen durch die Polizei beauftragt.

Im Zuständigkeitsbereich der PI Koblenz 1 sind die Firmen „Autohaus Günster Koblenz", „Volk & Sohn GbR", „Castell & Söhne GmbH" sowie „Schütz GmbH" im Auftrag der Polizei tätig.

Für Lahnstein besteht ein Vertrag mit der Firma „Abschleppdienst & Autoteilehandel GmbH" (vormals „Jacobsen") für hoheitliche Abschleppmaßnahmen.

Durch innerorganisatorische Regelungen haben das Polizeipräsidium Koblenz sowie die übrigen Polizeipräsidien sichergestellt, dass in Gebieten mit mehreren Vertragspartnern eine ausgeglichene Beauftragung gewährleistet ist.

Neben den Vertragsunternehmen für den hoheitlichen Bereich in beiden Zuständigkeitsgebieten beinhalten die sogenannten Vermittlungslisten weitere Unternehmen. Die nachfolgenden Listen entsprechen dem aktuellen Stand. Die Vertragsunternehmen im jeweiligen Gebiet sind (in Fettdruck) hervorgehoben: Firma Straße Ort PI Koblenz 1 Abschleppdienst- und Autoteilehandel GmbH (Jacobsen) Frankenstraße 1 56112 Lahnstein Autohaus Günster Koblenz Robert-Bosch-Straße 10 56070 Koblenz Castell & Söhne GmbH Rübenacher Straße 127 56072 Koblenz HWS Abschleppdienst GmbH Friedrich-Mohr-Straße 6 56070 Koblenz Schütz GmbH Am Gülser Weg 56220 Bassenheim Volk und Sohn GbR Koblenzer Straße 156 56073 Koblenz PI Lahnstein Abschleppdienst- und Autoteilehandel GmbH (Jacobsen) Frankenstraße 1 56112 Lahnstein Autohaus Günster Koblenz Robert-Bosch-Straße 10 56070 Koblenz Geiger Kölner Straße 43 56112 Lahnstein HWS Abschleppdienst GmbH Friedrich-Mohr-Straße 6 56070 Koblenz Volk und Sohn GbR Koblenzer Straße 156 56073 Koblenz Volk und Sohn GbR Lahnstraße 69 56130 Bad Ems

Zu 3.: Wie bereits ausgeführt, erfolgt die Auswahl der Abschleppunternehmen nach den Vorschriften des Vergaberechtes. Die Zeiträume zwischen den Vergabeverfahren sind unterschiedlich und betragen zwischen einem und maximal fünf Jahren.

Neben den aktuellen Vertragspartnern für den Zuständigkeitsbereich der PI Koblenz 1 stand die Firma „HWS Abschleppdienst GmbH" ebenfalls schon für hoheitliche Abschleppmaßnahmen dort unter Vertrag.

Zu 4.: Dem Ministerium des Innern und für Sport sind vereinzelte Beschwerden von Abschleppunternehmen aus dem Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz bekannt. Beschwerdeinhalte sind dabei die aus Sicht der Unternehmen fehlerhaften Vergabeverfahren.

Für Mängelrügen im Vergabeverfahren sehen die einschlägigen Vorschriften des Vergabe- und Wettbewerbsrechtes umfängliche Rechtschutz- und Überprüfungsmöglichkeiten für die Unternehmen vor. Bisher jedenfalls ist nicht bekannt, dass dieser Weg beschritten wurde. Die Überprüfungen durch das Ministerium lassen schwerwiegende Fehler in den beanstandeten Vergabeverfahren nicht erkennen.