Mängel bei Bauwerksprüfungen. Der Landesbetrieb setzte ausschließlich eigenes Personal für die Bauwerksprüfungen ein

29 Der Rechnungshof empfiehlt, die Berichterstattung gegenüber dem Landtag zu verbessern. So sind beispielsweise in dem Bericht über die Umsetzung des Bauprogramms 2009/2010 (Stand 31. Dezember 2010) die tatsächlichen Ausgaben 2009 und 2010 nicht den geplanten Ausgaben gegenübergestellt. Auch ist nicht erkennbar, für welche Zwecke die angesetzten Pauschalen in dem jeweils abgelaufenen Haushaltsjahr eingesetzt wurden. Als Entscheidungsgrundlage für künftige Wirtschaftspläne und Bauprogramme sind auch Informationen über die Zustandsentwicklung von Landesstraßen und Brückenbauwerken sowie der voraussichtliche Finanzbedarf für Erhaltungsmaßnahmen und notwendige Ersatzneubauten von Bedeutung. So waren vom Landesbetrieb beispielsweise neun Brücken mit einer Fläche von nahezu 6.800 m mit Zustandsnoten von 3 bis 4 in den sog. Status "Nichts tun" versetzt. Das heißt, diese Brücken können voraussichtlich nicht mehr oder nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand instandgesetzt werden, so dass in den nächsten Jahren für neue Brücken nach überschlägiger Berechnung Mittel von mehr als 13 Mio. einzuplanen sind.

Mängel bei Bauwerksprüfungen

Der Landesbetrieb setzte ausschließlich eigenes Personal für die Bauwerksprüfungen ein. Diese wurden aus Sicherheitsgründen grundsätzlich von mindestens zwei Personen durchgeführt. Zurzeit hat der Landesbetrieb sieben Prüftrupps, die der Fachgruppe "zentrale Brückenprüfung" angehören.

Die regelmäßige Prüfung und Überwachung beginnt mit der Fertigstellung eines Bauwerks und soll die kontinuierliche Erfassung des Zustands sicherstellen, um eingetretene Mängel und Schäden rechtzeitig erkennen und beheben zu können.

Der Landesbetrieb ist nach DIN 1076 verpflichtet, alle sechs Jahre eine Hauptprüfung und jeweils drei Jahre nach einer Hauptprüfung eine einfache Prüfung an den Bauwerken vor Ort durchzuführen.

Für neu gebaute oder grundsanierte Bauwerke gilt für die beiden ersten Hauptprüfungen eine besondere Regelung. Danach soll die erste Hauptprüfung (H1) vor Abnahme der Bauleistung, die zweite Hauptprüfung (H2) vor Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche, die bei Ingenieurbauwerken in der Regel fünf Jahre beträgt, stattfinden.

Hauptprüfungen

Seit 1998 wurden rund 160 Brücken neu gebaut. In mindestens 60 Fällen wurden die H1-Prüfungen nicht und in mindestens 16 Fällen erst mehr als zehn Monate nach Abnahme der Bauleistungen durchgeführt.

Unterbliebene und verspätete H1-Prüfungen führen zu vermeidbaren Risiken. So geht mit der Abnahme der Bauleistung die Gefahr auf das Land über. Insoweit muss es dem Auftragnehmer nachweisen, dass nach der Abnahme auftretende Mängel auf vertragswidriges Verhalten zurückzuführen sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle hervortretenden Mängel, die auf vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf eigene Kosten zu beseitigen, wenn es das Land vor Ablauf der Verjährungsfrist schriftlich verlangt

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Während den Erhebungen des Rechnungshofs erklärte der Landesbetrieb, die regionalen Dienststellen hätten in einigen Fällen eine rechtzeitige Anmeldung der H1-Prüfung versäumt. Bei "kleineren" Instandsetzungsarbeiten und Bauteilerneuerungen habe er es für vertretbar erachtet, dass die Prüfungen durch Personal der regionalen Dienststellen durchgeführt worden seien.

Vgl. § 12 Abs. 6 und § 13 Abs. 5 Nr. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B (VOB/B) vom 31. Juli 2009 (BAnz. Nr. 155 vom 15. Oktober 2009).

Hierzu bemerkt der Rechnungshof, dass eine Bauabnahme durch eine Dienststelle des Landesbetriebs eine H1-Prüfung - ausgeführt von einem Bauwerksprüftrupp nicht ersetzen kann. So stellten Bauwerksprüfer bei der H2-Prüfung und der Rechnungshof bei seinen Untersuchungen Mängel fest, die schon bei der Abnahme vorhanden waren und bei einer ordnungsgemäßen H1-Prüfung hätten auffallen müssen, wie die folgenden Fotos zeigen: Röderbachbrücke bei Dhronecken: Auflagerung der Brücke nicht fachgerecht Landesstraße 538 (Westheim - Bellheim) lose Verschraubung Landesstraße 542 bei Kandel: fehlende Schrauben

Das Ministerium hat erklärt, künftig werde der Landesbetrieb darauf achten, dass Prüfungen durch besonderes Brückenprüfpersonal erfolgen, früh genug angemeldet und zeitgerecht durchgeführt würden.

Handnahe Prüfungen

Im Rahmen der Hauptprüfungen sind alle, auch die schwer zugänglichen Bauwerksteile handnah - also aus nächster Nähe - zu prüfen. Teilweise wurden solche Prüfungen jedoch nicht durchgeführt, weil Bauwerke oder einzelne Teile nicht oder nur schwer zugänglich waren. Probleme ergaben sich auch bei Brücken, die über Eisenbahnstrecken führen. Hier muss für eine handnahe Prüfung in Einzelfällen die Bahnstrecke gesperrt und der Strom abgeschaltet werden. Da dies mit erheblichen Umständen verbunden ist, wurde des Öfteren darauf verzichtet und eine Sichtprüfung mit dem Fernglas vorgenommen.

Brücke bei Dannstadt-Schauernheim (L 530) Brücke über DB-Strecke bei Salmtal (L 141)

Trotz unterbliebener oder unvollständiger Prüfungen erhielten Bauwerke eine Prüfnote. Diese fiel teilweise umso besser aus, je weniger geprüft wurde.

Der Rechnungshof verkennt nicht, dass es Brücken gibt, bei denen handnahe Prüfungen erschwert oder zeitweise nicht durchführbar sind, wie z. B. bei Hochwasser, Sperrungen und starkem Pflanzenbewuchs. Allerdings kann es nicht als sachgerecht angesehen werden, in das Datenbanksystem Zustandsnoten einzugeben, die den tatsächlichen Bauwerkszustand nicht zutreffend wiedergeben. Problematisch ist auch, dass wegen der genannten Behinderungen ungeprüfte Bauwerke erst wieder bei der nächsten turnusmäßigen Prüfung - in der Regel drei Jahre später aufgesucht werden. Hierdurch besteht die Gefahr, dass Schäden und Mängel an unzugänglichen Bauteilen nicht erkannt werden und erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen unterbleiben. Daher sollten entsprechende Dokumentationspflichten eingeführt werden. Darüber hinaus ist es erforderlich, eindeutige Regelungen zu treffen und Kriterien festzulegen, unter welchen Voraussetzungen ein Verzicht auf handnahe Prüfungen vertretbar ist und wann diese spätestens nachgeholt werden müssen.

Das Ministerium hat erklärt, es dürfe nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, im Einzelfall alternative Vorgehensweisen in Betracht zu ziehen, wenn hierdurch eine qualitativ ausreichende Beurteilung des Bauwerkszustands möglich sei. Im Übrigen solle den Forderungen des Rechnungshofs entsprochen werden.

Holzbrücken

Seit den 80er Jahren werden in Verbindung mit dem Ausbau des Landesradwegenetzes vermehrt Holzbrücken zur Überführung von Fuß-/Radwegeverbindungen gebaut. Landesweit gibt es insgesamt 17 Holzbrücken oder Holz-/Stahlkonstruktionen.

Fußwegüberführung als Stahl-/Holzkonstruktion über die Landesstraße 318 bei Diez