Fachhochschule

35 Die Transparenz u. a. bezüglich Finanzbedarf, Finanzausstattung und Mittelverwendung wurde auch durch die Einrichtung von Hochschulen mit kameralem Rechnungswesen, mit Globalhaushalt und kameralem Rechnungswesen oder mit Globalhaushalt und kaufmännischer doppelter Buchführung beeinträchtigt.

Das Sondervermögen "Wissen schafft Zukunft - Sonderfinanzierung" erschwerte den Überblick über die Finanzausstattung der Hochschulen sowie die Mittelbewirtschaftung und Rechnungslegung weiter.

Gleicher Zweck - verschiedene Haushaltsstellen Grundsätzlich sollen Ausgaben für denselben Zweck nicht bei verschiedenen Titeln veranschlagt werden. Nur soweit der Haushaltsplan dies zulässt, dürfen für denselben Zweck Ausgaben aus verschiedenen Titeln geleistet werden. Die Inanspruchnahme mehrerer Titel für denselben Zweck ist nur dann zulässig, wenn der Haushaltsgesetzgeber die Doppelveranschlagung in den Erläuterungen des Haushaltsplans kenntlich gemacht hat. Durch die Konzentration auf einen Titel soll verhindert werden, dass derselbe Zweck aus verschiedenen "Töpfen" finanziert und

Vgl. Jahresbericht 2001, Nr. 26 - Auswirkungen der Dezentralisierung der Fachhochschule Rheinland-Pfalz auf die Personal- und Sachkosten (Drucksache 14/750); Jahresbericht 2002, Nr. 21 Neue Haushaltsinstrumentarien bei der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und der Universität Trier (Drucksache 14/1880); Jahresbericht 2007/2008, Nr. 21 - Umstellung des Rechnungswesens der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Drucksache 15/1900); Jahresbericht 2009, Nr. 15 Globalhaushalte bei der Technischen Universität Kaiserslautern, der Universität Trier sowie den Fachhochschulen Kaiserslautern und Mainz (Drucksache 15/3100).

§ 17 Abs. 4 und § 35 Abs. 2 LHO. die Finanzierung unübersichtlich wird. Dies wurde, wie die folgenden Beispiele zeigen, nicht immer beachtet:

- Personalbemessungskonzept

Seit 1998 werden die Stellen und Mittel nach Maßgabe des Personalbemessungskonzepts des Fachressorts an die Hochschulen verteilt. Für Personalbedarfszuwächse, die sich aus dem Bemessungsmodell ergaben, wurden nach den Angaben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Mittel aus mehreren Haushaltsstellen verschiedener Titelgruppen (TGr.) bereitgestellt: Das Ministerium hat erklärt, die zentralen Verstärkungsmittel würden für die weitere Laufzeit ausschließlich aus dem Sondervermögen - und damit nur noch aus einer zentralen Haushaltsstelle - veranschlagt. Die Doppelveranschlagung werde künftig im Haushaltsplan des Sondervermögens auf geeignete Weise kenntlich gemacht.

- Personalbudgetaufstockung

Mit den in den Hochschulkapiteln veranschlagten Personalausgaben sind die Stellenpläne durchschnittlich zu 93,7 % ausfinanziert. Mit dem Hochschulprogramm "Wissen schafft Zukunft I und II" wurde der Ausfinanzierungsgrad für die Universitäten auf 94 % und für die Fachhochschulen auf 95 % angehoben. Die Budgeterhöhung um 0,3 bzw. 1,3 Prozentpunkte entspricht rund 2 Mio. jährlich. Sie war nicht bei den jeweiligen Hochschulkapiteln, sondern im Zentralkapitel 09 13 bzw. im Sondervermögen veranschlagt.

Obwohl das Land seinen Finanzierungsanteil erbracht hat, lässt sich dies - so das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) - weder aus dem Haushaltsplan noch aus der Haushaltsrechnung ablesen.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat mitgeteilt, mit der Vorlage der Abrechnung der ersten Phase des Hochschulpakts werde die geforderte Transparenz hergestellt. Für die zweite Phase des Hochschulpakts sei mit der Veranschlagung aller Einnahmen und Ausgaben in einer separaten Titelgruppe des Sondervermögens dem Monitum des Rechnungshofs bereits Rechnung getragen.

Befristete Programme - unbefristete Beschäftigungsverhältnisse

Mit weiteren Einzelprogrammen wurden neue Stellen geschaffen, die nach Maßgabe besonderer Antrags- und Genehmigungsverfahren verteilt werden.

- 200-Stellenprogramm

Mit dem Programm wurden den Hochschulen 200 zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt. Ziel ist die Verbesserung der Grundausstattung bzw. der Studiensituation und Betreuungsrelation. Gleichzeitig sollten die Stellen als "strategische Reserve der Hochschulleitungen" dienen.

Die vorgenannten Stellen sind im Stellenplan des Sondervermögens ausgebracht. Mit der Auflösung des Sondervermögens (spätestens im Jahr 2015) werden die Stellen wegfallen. Daher fehlen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für unbefristete Einstellungen. Dennoch hat das Ministerium den Hochschulen gestattet, die Stellen "soweit sinnvoll und notwendig" auch unbefristet zu besetzen. Es werde sich, so das Ministerium in den Schreiben über Stellen- und Mittelzuweisungen, nach Ablauf des Sondervermögens "um die Zustimmung des Gesetzgebers bemühen, die Stellen möglichst weitgehend in den Landeshaushalt zu überführen". Eine Meldung der Hochschulen, in welchem Umfang von diesem Recht Gebrauch gemacht wurde, war nicht vorgesehen.

Soweit zum Zeitpunkt der Auflösung des Sondervermögens unbefristete Arbeits- bzw. Beamtenverhältnisse aus diesem Programm bestehen, müssten die betroffenen Personen auf Stellen des Haushaltsplans des Landes überführt werden. Dies setzt voraus, dass freie und ausfinanzierte Stellen vorhanden sind.

Das Ministerium hat mitgeteilt, es gehe davon aus, dass die Hochschulen mit der Möglichkeit, auf Stellen im Sondervermögen unbefristete Berufungen und Einstellungen vorzunehmen, verantwortlich umgehen würden. Auch ohne Vorlage von Nachfolgeplanungen zum jetzigen Zeitpunkt lasse sich sicherstellen, dass der Stellenplan am Ende der Laufzeit des Sondervermögens nicht überbucht werde und für die unbefristeten Beschäftigten auf Sondervermögensstellen ausreichend Stellen im Haushalt zur Verfügung stünden. Die Hochschulen würden nochmals für die Problematik sensibilisiert. Mit Auslaufen des Sondervermögens werde selbstverständlich auch vom Ministerium auf die Fälle zu reagieren sein, in denen die Selbstregulierung durch die Hochschulen nicht hinreichend funktioniert habe.

Vgl. Drucksache 15/2490, S. 2 sowie Heft 11 der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) "Hochschulpakt 2020: Bericht zur Umsetzung im Jahr 2008", S. 28.

CHE - Arbeitspapier Nr. 118, "Zwei Jahre Hochschulpakt 2020 (1. Phase) - eine Halbzeitbilanz", April 2009, S. 67.